Full text : Obrigkeit und Untertanen

die  1746  neu  eingeführte  sogenannte  Husaren-Fourage,  eine  Abgabe,  die  den  herrschaftlichen
  Truppen  zugute  kam  -  für  die  Völklinger  eine  gantz  neue  große
Beschwerde,  die  für  sie  in  der  jährlichen  Lieferung  von  zehn  Zentnern  Heu,  vier
Quart  Hafer  und  40  Gebund  Stroh  bestand106.  Unter  den  Diensten  stieß  vor  allem  die
Jagdffon  auf  ihren  erbitterten  Widerstand;  denn  "die  sehr  umfangreichen  und  stets  in
natura  zu  leistenden  Jagddienste  waren  im  Prinzip  ungemessene  Fronen",  der  Termin
ihrer  Ableistung  blieb  stets  ungewiß,  "weil  er  von  der  Laune  der  Fürsten  abhing"107.
Der  Protest  der  Völklinger  ging  aber  auch  hier  nicht  gegen  dieses  prinzipielle  Problem
  der  landesherrlichen  Willkür,  sondern  lediglich  gegen  die  steigende  Belastung,
die  dadurch  entstand,  daß  sie  seit  etwa  20  Jahren  öfters  8,  10,  15  bis  18  Tägen  (im
Jahr,  K  R.)  mit  Hindansetzung  ihres  Acker-Baues  und  Hauß-Arbeit  zur  Jagd  erscheinen
  mußten,  wo  sie  Tag  und  Nacht  in  ihrer  selbst  eigenen  Beköstigung  zu  liegen
hatten108.
Die  Völklinger  beschwerten  sich  ferner  über  die  Admodiation  oder  Verpachtung  der
Herstellung  und  des  Verkaufs  von  Tabak  und  Branntwein.  Zwar  bestand  die  Tabakund
  Branntweinadmodiation  wenigstens  seit  Beginn  des  18.Jahrhunderts,  aber  die
Herrschaft,  die  ein  Monopol  auf  diese  Waren  besaß,  hatte  bei  den  Landbewohnern
(im  Unterschied  zu  den  Städten)  nicht  so  genau  darauf  geachtet,  wenn  sie  die  Waren
zu  ihrem  Privatgebrauch  herstellten  und  verkauften109.  Erst  unter  der  Regierung
Wilhelm  Heinrichs  kam  es  zu  regelrechten  Pachtverträgen  und  wurden  immer  wieder
Verordnungen  erlassen,  die  das  bestehende  Handelsverbot  einschärften;  denn  zunehmend
  wurde  sich  die  Herrschaft  der  Bedeutung  dieser  Monopole  bewußt,  die  -  wir
haben  es  schon  einmal  erwähnt  -  nur  einen  Zweck  hatten:  "Aufbringung  einer  möglichst
  hohen  Steuer  unter  weitgehender  Ausschaltung  von  jedem  Risiko"110.  Allerdings
  barg  die  Verpachtung  auch  die  Gefahr  der  willkürlichen  Handhabung  durch
den  Pächter;  der  Jugenheimer  Amtmann  Schmoll  hatte  bereits  1731  auf  dieses
Problem  hingewiesen  und  deswegen  auch  die  Admodiation  abgelehnt111.  Die  Völklinger
  Untertanen  wandten  sich  aber  auch  in  diesem  Fall  nicht  gegen  eine  eventuell
willkürliche  Behandlung,  ihre  Argumente  waren  rein  sozial-ökonomischer  Natur,

106 Vgl.  §16  der  RKG-Supplik  des  Völklinger  Hofs  v.  15-Juli  1766:  LA  SB  22/2979,  fol.l  1;  zur  Abgabe
der  Fourage  vgl.  auch  Karbach,  Bauernwirtschaften,  S.187;  zur  Fouragelieferung  an  die  Haustruppen
Fürst  Ludwig  in  den  1770er  Jahren  vgl.  Hoppstädter,  Löwe,  S.38f.
101  Karbach,  Bauernwirtschaften,  S.222f.;  vgl.  auch  Collet,  Wirtschaftsleben,  S.19.
108  Vgl.  §13  der  RKG-Supplik  des  Völklinger  Hofs  v.  lS.Juli  1766:  LA  SB  22/2979,  fol.lOv.
109  Vgl.  das  Gutachten  der  Saarbrücker  Regierung  vom  S.Juli  1730:  LA  SB  22/2309,  S.145-147  (ad.2);
für  den  frühen  Bestand  der  Tabak-  und  Branntweinadmodiation  s.a.  den  Bericht  des  Jugenheimer
Amtmanns  Schmoll  vom  4.Mai  1731:  LA  SB  22/2461;  Gerhard  (Steuerwesen,  S.96/Anm.515)  gibt  an,
daß  die  Admodiation  beider  Waren  schon  im  17.Jahrhundert  nachzuweisen  ist.
1.0  Gerhard,  Steuerwesen,  zit.  S.103;  s.dazu  oben  Kap.II.la).
1.1  Vgl.  den  Bericht  des  Jugenheimer  Amtmanns  Schmoll,  Jugenheim  4.Mai  1731:  LA  SB  22/2461.
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