Full text : Obrigkeit und Untertanen

herzustellen15.  Das  Köllertal  galt  als  "die  Kornkammer  des  Fürstentums"16.  Es  hatte
die  besten  Ackerböden,  sehr  große  landwirtschaftliche  Nutzflächen  mit  einem  Anteil
von  z.T.  mehr  als  90%  und  schließlich  mit  einer  Durchschnittsgröße  von  26,7  Hektar
die  weitaus  größten  Höfe  der  gesamten  Grafschaft,  deren  durchschnittliche  Hofgröße
bei  13  Hektar  lag.  Während  die  Bauern  fast  der  Hälfte  aller  Höfe  in  der  Grafschaft
Vollmeier  waren,  d.h.  Besitzer  einer  ganzen  Fuhr  von  mindestens  vier  Pferden  oder
Ochsen,  waren  es  in  den  beiden  Köllertaler  Meiereien  sogar  über  70%  (in  Völklingen
beispielsweise  besaß  nur  jeder  vierte  Bauer  eine  Vogtei).  Die  überdurchschnittliche
Hofgröße  im  Köllertal  wirkte  sich  aber  nicht  unbedingt  positiv  aus;  denn  die  Höfe
waren  zumeist  zu  groß,  um  in  entsprechendem  Maße  ökonomisch  genutzt  zu  werden,
was  Fürst  Wilhelm  Heinrich  zu  der  mißbilligenden  Feststellung  veranlaßte,  daß
verschiedene  Unserer  Untertanen  mehr  Ackerland  besitzen  als  sie  bauen  können  und
dahero  vieles  ungebauet  liegen  lassen  müssen'1.  Daher  stieß  die  Maßnahme  des
Fürsten  von  1764  über  die  Teilbarkeit  der  Vogteigüter  bei  den  Köllertaler  Bauern
nicht  nur  auf  Verständnis,  sie  kam  -  wie  wir  im  Kapitel  über  die  reformabsolutistische
  Politik  gesehen  haben  -  zu  einem  gewissen  Grad  auch  auf  Wunsch  der  Untertanen
  zustande18.
Entsprechend  den  recht  guten  ökonomischen  Ausgangsbedingungen  war  auch  die
soziale  Lage  der  Köllertaler  Bauern,  die  sich  wie  die  meisten  Landuntertanen  vornehmlich
  von  Ackerbau  und  Viehzucht  ernährten.  Um  jedoch  die  soziale  Situation
richtig  einzuschätzen,  müssen  wir  uns  stets  als  allgemeine  Bezugsgröße  vor  Augen
halten,  daß  der  größte  Teil  der  nassau-saarbrückischen  Bauern  in  erschreckend
ärmlichen  Verhältnissen  lebte.  Als  Fürst  Wilhelm  Heinrich  sich  bei  seinem
Regierungsantritt  einen  Überblick  über  die  Vermögens  Verhältnisse  seiner  Untertanen
verschaffen  wollte  und  seinen  Beamten  auftrug,  die  Höfe  in  'wohlhabende',
’mittelmäßige'  und  'arme'  Bauernwirtschaften  einzuteilen,  da  galten  nach  damaliger
Auffassung  24%  der  Bauern  als  wohlhabend,  30%  als  mittelmäßig  und  46%  als  arm.
Karbach  konnte  nachweisen,  daß  nur  die  beiden  Köllertaler  Meiereien  Engelfangen
und  Hilschbach  und  die  Meierei  Fechingen  Vermögens  Verhältnisse  aufwiesen,  "bei
denen  weniger  als  die  Hälfte  der  Bauern  als  arm  bezeichnet  werden  muß"19.  Den
Köllertaler  Bauern  ging  es  im  Durchschnitt  besser  als  den  meisten  andern  nassau-15

  Damit  scheint  sich  hier  eher  die  Ansicht  der  "Kommunalisten"  (Blickte),  die  die  "Priorität  der
Gemeinde"  behaupten,  zu  bestätigen  und  nicht  die  der  sog.  "Individualisten"  (Schulze),  die  von  der
"Autonomie  der  bäuerlichen  Produktion"  ausgehen  (vgl.  Blickle,  Unruhen,  S.  103);  allerdings  ist,  wie
Blickte  richtig  feststellte,  "die  Schnittmenge"  zwischen  beiden  recht  groß;  so  ist  beispielsweise  auch
für  Schulze  "die  fehlende  Korrelierbarkeit  von  öknomischer  Lage  und  Widerstand"  eine  feste  Größe
(zit.  nach  ebd.,  S.81).
16  Vgl.  dazu  und  zum  folgenden  vor  allem  Karbach,  Bauernwirtschaften,  (zit.  S.23).
n  Zit.  nach  Karbach,  Bauernwirtschaften,  S.71.
18  Vgl.  dazu  oben  Kap.II.la).
19  Vgl.  Karbach,  Bauernwirtschaften,  S.86ff.  (zit.  S.88).
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