saarbrückischen Landuntertanen. Aber auch diese relativ gute soziale Lage hatte ihre
Kehrseite: Der Fürst sah in den Köllertalem zugleich auch seine besten Steuerzahler;
keine einzige Meierei in der Grafschaft Saarbrücken zahlte soviele Landgelder wie
die Köllertaler: Um 1770 mußten die Köllertaler jährlich 137,5 Gulden in die Landkasse
entrichten, gefolgt vom Völklinger Hof mit einer Abgabe von 71 Gulden und
der Meierei Güdingen mit 51 Gulden20. Zugleich fühlten sich die Köllertaler von
allen neuen, seit der Jahrhundertmitte eingefuhrten Geldabgaben wie der allgemeinen,
direkten Steuer und der Dienstgelder besonders stark belastet; auch glaubten sie,
daß sie allein zu Gesindezwangdiensten auf den wenigen noch verbliebenen herrschaftlichen
Höfen wie dem Eschberger oder Rastpfuhler Hof herangezogen
würden21. Diese Diskrepanz zwischen objektiver Lage und subjektiver Behandlung
durch den Fürsten trug nicht unwesentlich zur besonderen Konfliktanfälligkeit der
Köllertaler Meierei im 18. Jahrhundert bei. Hier schien sich ein generelles Phänomen
Bahn zu brechen, das bis ins 19. Jahr hundert nachwirkte: Die Untertanen des Oberamts
St.Johann inklusive der Stadt fühlten sich stets übervorteilt gegenüber den
Untertanen des Oberamts Saarbrücken, was zum Teil auch berechtigt war. Dies
könnte einmal mit der Residenzfunktion Saarbrückens Zusammenhängen, die es mit
sich brachte, daß die Untertanen dieses Oberamts generell besser behandelt wurden
als die St.Johanns22. Zum andern war eine Mehrbelastung gerade was die Gesindezwangdienste
betraf, allein schon durch die weitere Entfernung gegeben, die die
Untertanen aus dem Oberamt St.Johann wie z.B. die Köllertaler oder Völklinger
Bauern zu den herrschaftlichen Temporalbestandshöfen in Saarbrücken zurückzulegen
hatten. Die Unzufriedenheit der Untertanen des Oberamts St.Johann war mit
dafür verantwortlich, daß allein in diesem Gebiet seit der Mitte des 18.Jahrhunderts
vermehrt Proteste auftraten; und es dürfte wohl auch kein Zufall sein, daß sich die
'frühliberale Bewegung' im Vormärz (sofern man überhaupt einen so weitgehenden
Begriff auf die preußischen Saarkreise anwenden kann) und die damit einhergehenden
sozialen und politischen Proteste fast ausschließlich auf die Stadt St.Johann und
den Landstrich des ehemaligen Oberamts konzentrierten23. In jedem Fall müssen wir
diesen Aspekt der ’Sonderbehandlung' des Köllertals infolge seiner verwaltungsmäßigen
Zugehörigkeit zum Oberamt St.Johann neben der relativ homogenen
Geschlossenheit als 'Landschaft' mitbedenken, wenn wir uns im folgenden der
'Konfliktträchtigkeit' der Köllertaler Meierei zuwenden.
20 Vgl. die Tabelle über die Landgeidererhebung im Fürstentum aus dem Jahre 1769 bei Karbach,
Bauernwirtschaften, S.172.
21 Vgl. dazu unten im Text den Prozeß der Köllertaler Gemeinden gegen Fürst Ludwig.
22 Vgl. dazu auch Jung, Ackerbau, S.144ff.
23 Vgl. dazu die Arbeiten von H.Klein, Saarlande, S.93-104; ders., Veteran, S.34-36; ders., Geschichte
des Landkreises, S.37-60; ders., Hesse, S.163-168; ders., Lokalpolitisches, S.83-123; kritisch dazu
Ries, Die preußischen Saarkreise, S.61-89.
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