wolle, antwortete Kurtz, daß zwar noch keine dementsprechende schriftliche Erklärung
nach Wetzlar geschickt worden sei, er aber auf das heiligste versichere, es
solle dieses in dem Lauf der gegenwärtigen Woche annoch ganz ohnfehlbar erfolgen.
Außerdem gestand Kurtz gegenüber dem Hofagenten, wie sehr leid es ihm seye, daß
er sich nunmehro mit unter der Anzahl derjenigen mitbegriffen sehen mäße, welche
sich gegen die hohe Person E(uer) Hochfürstl(icher) Durchl(aucht) empöret hätten
und wünschte er nichts so angelegentlich, als ein Mittel ausfündig machen zu können,
wodurch er Höchstderoselben Gnade wiederum erlangen möge. Der Hofagent
machte ihm den Vorschlag, daß sämtliche Einwohner des Völklinger Hofs untereinander
eine Geldsumme von 50 Louisdor sammeln sollten, die sie dem Erbprinzen,
der lange Zeit weg war, bei seiner Ankunft in hiesigen Landen als Geschenk überreichen
sollten129 130. Als Fürst Wilhelm Heinrich von dem Geldgeschenk erfuhr, notierte
er (wie so oft auf französisch): Il a très mal fait de parler d'argent]i0. Seinem Regierungspräsidenten,
dem Freiherm von Günderode, trug er auf, er solle dem Hofagenten
zwar für seine bisherige Tätigkeit danken, ihm aber zugleich klarmachen,
daß dergleichen Geldgeschenke in solchen Fällen völlig unangebracht seien, weil
dadurch leicht der Eindruck entstehen könnte, als ob die Unterthanen dießirstl(iche)
Gnade erkaufen müßten; davon abgesehen sah der Fürst es nicht ungern, wenn der
Hofagent auf eine schickliche Arth und nur vor sich, ohne im geringsten zu zeigen,
daß man dahier (=bei der Herrschaft, K.R.) Wißenschaft davon habe, mit dem
Rädelsführer die Unterhandlungen zu Wiederherstellung der gemeinen Ruhe fortführen
würde131. Die Obrigkeit verfolgte allerdings nicht nur diese inoffizielle, geheime
Schiene zur Beilegung des Völklinger Protests. Gleichzeitig ging sie auch den
offiziellen und wesentlich erfolgversprechenderen Weg.
Als die Saarbrücker Regierung erfuhr, daß die Meierei Völklingen nach dem herrschaftlichen
Dekret vom 17.Juli verschiedentlich declariret hatte, von dem
Reichskammergerichtsprozeß gegen ihren Fürsten abzustehen, sandte sie den Amtmann
Handel ohne Zeitverlust nach Völklingen, um von den Untertanen die Meinung
einzuholen, ob sie nun auf den Prozeß verzichten oder ihn fortführen wollten132.
Handel verfügte sich nach Völklingen und mußte feststellen, daß eine klare Trennungslinie
durch die Meierei ging: Während der Meier und die Gerichtsleute sich
durch das Dekret vom 17.Juli dergestaltet erleichtert fühlten, daß sie an dem an¬129
Vgl. den Bericht des Saarbrücker Regierungspräsidenten von Günderrode, Saarbrücken 10.August
1766: LA SB 22/2979, fol.l03f. (zit.l03r.u.v.); zur rund siebenjährigen Abwesenheit des Erbprinzen
vgl. Köllner, Land, S.463.
130 Auszug eines fürstlichen Schreibens an den Regierungspräsidenten von Günderrode, Neunkirchen
12.August 1766: LA SB 22/2979, fo!.104v.
131 Schreiben des Saarbrücker Regierungspräsidenten von Günderrode an den Hofagenten Beer-Hertz,
Saarbrücken 13.August 1766: LA SB 22/2979, fol.105.
132 Vgl. die Resolution der Saarbrücker Regierung wegen des Dekrets vom Reichskammergericht in
Sachen Meierei Völklingen gegen Fürst, Saarbrücken 26.August 1766: LA SB 22/2979, fol.79.
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