Diese unnachgiebige Haltung des Fürsten bewog schließlich die Völklinger Bauern,
klein beizugeben. Am 8.September reichten emige Abgeordnete des Völklinger Hofs
bei der Saarbrücker Regiemng ein an den Fürsten adressiertes Unterwerfungsschreiben
mit folgendem Inhalt ein: Die sämtliche Meyerei Völcklingen habe ganz schamroth
eingesehen, wie sehr gefehlet sie habe, indem sie sich mit einer Klage gegen
ihren Fürsten ans Reichskammergericht gewandt habe und deswegen nun eine
hertzliche Reue verspühren und Leydte tragen würde; daher flehten sie den Fürsten
um gnädigste Vergebung an, er möge ihnen dießes Vergehen nicht zuschreiben,
sondern in g(nä)d(i)gste Vergeßenheit stellen und die Meierei wieder in seine landesvätterl.
Gnade u. Hulde aufnehmen; die Abgeordneten bekundeten mit ihrer Unterschrift
die pure Submission und erklärten sich bereit, auf Befehl der Regierung einen
offiziellen Vergleich durch Mann vor Mann unterschreiben zu laßen und alle sonstigen
Formalitäten, die ihnen zum Verzicht auf den Reichskammergerichtsprozeß
auferlegt würden, willig zu erfüllen. Das Unterwerfungsschreiben war u.a. von dem
Völklinger Meier Sebastian Franz, dem Heimeier und Haupträdelsführer Conrad
Kurtz und dem zuletzt ebenfalls mit aufrührerischen Reden in Erscheinung getretenen
Völklinger Gemeindsmann Sebastian Meyer unterschrieben144. Demnach hatten
sich auch die unruhigen Gemüter den Drohungen des Fürsten gebeugt. Sie hatten
sich seiner 'Gnade' unterworfen, so wie die anderen Untertanen auch, und baten sogar
ausdrücklich um Wiederaufnahme in die 'landesväterliche Gnade'. Damit akzeptierten
die Völklinger Bauern wieder die Spielregeln des absolutistischen Herrschaftssystems.
Ihren Protestgegenstand hatten sie allerdings immer noch nicht aufgegeben.
Am gleichen Tag, an dem das Unterwerfungsschreiben der Saarbrücker Regierung
vorlag, ging eine Supplik der Meierei Völklingen mit insgesamt acht Beschwerdepunkten
ein145. Drei davon, und zwar die ersten drei Beschwerden über den
Kartoffelzehnt, die Forstgebühren und die Eckermast hatten sie bereits beim Reichskammergericht
vorgebracht, jetzt allerdings schwächten sie ihre Forderungen ganz
erheblich ab. Während sie bei ihrer Klage am Reichskammergericht den Kartoffelzehnt
noch im ganzen abgelehnt hatten, klagten sie nunmehr lediglich gegen die
Abgabenhöhe von 20 Albus pro Morgen, weil vor einigen Jahren nur 12 Albus
verlangt worden seien, zu deren Zahlung sie sich jetzt bereit erklärten. Was die
Forstgebühren betraf, so hatten sie sich beim Reichskammergericht gegen den
10.Pfennig gewehrt, den sie für den Verkauf von Holz aus ihrem eigenen Wald an
die Herrschaft entrichten mußten; jetzt akzeptierten sie den 10.Pfennig als eine
144 Vgl. das Unterwerfungsschreiben einiger Abgeordnete des Völklinger Hofs an Fürst Wilhelm Heinrich,
Vorlagedatum bei der Saarbrücker Regierung 8.September 1766: LA SB 22/2979, fol.89f.
(zit.89).
145 Vgl. die Supplik der Meierei Völklingen an Fürst Wilhelm Heinrich, Entwurf o.O. u. o.D.: LA SB
22/2979, fol.91-92; aus dem Dekret vom 8.September 1766 geht hervor, daß die Supplik am gleichen
Tag wie das Dekret überreicht wurde, vgl. ebd., fol.95r. (im folgenden wird die Supplik zitiert als
Völklinger Supplik v. 8,September 1766).
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