Full text : Obrigkeit und Untertanen

saarbrückischen  Landuntertanen.  Aber  auch  diese  relativ  gute  soziale  Lage  hatte  ihre
Kehrseite:  Der  Fürst  sah  in  den  Köllertalem  zugleich  auch  seine  besten  Steuerzahler;
keine  einzige  Meierei  in  der  Grafschaft  Saarbrücken  zahlte  soviele  Landgelder  wie
die  Köllertaler:  Um  1770  mußten  die  Köllertaler  jährlich  137,5  Gulden  in  die  Landkasse
  entrichten,  gefolgt  vom  Völklinger  Hof  mit  einer  Abgabe  von  71  Gulden  und
der  Meierei  Güdingen  mit  51  Gulden20.  Zugleich  fühlten  sich  die  Köllertaler  von
allen  neuen,  seit  der  Jahrhundertmitte  eingefuhrten  Geldabgaben  wie  der  allgemeinen,
  direkten  Steuer  und  der  Dienstgelder  besonders  stark  belastet;  auch  glaubten  sie,
daß  sie  allein  zu  Gesindezwangdiensten  auf  den  wenigen  noch  verbliebenen  herrschaftlichen
  Höfen  wie  dem  Eschberger  oder  Rastpfuhler  Hof  herangezogen
würden21.  Diese  Diskrepanz  zwischen  objektiver  Lage  und  subjektiver  Behandlung
durch  den  Fürsten  trug  nicht  unwesentlich  zur  besonderen  Konfliktanfälligkeit  der
Köllertaler  Meierei  im  18.  Jahrhundert  bei.  Hier  schien  sich  ein  generelles  Phänomen
Bahn  zu  brechen,  das  bis  ins  19.  Jahr  hundert  nachwirkte:  Die  Untertanen  des  Oberamts
  St.Johann  inklusive  der  Stadt  fühlten  sich  stets  übervorteilt  gegenüber  den
Untertanen  des  Oberamts  Saarbrücken,  was  zum  Teil  auch  berechtigt  war.  Dies
könnte  einmal  mit  der  Residenzfunktion  Saarbrückens  Zusammenhängen,  die  es  mit
sich  brachte,  daß  die  Untertanen  dieses  Oberamts  generell  besser  behandelt  wurden
als  die  St.Johanns22.  Zum  andern  war  eine  Mehrbelastung  gerade  was  die  Gesindezwangdienste
  betraf,  allein  schon  durch  die  weitere  Entfernung  gegeben,  die  die
Untertanen  aus  dem  Oberamt  St.Johann  wie  z.B.  die  Köllertaler  oder  Völklinger
Bauern  zu  den  herrschaftlichen  Temporalbestandshöfen  in  Saarbrücken  zurückzulegen
  hatten.  Die  Unzufriedenheit  der  Untertanen  des  Oberamts  St.Johann  war  mit
dafür  verantwortlich,  daß  allein  in  diesem  Gebiet  seit  der  Mitte  des  18.Jahrhunderts
vermehrt  Proteste  auftraten;  und  es  dürfte  wohl  auch  kein  Zufall  sein,  daß  sich  die
'frühliberale  Bewegung'  im  Vormärz  (sofern  man  überhaupt  einen  so  weitgehenden
Begriff  auf  die  preußischen  Saarkreise  anwenden  kann)  und  die  damit  einhergehenden
  sozialen  und  politischen  Proteste  fast  ausschließlich  auf  die  Stadt  St.Johann  und
den  Landstrich  des  ehemaligen  Oberamts  konzentrierten23.  In  jedem  Fall  müssen  wir
diesen  Aspekt  der  ’Sonderbehandlung'  des  Köllertals  infolge  seiner  verwaltungsmäßigen
  Zugehörigkeit  zum  Oberamt  St.Johann  neben  der  relativ  homogenen
Geschlossenheit  als  'Landschaft'  mitbedenken,  wenn  wir  uns  im  folgenden  der
'Konfliktträchtigkeit'  der  Köllertaler  Meierei  zuwenden.

20  Vgl.  die  Tabelle  über  die  Landgeidererhebung  im  Fürstentum  aus  dem  Jahre  1769  bei  Karbach,
Bauernwirtschaften,  S.172.
21  Vgl.  dazu  unten  im  Text  den  Prozeß  der  Köllertaler  Gemeinden  gegen  Fürst  Ludwig.
22  Vgl.  dazu  auch  Jung,  Ackerbau,  S.144ff.
23  Vgl.  dazu  die  Arbeiten  von  H.Klein,  Saarlande,  S.93-104;  ders.,  Veteran,  S.34-36;  ders.,  Geschichte
des  Landkreises,  S.37-60;  ders.,  Hesse,  S.163-168;  ders.,  Lokalpolitisches,  S.83-123;  kritisch  dazu
Ries,  Die  preußischen  Saarkreise,  S.61-89.

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