10.August übermittelte von Zwierlein der Saarbrücker Regierung den konkreten
Klagegegenstand und bemhigte sie und den Fürsten, indem er ohne nähere Erläuterung
seiner Meinung Ausdruck verlieh, daß selbst bei weiterem Supplizieren der
Völklinger nicht gar füglich ein Mandatum (...) ertheilt werden mag'23. Bereits einen
Tag vorher hatte das Reichskammergericht gemäß dem zuvor erlassenen Dekret das
offizielle Schreiben um Bericht an den Fürsten von Nassau-Saarbrücken mit der
Aufforderung abgesandt, binnen sechs Wochen Stellung zur Klage zu nehmen* 124.
Dazu sollte es allerdings gar nicht mehr kommen. Die Landesherrschaft hatte nämlich
im Zusammenhang mit der allgemeinen 'Beschwerdewelle' von 1766 auch für
die Meierei Völklingen am 17.Juli ein Dekret erlassen, wodurch ihre[n] Abgaben um
ein merckliches erleichtert wurden125. Und da die Abgaben im Mittelpunkt des
Streites standen, hatte die Saarbrücker Regierung allen Grund zur Annahme, daß die
Meierei Völklingen durch diese - wie sie es nannte - ganz besondere Gnade von
ihrem beabsichtigten Mandatsprozeß beim Reichskammergericht ablassen würde126.
Bis dahin mußten allerdings noch einige Hindernisse aus dem Weg geräumt werden.
Die nassau-saarbrückische Herrschaft verfugte wie jede andere Landesherrschaft im
Alten Reich auch über ein mehr oder minder stark ausgeprägtes Spitzelwesen127. Der
Saarbrücker Hofagent, der für die Meierei Völklingen zuständig war, war ein Jude
namens Beer-Herz, zugleich Besitzer des Fenner Hofs, einer Eisenhütte in Geislautem128.
Besagter Beer, wie er kurz genannt wurde, setzte sich schon Anfang August
1766 mit der erforderlichen Behutsamkeit mit Conrad Kurtz, dem Haupt-Rädelsführer
des Völklinger Protests, in Verbindung. Auf die Anfrage, ob die Meierei
Völklingen nach dem Dekret vom 17.Juli befriediget sei und vom Prozeß ablassen
aller Besoldungen von 1771 in: MHV Saarg. H.7 (1900), S.141-156, hier S.147.
123 Schreiben Zwierleins an die Saarbrücker Regierung wegen der Völklinger RKG-Klage, Wetzlar
10.August 1766: LA SB 22/2979, fol.106 (mit Zusendung der konkreten Klage: fol.107).
124 Schreiben um Bericht des Reichskammergerichts im Namen Kaiser Josephs II. in der Klagesache
Völklinger Gemeinden gegen Fürst Wilhelm Heinrich von Nassau-Saarbrücken, Wetzlar 9.August
1766: LA SB 22/2979, fol.76-78 (großes Faltblatt).
,2S Das Dekret konnte nicht mehr aufgefunden werden; verschiedene Hinweise ergeben sich aus den
amtlichen Schreiben, hier zit. aus der Saarbrücker Regierungsresolution vom 26.August 1766: LA SB
22/2979, fol.79, vgl. zu den anderen Dekreten für die nassau-saarbrückischen Landgemeinden vom
17.u. 19.Juli 1766. LA SB 22/2313, S.21ff.
126 Vgl. das Schreiben der Saarbrücker Regierung an den Wetzlarer Hofrat von Zwierlein, Saarbrücken
25.Juli 1766: LA SB 22/2979, fol.102; die Regierung äußerte hier schon die Vermutung, daß die
Meierei Völklingen von ihrer (...) Klage bereits wiederum abgestanden haben könnte.
127 Vgl. allgem. dazu Gestrich, Absolutismus sowie ders., Politik.
128 Vgl, zu Beer-Herz bzw. Löw Baer Isaac, Sprößling einer alt eingesessenen jüdischen Bankiers- und
Kaufmannsfamilie aus Frankfurt, und dessen Finanzgeschäfte mit den beiden letzten Saarbrücker
Fürsten: Klein, Geschäfte, S.32-38. Vgl. zu Beer- Hertz auch die Streitigkeiten zwischen ihm und
seinen Hüttenarbeitern mit der Gemeinde Geislautern aus den 1760er Jahren: LA SB 22/2634, passim;
s.a. den Hinweis auf den Hofagenten als Besitzer des Fenner Hofs in: Buchleitner, Völklingen, S.66;
s.a. den Kurzhinweis bei Ruppersberg, Grafschaft II, S.286.
273