Full text : Obrigkeit und Untertanen

10.August  übermittelte  von  Zwierlein  der  Saarbrücker  Regierung  den  konkreten
Klagegegenstand  und  bemhigte  sie  und  den  Fürsten,  indem  er  ohne  nähere  Erläuterung
  seiner  Meinung  Ausdruck  verlieh,  daß  selbst  bei  weiterem  Supplizieren  der
Völklinger  nicht  gar  füglich  ein  Mandatum  (...)  ertheilt  werden  mag'23.  Bereits  einen
Tag  vorher  hatte  das  Reichskammergericht  gemäß  dem  zuvor  erlassenen  Dekret  das
offizielle  Schreiben  um  Bericht  an  den  Fürsten  von  Nassau-Saarbrücken  mit  der
Aufforderung  abgesandt,  binnen  sechs  Wochen  Stellung  zur  Klage  zu  nehmen* 124.
Dazu  sollte  es  allerdings  gar  nicht  mehr  kommen.  Die  Landesherrschaft  hatte  nämlich
  im  Zusammenhang  mit  der  allgemeinen  'Beschwerdewelle'  von  1766  auch  für
die  Meierei  Völklingen  am  17.Juli  ein  Dekret  erlassen,  wodurch  ihre[n]  Abgaben  um
ein  merckliches  erleichtert  wurden125.  Und  da  die  Abgaben  im  Mittelpunkt  des
Streites  standen,  hatte  die  Saarbrücker  Regierung  allen  Grund  zur  Annahme,  daß  die
Meierei  Völklingen  durch  diese  -  wie  sie  es  nannte  -  ganz  besondere  Gnade  von
ihrem  beabsichtigten  Mandatsprozeß  beim  Reichskammergericht  ablassen  würde126.
Bis  dahin  mußten  allerdings  noch  einige  Hindernisse  aus  dem  Weg  geräumt  werden.
Die  nassau-saarbrückische  Herrschaft  verfugte  wie  jede  andere  Landesherrschaft  im
Alten  Reich  auch  über  ein  mehr  oder  minder  stark  ausgeprägtes  Spitzelwesen127.  Der
Saarbrücker  Hofagent,  der  für  die  Meierei  Völklingen  zuständig  war,  war  ein  Jude
namens  Beer-Herz,  zugleich  Besitzer  des  Fenner  Hofs,  einer  Eisenhütte  in  Geislautem128.
  Besagter  Beer,  wie  er  kurz  genannt  wurde,  setzte  sich  schon  Anfang  August
1766  mit  der  erforderlichen  Behutsamkeit  mit  Conrad  Kurtz,  dem  Haupt-Rädelsführer
  des  Völklinger  Protests,  in  Verbindung.  Auf  die  Anfrage,  ob  die  Meierei
Völklingen  nach  dem  Dekret  vom  17.Juli  befriediget  sei  und  vom  Prozeß  ablassen

aller  Besoldungen  von  1771  in:  MHV  Saarg.  H.7  (1900),  S.141-156,  hier  S.147.
123  Schreiben  Zwierleins  an  die  Saarbrücker  Regierung  wegen  der  Völklinger  RKG-Klage,  Wetzlar
10.August  1766:  LA  SB  22/2979,  fol.106  (mit  Zusendung  der  konkreten  Klage:  fol.107).
124  Schreiben  um  Bericht  des  Reichskammergerichts  im  Namen  Kaiser  Josephs  II.  in  der  Klagesache
Völklinger  Gemeinden  gegen  Fürst  Wilhelm  Heinrich  von  Nassau-Saarbrücken,  Wetzlar  9.August
1766:  LA  SB  22/2979,  fol.76-78  (großes  Faltblatt).
,2S  Das  Dekret  konnte  nicht  mehr  aufgefunden  werden;  verschiedene  Hinweise  ergeben  sich  aus  den
amtlichen  Schreiben,  hier  zit.  aus  der  Saarbrücker  Regierungsresolution  vom  26.August  1766:  LA  SB
22/2979,  fol.79,  vgl.  zu  den  anderen  Dekreten  für  die  nassau-saarbrückischen  Landgemeinden  vom
17.u.  19.Juli  1766.  LA  SB  22/2313,  S.21ff.
126  Vgl.  das  Schreiben  der  Saarbrücker  Regierung  an  den  Wetzlarer  Hofrat  von  Zwierlein,  Saarbrücken
25.Juli  1766:  LA  SB  22/2979,  fol.102;  die  Regierung  äußerte  hier  schon  die  Vermutung,  daß  die
Meierei  Völklingen  von  ihrer  (...)  Klage  bereits  wiederum  abgestanden  haben  könnte.
127  Vgl.  allgem.  dazu  Gestrich,  Absolutismus  sowie  ders.,  Politik.
128  Vgl,  zu  Beer-Herz  bzw.  Löw  Baer  Isaac,  Sprößling  einer  alt  eingesessenen  jüdischen  Bankiers-  und
Kaufmannsfamilie  aus  Frankfurt,  und  dessen  Finanzgeschäfte  mit  den  beiden  letzten  Saarbrücker
Fürsten:  Klein,  Geschäfte,  S.32-38.  Vgl.  zu  Beer-  Hertz  auch  die  Streitigkeiten  zwischen  ihm  und
seinen  Hüttenarbeitern  mit  der  Gemeinde  Geislautern  aus  den  1760er  Jahren:  LA  SB  22/2634,  passim;
s.a.  den  Hinweis  auf  den  Hofagenten  als  Besitzer  des  Fenner  Hofs  in:  Buchleitner,  Völklingen,  S.66;
s.a.  den  Kurzhinweis  bei  Ruppersberg,  Grafschaft  II,  S.286.

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