Full text : Obrigkeit und Untertanen

insgesamt  118  Untertanen  des  Völklinger  Hofs  mit  ihrem  Namen  bzw.  mit  Handzeichen;
  darunter  befanden  sich  auch  die  Namen  der  maßgeblichen  Rädelsführer  Conrad
  Kurtz,  Sebastian  Meyer  und  Nickel  Decker,  der  mit  einem  Handzeichen
Unterzeichnete;  überhaupt  läßt  die  Liste  eine  Aussage  über  die  Schreibfähigkeit  zu:
von  den  118  Namen  waren  30  mit  einem  Handzeichen  versehen,  d.h.  gut  ein  Viertel
der  Völklinger  Hofsuntertanen  konnte  nicht  schreiben155.  Aus  einer  Steuertabelle  von
1760  wissen  wir,  daß  schon  zum  damaligen  Zeitpunkt  der  Völklinger  Hof  132
vollberechtigte  Untertanen  zählte;  demnach  unterschrieben  nicht  alle  Hofsuntertanen
die  Verzichtserklärung,  Die  Saarbrücker  Regierung  monierte  dies  auch  und  nannte
einen  gewissen  Peter  Klein  als  einer  derjenigen  (...),  welche[r]  sich  zur  Unterschrift
nicht  verstehen  wollen;  allerdings  fand  der  Regiemngspräsident,  daß  man  mit  einiger
Ahndung  gegen  Klein  um  so  da  mehr  an  sich  halten  müsse,  als  ansonsten  vielleicht
zu  neuen  Aujwiegelung(en)  Gelegenheit  gegeben  werden  dörfte1'6.  Der  Regierung
war  sichtlich  an  der  Aufrechterhaltung  der  einmal  erreichten  Ruhe  gelegen.  Was  jetzt
noch  folgte,  war  reine  Formsache.
Ebenso  wie  das  Unterwerfungsschreiben  setzte  die  Saarbrücker  Regierung  auch  das
offizielle  Schreiben  an  den  Völklinger  Anwalt,  den  Wetzlarer  Hofrat  Adam,  auf  und
gab  im  Namen  der  beiden  Völklinger  Deputierten  Kurtz  und  Decker,  die  damals  in
Wetzlar  gewesen  waren,  bekannt,  daß  durch  die  gütigste  Schickung  Gottes  der
Prozeß  am  Reichskammergericht  nunmehro  gänzlich  und  vollkömmlich  getilget  und
abgethan  ist,  der  Anwalt  möge  dies  ohne  Zeitverlust  beim  Reichskammergericht
bekannt  machen,  die  angefallenen  Kosten  werde  man  ihm  sobald  wie  möglich  erstatten157.
  Schließlich  setzte  die  Regierung  auch  noch  ihren  Anwalt,  den  Wetzlarer
Hofrat  von  Zwierlein,  über  die  Erklärung  der  Völklinger  in  Kenntnis,  von  dem  durch
Verleitung  unruhiger  Köpfe  angefangenen  Proceß  wieder  abstehen  zu  wollen,  und
bat  ihn,  darauf  zu  sehen,  daß  der  Völklinger  Anwalt  die  Verzichtserklärung
ordnungsgemäß  übergebe158.  Schon  vier  Tage  später,  am  14.September  1766,  hielt

Völklinger  Untertanen  versehen  ist:  ebd.,  fol.95r.
155  Vgl.  das  offizielle  Unterwerfungsschreiben  des  Völklinger  Hofs  an  den  Fürsten,  Völklingen
9.September  1766:  LA  SB  22/2979,  fol.98-101  (mit  den  Unterschriften);  vgl.  allgem.  zur  Schreibfähigkeit
  Damton,  Literaten.
156  Vgl,  das  Votum  des  Saarbrücker  Regierungspräsidenten  von  Günderrode,  Saarbrücken  10.September
1766:  LA  SB  22/2979,  fol.  115r.
157  Vgl.  das  Schreiben  der  beiden  Völklinger  Deputierten  Conrad  Kurtz  und  Nickel  Decker  an  den
Wetzlarer  Hofrat  Adam,  Völklingen  9.September  1766:  LA  SB  22/2979,  fol.99,  daß  dieses  Schreiben
von  der  Saarbrücker  Regierung  aufgesetzt  wurde,  ergibt  sich  aus  dem  Schriftzug  und  aus  einem
Schreiben  der  Regierung  an  Zwierlein  vom  10.September  1766:  ebd.,  fol.l  17.
158  Vgl.  das  Schreiben  der  Saarbrücker  Regierung  an  den  Wetzlarer  Hofrat  von  Zwierlein,  Saarbrücken
10.September  1766:  LA  SB  22/2979,  fol.l  17;  hier  behauptet  die  Regierung  nun,  daß  vor  allem  die
unruhige  Gemeinde  Überherrn  die  Untertanen  des  Völklinger  Hofs  angereitzt  und  damit  zu  ihrem
Schritt  verleitet  hätte;  inwieweit  dies  stimmte  oder  nur  als  Vorwand  zur  Entschuldigung  diente,  kann
dahingestellt  bleiben,  da  es  für  unser  Thema  nicht  von  Belang  ist.

281
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.