dies Hans Peter Huppert9. Danach wurde eine zweite Meierstelle in Engelfangen
eingerichtet und dem Uhrmacher Johann Peter Frantz übertragen10. Die Köllertaler
Meierei gehörte wie der Völklinger Hof zu den wenigen kommunalen Verbänden
Nassau-Saarbrückens, die über eigenen Wald verfügten. Zwar waren die Eigentumsrechte
am Wald in der zweiten Jahrhunderthälfte infolge der reformabsolutistischen
Zentralisierungspolitik zu einem der wichtigsten Streitpunkte zwischen Obrigkeit
und Untertanen geworden; aber ursprünglich gehörten die ausgedehnten Waldgebiete
des Köllertals zum Besitzstand der dortigen Gemeinden - die Regierung selbst gab
dies in dem schon häufig zitierten Gutachten von 1731 zu, als sie zu denen Communiteten,
so eigene Waldung haben, neben den beiden Saarstädten und dem Völklinger
Hof u.a. auch das gantze Cöllerthal zählte11. Dieser Aspekt ist für die politischrechtliche
Ausgangssituation von nicht zu unterschätzender Bedeutung; denn das
Köllertal besaß damit eine recht große kommunale Autonomie in einem zentralen
Bereich der damaligen Gesellschaft. Auch dies unterstützt unsere These vom Köllertal
als einer homogen auftretenden 'Landschaft'. Angesichts der Tatsache, daß die
relativ hohe Forstautonomie auch für den Völklinger Hof galt und beide - die Völklinger
wie die Köllertaler Meierei - zu den einzigen kommunalen Verbänden
Nassau-Saarbrückens zählten, in denen es in der zweiten Hälfte des 18.Jahrhunderts
zu nennenswerten Protesten kam, scheint doch ein kausaler Zusammenhang zwischen
dem Autonomiegrad und der Konfliktanfälligkeit von Kommunen zu
bestehen12. Beim Völklinger Hof haben wir in diesem Zusammenhang noch darauf
verwiesen, daß er in karolingischer Zeit das Verwaltungszentrum des Königsguts an
der mittleren Saar darstellte und daher schon seit frühester Zeit einen relativ hohen
Autonomiestatus besaß. Auch hier scheint eine gewisse Paralle zum Köllertal zu
bestehen, das ebenfalls "altbesiedeltes Land" war und "wohl zum Königsland an der
mittleren Saar gerechnet haben könnte"13.
Ganz im Gegensatz jedoch zum Völklinger Hof war die sozial-ökonomische Ausgangslage
im Köllertal relativ gut14. Hier zeigt sich im Unterschied zu dem vorangegangenen
Aspekt der kommunalen Verfaßtheit, daß es kurzschlüssig ist, eine
Korrelation zwischen der ökonomischen Lage und der Häufigkeit von Protesten
9 Vgl. dazu Rüg, K., Das Meyergeschlecht Huppert.
10 Vgl. Scherer, Landgemeindeverwaltung, S.58.
" Vgl. das Gutachten der Saarbrücker Regierung zu den Köllertaler Waldbeschwerden, Saarbrücken
25.Mai 1731: LA SB 22/3434, fol.27-29 (zit.28r.).
12 Vgl. dazu allgem. die Arbeiten von Peter Blickle, denen diese kommunalistische Grundposition
zugrunde liegt; zum Überblick Blickle, Unruhen, S.103ff.
13 Vgl. Herrmann, Frühe Besitzverhältnisse, S.71ff. (zit. S.78), hier auch die Auseinandersetzung mit der
Forschung über die Frage der Zugehörigkeit des Köllertals zum frühen Königsgut an der mittleren
Saar.
14 Vgl. dagegen oben das Ausgangslage-Kapitel zum Völklinger Hof, dessen sozial-ökonomische
Situation im Vergleich zum gesamten Fürstentum als ausgesprochen schlecht bezeichnet werden kann.
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