Full text : Obrigkeit und Untertanen

wolle,  antwortete  Kurtz,  daß  zwar  noch  keine  dementsprechende  schriftliche  Erklärung
  nach  Wetzlar  geschickt  worden  sei,  er  aber  auf  das  heiligste  versichere,  es
solle  dieses  in  dem  Lauf  der  gegenwärtigen  Woche  annoch  ganz  ohnfehlbar  erfolgen.
Außerdem  gestand  Kurtz  gegenüber  dem  Hofagenten,  wie  sehr  leid  es  ihm  seye,  daß
er  sich  nunmehro  mit  unter  der  Anzahl  derjenigen  mitbegriffen  sehen  mäße,  welche
sich  gegen  die  hohe  Person  E(uer)  Hochfürstl(icher)  Durchl(aucht)  empöret  hätten
und  wünschte  er  nichts  so  angelegentlich,  als  ein  Mittel  ausfündig  machen  zu  können,
  wodurch  er  Höchstderoselben  Gnade  wiederum  erlangen  möge.  Der  Hofagent
machte  ihm  den  Vorschlag,  daß  sämtliche  Einwohner  des  Völklinger  Hofs  untereinander
  eine  Geldsumme  von  50  Louisdor  sammeln  sollten,  die  sie  dem  Erbprinzen,
der  lange  Zeit  weg  war,  bei  seiner  Ankunft  in  hiesigen  Landen  als  Geschenk  überreichen
  sollten129 130.  Als  Fürst  Wilhelm  Heinrich  von  dem  Geldgeschenk  erfuhr,  notierte
er  (wie  so  oft  auf  französisch):  Il  a  très  mal  fait  de  parler  d'argent]i0.  Seinem  Regierungspräsidenten,
  dem  Freiherm  von  Günderode,  trug  er  auf,  er  solle  dem  Hofagenten
  zwar  für  seine  bisherige  Tätigkeit  danken,  ihm  aber  zugleich  klarmachen,
daß  dergleichen  Geldgeschenke  in  solchen  Fällen  völlig  unangebracht  seien,  weil
dadurch  leicht  der  Eindruck  entstehen  könnte,  als  ob  die  Unterthanen  dießirstl(iche)
Gnade  erkaufen  müßten;  davon  abgesehen  sah  der  Fürst  es  nicht  ungern,  wenn  der
Hofagent  auf  eine  schickliche  Arth  und  nur  vor  sich,  ohne  im  geringsten  zu  zeigen,
daß  man  dahier  (=bei  der  Herrschaft,  K.R.)  Wißenschaft  davon  habe,  mit  dem
Rädelsführer  die  Unterhandlungen  zu  Wiederherstellung  der  gemeinen  Ruhe  fortführen
  würde131.  Die  Obrigkeit  verfolgte  allerdings  nicht  nur  diese  inoffizielle,  geheime
Schiene  zur  Beilegung  des  Völklinger  Protests.  Gleichzeitig  ging  sie  auch  den
offiziellen  und  wesentlich  erfolgversprechenderen  Weg.
Als  die  Saarbrücker  Regierung  erfuhr,  daß  die  Meierei  Völklingen  nach  dem  herrschaftlichen
  Dekret  vom  17.Juli  verschiedentlich  declariret  hatte,  von  dem
Reichskammergerichtsprozeß  gegen  ihren  Fürsten  abzustehen,  sandte  sie  den  Amtmann
  Handel  ohne  Zeitverlust  nach  Völklingen,  um  von  den  Untertanen  die  Meinung
einzuholen,  ob  sie  nun  auf  den  Prozeß  verzichten  oder  ihn  fortführen  wollten132.
Handel  verfügte  sich  nach  Völklingen  und  mußte  feststellen,  daß  eine  klare  Trennungslinie
  durch  die  Meierei  ging:  Während  der  Meier  und  die  Gerichtsleute  sich
durch  das  Dekret  vom  17.Juli  dergestaltet  erleichtert  fühlten,  daß  sie  an  dem  an¬129

  Vgl.  den  Bericht  des  Saarbrücker  Regierungspräsidenten  von  Günderrode,  Saarbrücken  10.August
1766:  LA  SB  22/2979,  fol.l03f.  (zit.l03r.u.v.);  zur  rund  siebenjährigen  Abwesenheit  des  Erbprinzen
vgl.  Köllner,  Land,  S.463.
130  Auszug  eines  fürstlichen  Schreibens  an  den  Regierungspräsidenten  von  Günderrode,  Neunkirchen
12.August  1766:  LA  SB  22/2979,  fo!.104v.
131  Schreiben  des  Saarbrücker  Regierungspräsidenten  von  Günderrode  an  den  Hofagenten  Beer-Hertz,
Saarbrücken  13.August  1766:  LA  SB  22/2979,  fol.105.
132  Vgl.  die  Resolution  der  Saarbrücker  Regierung  wegen  des  Dekrets  vom  Reichskammergericht  in
Sachen  Meierei  Völklingen  gegen  Fürst,  Saarbrücken  26.August  1766:  LA  SB  22/2979,  fol.79.
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