Full text : Obrigkeit und Untertanen

Diese  unnachgiebige  Haltung  des  Fürsten  bewog  schließlich  die  Völklinger  Bauern,
klein  beizugeben.  Am  8.September  reichten  emige  Abgeordnete  des  Völklinger  Hofs
bei  der  Saarbrücker  Regiemng  ein  an  den  Fürsten  adressiertes  Unterwerfungsschreiben
  mit  folgendem  Inhalt  ein:  Die  sämtliche  Meyerei  Völcklingen  habe  ganz  schamroth
  eingesehen,  wie  sehr  gefehlet  sie  habe,  indem  sie  sich  mit  einer  Klage  gegen
ihren  Fürsten  ans  Reichskammergericht  gewandt  habe  und  deswegen  nun  eine
hertzliche  Reue  verspühren  und  Leydte  tragen  würde;  daher  flehten  sie  den  Fürsten
um  gnädigste  Vergebung  an,  er  möge  ihnen  dießes  Vergehen  nicht  zuschreiben,
sondern  in  g(nä)d(i)gste  Vergeßenheit  stellen  und  die  Meierei  wieder  in  seine  landesvätterl.
  Gnade  u.  Hulde  aufnehmen;  die  Abgeordneten  bekundeten  mit  ihrer  Unterschrift
  die  pure  Submission  und  erklärten  sich  bereit,  auf  Befehl  der  Regierung  einen
offiziellen  Vergleich  durch  Mann  vor  Mann  unterschreiben  zu  laßen  und  alle  sonstigen
  Formalitäten,  die  ihnen  zum  Verzicht  auf  den  Reichskammergerichtsprozeß
auferlegt  würden,  willig  zu  erfüllen.  Das  Unterwerfungsschreiben  war  u.a.  von  dem
Völklinger  Meier  Sebastian  Franz,  dem  Heimeier  und  Haupträdelsführer  Conrad
Kurtz  und  dem  zuletzt  ebenfalls  mit  aufrührerischen  Reden  in  Erscheinung  getretenen
  Völklinger  Gemeindsmann  Sebastian  Meyer  unterschrieben144.  Demnach  hatten
sich  auch  die  unruhigen  Gemüter  den  Drohungen  des  Fürsten  gebeugt.  Sie  hatten
sich  seiner  'Gnade'  unterworfen,  so  wie  die  anderen  Untertanen  auch,  und  baten  sogar
ausdrücklich  um  Wiederaufnahme  in  die  'landesväterliche  Gnade'.  Damit  akzeptierten
  die  Völklinger  Bauern  wieder  die  Spielregeln  des  absolutistischen  Herrschaftssystems.
  Ihren  Protestgegenstand  hatten  sie  allerdings  immer  noch  nicht  aufgegeben.
Am  gleichen  Tag,  an  dem  das  Unterwerfungsschreiben  der  Saarbrücker  Regierung
vorlag,  ging  eine  Supplik  der  Meierei  Völklingen  mit  insgesamt  acht  Beschwerdepunkten
  ein145.  Drei  davon,  und  zwar  die  ersten  drei  Beschwerden  über  den
Kartoffelzehnt,  die  Forstgebühren  und  die  Eckermast  hatten  sie  bereits  beim  Reichskammergericht
  vorgebracht,  jetzt  allerdings  schwächten  sie  ihre  Forderungen  ganz
erheblich  ab.  Während  sie  bei  ihrer  Klage  am  Reichskammergericht  den  Kartoffelzehnt
  noch  im  ganzen  abgelehnt  hatten,  klagten  sie  nunmehr  lediglich  gegen  die
Abgabenhöhe  von  20  Albus  pro  Morgen,  weil  vor  einigen  Jahren  nur  12  Albus
verlangt  worden  seien,  zu  deren  Zahlung  sie  sich  jetzt  bereit  erklärten.  Was  die
Forstgebühren  betraf,  so  hatten  sie  sich  beim  Reichskammergericht  gegen  den
10.Pfennig  gewehrt,  den  sie  für  den  Verkauf  von  Holz  aus  ihrem  eigenen  Wald  an
die  Herrschaft  entrichten  mußten;  jetzt  akzeptierten  sie  den  10.Pfennig  als  eine

144  Vgl.  das  Unterwerfungsschreiben  einiger  Abgeordnete  des  Völklinger  Hofs  an  Fürst  Wilhelm  Heinrich,
  Vorlagedatum  bei  der  Saarbrücker  Regierung  8.September  1766:  LA  SB  22/2979,  fol.89f.
(zit.89).
145  Vgl.  die  Supplik  der  Meierei  Völklingen  an  Fürst  Wilhelm  Heinrich,  Entwurf  o.O.  u.  o.D.:  LA  SB
22/2979,  fol.91-92;  aus  dem  Dekret  vom  8.September  1766  geht  hervor,  daß  die  Supplik  am  gleichen
Tag  wie  das  Dekret  überreicht  wurde,  vgl.  ebd.,  fol.95r.  (im  folgenden  wird  die  Supplik  zitiert  als
Völklinger  Supplik  v.  8,September  1766).
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