Full text : Obrigkeit und Untertanen

wir  zuerst  nach  dem  Bestand  der  Kölleraler  Meierei,  der  sich  im  Laufe  der  Zeit
immer  wieder  verändert  hatte.
Die  Meierei  Köllertal  gehörte  verwaltungsmäßig  zum  Oberamt  St.Johann4.  Seit  den
Austauschverträgen  von  1766/70  bestand  die  Meierei  aus  29  Orten  und  war  geteilt  in
die  untere  Meierei  Engelfangen  und  in  die  obere  Meierei  Hilschbach5.  Da  die  Frage
der  Zugehörigkeit  der  einzelnen  Orte  zum  Köllertal  bei  dem  später  zu  behandelnden
Prozeß  eine  Rolle  spielt,  wollen  wir  hier  alle  29  Gemeinden  des  Köllertals  nennen:
Zur  Meierei  Engelfangen  bzw.  unteren  Köllertaler  Meierei  gehörten  die  Dörfer
Engelfangen,  Elm,  Etzenhofen,  Güchenbach,  Herchenbach,  Kölln,  Rittenhofen,
Schwalbach,  Sellerbach,  Sprengen,  Strassen,  Überhofen  und  Walpershofen;  zur
Meierei  Hilschbach  bzw.  oberen  Köllertaler  Meierei  gehörten  die  Dörfer  Berschweiler,
  Bietschied,  Dilsburg,  Heusweiler,  Hilschbach,  Hirtel,  Holz,  Kirschhof,  Kurhof,
Kutzhof,  Lummerschied,  Niedersalbach,  Numborn,  Quierschied,  Rittershof  und
Wahlschied.  Wichtig  zu  wissen  ist  ferner,  daß  der  Quierschieder  Hof,  der  bis  zum
ersten  Drittel  des  18.Jahrhunderts  aufgrund  der  Miteigentümerschaft  der  Herren  von
Heimstatt  ein  "selbständiger  Wirtschafts-  und  Kommunalverband"  war  und  aus  den
Orten  Quierschied,  Berschweiler  und  Holz  bestand,  wie  der  Völklinger  Hof  ein
Metzer  Lehen  war6.  Die  Einwohnerzahl  der  einzelnen  Köllertaler  Orte  war  sehr
unterschiedlich,  in  den  größeren  Orten  wie  Heusweiler  und  Schwalbach  lebten  um
1780  zwischen  12  und  15  Gemeindsleute,  während  in  den  kleineren  Orten  wie
Kurhof  oder  Rittershof  nur  zwei  bis  drei  Gemeindsleute  wohnten;  insgesamt  lebten
zu  dieser  Zeit  in  allen  29  Orten  etwa  200  abgabenpflichtige  und  politisch  berechtigte
Gemeindsleute7.  Wenn  man  davon  ausgeht,  daß  damit  alle  Haushaltvorstände  genannt
  waren  und  eine  durchschnittliche  Haushaltsgröße  von  sechs  bis  acht  Personen
annimmt,  dann  bestand  die  Meierei  Köllertal  um  1780  aus  etwa  1500  Personen.
Alle  Untertanen  des  Köllertals  waren  leibeigen,  d.h.  abgaben-  und  fronpflichtig  und
nicht  freizügig;  die  meisten  Einwohner  gehörten  der  lutherischen  Religion  an8.  Bis
zur  Teilung  der  Köllertaler  bzw.  Hilschbacher  Meierei  amtierte  der  Meier  des  gesamten
  Verwaltungsbezirkes  in  dem  Ort  Hilschbach;  um  die  Jahrhundertmitte  war

4  Vgl.  Fabricius,  Erläuterungen,  S.418ff.;  Krohn,  Territonalgeschichte,  S.24.
5  Vgl.  dazu  und  zu  den  vorangegangenen  Einteilungen  und  Ortszugehörigkeiten  am  besten  Scherer,
Landgemeindeverwaltung,  S.46-60.
6  Vgl.  dazu  Sittel,  Sammlung,  S.90/Anm.;  zur  rel.  langen  Selbständigkeit  des  Quierschieder  Hofs  vgl.
Scherer,  Landgemeindeverwaltung,  S.48  (zit.).
7  Vgl.  das  von  der  nassau-saarbrückischen  Herrschaft  initiierte  Zeugenverhör  vom  23.März  1782
anläßlich  des  Köllertaler  Reichskammergerichtsprozesses:  LA  SB  22/2717,  fol.203-207;  hier  zählen
alle  vier  befragten  Zeugen  insgesamt  192  Gemeindsleute  namentlich  auf,  allerdings  nur  aus  26  und
nicht  aus  allen  29  Köllertaler  Orten.
*  Vgl.  dazu  Lex,  Zustand:  LA  SB  N-SB  1/1,  S.  121  ff.
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