Full text : Obrigkeit und Untertanen

dies  Hans  Peter  Huppert9.  Danach  wurde  eine  zweite  Meierstelle  in  Engelfangen
eingerichtet  und  dem  Uhrmacher  Johann  Peter  Frantz  übertragen10.  Die  Köllertaler
Meierei  gehörte  wie  der  Völklinger  Hof  zu  den  wenigen  kommunalen  Verbänden
Nassau-Saarbrückens,  die  über  eigenen  Wald  verfügten.  Zwar  waren  die  Eigentumsrechte
  am  Wald  in  der  zweiten  Jahrhunderthälfte  infolge  der  reformabsolutistischen
Zentralisierungspolitik  zu  einem  der  wichtigsten  Streitpunkte  zwischen  Obrigkeit
und  Untertanen  geworden;  aber  ursprünglich  gehörten  die  ausgedehnten  Waldgebiete
des  Köllertals  zum  Besitzstand  der  dortigen  Gemeinden  -  die  Regierung  selbst  gab
dies  in  dem  schon  häufig  zitierten  Gutachten  von  1731  zu,  als  sie  zu  denen  Communiteten,
  so  eigene  Waldung  haben,  neben  den  beiden  Saarstädten  und  dem  Völklinger
Hof  u.a.  auch  das  gantze  Cöllerthal  zählte11.  Dieser  Aspekt  ist  für  die  politischrechtliche
  Ausgangssituation  von  nicht  zu  unterschätzender  Bedeutung;  denn  das
Köllertal  besaß  damit  eine  recht  große  kommunale  Autonomie  in  einem  zentralen
Bereich  der  damaligen  Gesellschaft.  Auch  dies  unterstützt  unsere  These  vom  Köllertal
  als  einer  homogen  auftretenden  'Landschaft'.  Angesichts  der  Tatsache,  daß  die
relativ  hohe  Forstautonomie  auch  für  den  Völklinger  Hof  galt  und  beide  -  die  Völklinger
  wie  die  Köllertaler  Meierei  -  zu  den  einzigen  kommunalen  Verbänden
Nassau-Saarbrückens  zählten,  in  denen  es  in  der  zweiten  Hälfte  des  18.Jahrhunderts
zu  nennenswerten  Protesten  kam,  scheint  doch  ein  kausaler  Zusammenhang  zwischen
  dem  Autonomiegrad  und  der  Konfliktanfälligkeit  von  Kommunen  zu
bestehen12.  Beim  Völklinger  Hof  haben  wir  in  diesem  Zusammenhang  noch  darauf
verwiesen,  daß  er  in  karolingischer  Zeit  das  Verwaltungszentrum  des  Königsguts  an
der  mittleren  Saar  darstellte  und  daher  schon  seit  frühester  Zeit  einen  relativ  hohen
Autonomiestatus  besaß.  Auch  hier  scheint  eine  gewisse  Paralle  zum  Köllertal  zu
bestehen,  das  ebenfalls  "altbesiedeltes  Land"  war  und  "wohl  zum  Königsland  an  der
mittleren  Saar  gerechnet  haben  könnte"13.
Ganz  im  Gegensatz  jedoch  zum  Völklinger  Hof  war  die  sozial-ökonomische  Ausgangslage
  im  Köllertal  relativ  gut14.  Hier  zeigt  sich  im  Unterschied  zu  dem  vorangegangenen
  Aspekt  der  kommunalen  Verfaßtheit,  daß  es  kurzschlüssig  ist,  eine
Korrelation  zwischen  der  ökonomischen  Lage  und  der  Häufigkeit  von  Protesten

9  Vgl.  dazu  Rüg,  K.,  Das  Meyergeschlecht  Huppert.
10  Vgl.  Scherer,  Landgemeindeverwaltung,  S.58.
"  Vgl.  das  Gutachten  der  Saarbrücker  Regierung  zu  den  Köllertaler  Waldbeschwerden,  Saarbrücken
25.Mai  1731:  LA  SB  22/3434,  fol.27-29  (zit.28r.).
12  Vgl.  dazu  allgem.  die  Arbeiten  von  Peter  Blickle,  denen  diese  kommunalistische  Grundposition
zugrunde  liegt;  zum  Überblick  Blickle,  Unruhen,  S.103ff.
13  Vgl.  Herrmann,  Frühe  Besitzverhältnisse,  S.71ff.  (zit.  S.78),  hier  auch  die  Auseinandersetzung  mit  der
Forschung  über  die  Frage  der  Zugehörigkeit  des  Köllertals  zum  frühen  Königsgut  an  der  mittleren
Saar.
14  Vgl.  dagegen  oben  das  Ausgangslage-Kapitel  zum  Völklinger  Hof,  dessen  sozial-ökonomische
Situation  im  Vergleich  zum  gesamten  Fürstentum  als  ausgesprochen  schlecht  bezeichnet  werden  kann.
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