Full text : Obrigkeit und Untertanen

Stiftungen"  der  Herrschaft  näher  zu  bringen70.  Die  Passagen  von  Köllner  und  Ruppersberg
  zur  aufgeklärten  Reformpolitik  der  beiden  letzten  Saarbrücker  Fürsten  sind
demnach  kritisch  zu  lesen  und  nicht  ungeprüft  zu  übernehmen,  besonders  was  die
angeblich  konfliktfreie  Durchsetzbarkeit  einzelner  Reformmaßnahmen  betrifft71.  Die
neueren  landesgeschichtlichen  Überblicksdarstellungen  der  von  Hans-Walter  Herrmann
  und  Kurt  Hoppstädter  herausgegebenen  beiden  ersten  Bände  der  'Geschichtlichen
  Landeskunde  des  Saarlandes'  aus  den  60er  und  70er  Jahren  dieses  Jahrhunderts
  verharren  ebenfalls  in  einer  primär  herrschaftsbezogenen  Perspektive,  die  u.a.
auch  durch  die  für  die  normsetzende  Verordnungspolitik  der  Herrschaft  relativ  gut
zugängliche  Quellenlage  bedingt  ist72.  Hier  sind  vor  allem  zwei  Beiträge  zu  nennen:
Einmal  im  ersten  Band  der  Geschichtlichen  Landeskunde  der  Beitrag  von  Herrmann
zum  "Kleinstaat  des  18.Jahrhunderts",  der  eine  Fülle  von  Detailinformationen  zur
aufgeklärten  Reformpolitik  in  Nassau-Saarbrücken  und  den  angrenzenden  Territorien
enthält73;  und  zum  andern  vom  gleichen  Autor  im  zweiten  Band  der  Landeskunde  die
übergreifende  Darstellung  über  die  "Grundlinien  der  saarländischen  Geschichte",  die
sich  insbesondere  auch  der  Konsolidierungsphase  seit  der  Mitte  des  18.Jahrhunderts
widmet74 75.
Zur  Rekonstruktion  der  herrschaftlichen  Reformpolitik  im  18.Jahrhundert  kann
ferner  auf  eine  Reihe  von  speziellen  Untersuchungen  verwiesen  werden.  Hier  ist  an
erster  Stelle  für  den  Beginn  der  reformabsolutistischen  Politik  unter  nassau-usingischer
  Vormundschaft  in  der  ersten  Jahrhunderthälfte  die  Dissertation  von  Elisabeth
Geck  über  das  "Fürstentum  Nassau-Saarbrücken-Usingen  im  18.Jahrhundert"  zu
nennen,  die  zwar  das  Schwergewicht  auf  den  Usinger  Landesteil  legt,  aber  auch  die
linksrheinischen  Gebiete  mitbehandelt,  allerdings  primär  unter  verwaltungsgeschichtlicher
  Persepktive5.  Eine  Monographie  über  die  absolutistische  Reformpolitik  unter
Fürstin  Charlotte  Amalie  exisitiert  nicht.  Was  die  aufgeklärte  Reformpolitik  der
beiden  letzten  Saarbrücker  Fürsten  betrifft,  so  müssen  wir  feststellen,  daß  nur  die
Politik  Fürst  Wilhelm  Heinrichs  einigermaßen  gut  erforscht  ist,  während  Fürst

711  Vgl.  Rollé,  Sammlung  in:  LA  SB  Dep.  H.V.  Abt.A  592,  zit.  S.4  (im  folg,  kurz:  Rollé,  Sammlung);
Köllner  (Land,  S.449/  Anm.50)  und  Ruppersberg  (Grafschaft  II,  S.245/  Anm.4)  nehmen  ausdrücklich
Bezug  auf  Rollé  als  ihre  Hauptquelle  für  die  herrschaftliche  Reformpolitik  der  zweiten  Jahrhunderthälfte.

71  Vgl.  dazu  vor  allem  Köllner,  Land,  S.449ff.  (Reformpolitik  Wilhelm  Heinrichs)  u.S.466ff.  (Reformpolitik
  Ludwigs)  und  dasgl.  bei  Ruppersberg,  Grafschaft  II,  S.258ff.  u,S.301ff.
12  Vgl.  Herrmann/  Hoppstädter  (Hg.),  Geschichtliche  Landeskunde  Bd.Iu.II
7  Herrmann,  Kleinstaat,  S.266-308,  bes.  S.288ff.
74  Herrmann,  Grundlinien,  bes.  S.518-523.  Der  Beitrag  von  Hoppstädter  zur  "Grafschaft  Saarbrücken"
ist  vorwiegend  nach  genealogisch-dynastischen  Gesichtspunkten  gegliedert  und  gibt  für  die  aufgeklärte
  Reformpolitik  in  Nassau-Saarbrücken  nichts  her,  vgl.  Hoppstädter,  Grafschaft,  S.312-314,  wo  es
beispielsweise  zur  Reformpolitik  Wilhelm  Heinrichs  lediglich  heißt,  daß  er  "viel  für  seines  Landes
Wirtschaft,  Wohlfahrt  und  Blüte  getan  (hat)"  (S.313).
75  Vgl.  Geck,  Fürstentum,  bes.  S.23-27.

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