Full text : Obrigkeit und Untertanen

Dokumente  an  sich  genommen  hatte:  Der  'Drei-Königs-Wirt’  in  Metz  bewahrte  in
seinem  Wirtshaus  noch  einige  Akten  der  nassau-saarbrückischen  Gemeinden  aus  der
Reunionszeit  auf73.  Konrad  Kurtz  begab  sich  gleich  nach  seiner  Rückkehr  von
Wetzlar  zum  Drei-Königs-Wirt,  wo  er  das  Verzeichnis  der  Lehenstücke  von  1683
und  einige  Schaftregister  des  Völklinger  Hofs  aus  den  Jahren  1685  und  1692  fand
und  nach  Völklingen  brachte.  Der  schon  etwas  betagte  Meier  des  Völklinger  Hofs,
Sebastian  Franz,  zeigte  dies  und  die  Tatsache,  daß  die  Völklinger  Deputierten  bereits
zweimal  in  Wetzlar  gewesen  waren,  Ende  Juni  der  Saarbrücker  Regierung  an  und
distanzierte  sich  offen  von  dieser  Aktion:  Er  und  sein  Bruder  Balthasar  hätten  nebst
andern  an  der  gantzen  Sache  keinen  Theil  genommen,  gleichwohl  glaube  er,  daß
mehr  als  die  Helfte  der  Gemeindsleuthe  der  Meyerey  die  Vollmacht  nach  Wetzlar
unterschrieben  hätten74 75.  Außerdem  war  dem  Völklinger  Meier  aufgefallen,  daß  die
Aktion  seiner  Gemeindsleute  auf  andere  Gemeinden  auszustrahlen  begann.
In  der  Tat  hatten  etwa  zur  gleichen  Zeit  nach  dem  Vorbild  des  Völklinger  Hofs  die
Unterthanen  aus  der  Meyerey  Mahlstadt  etliche  Mann  nach  Metz  abgeschickt  (...),
um  daselbst  Nachricht  von  ihren  Gerechtsamen  einzuziehen15.  Als  die  Malstatter
Untertanen  noch  überlegten,  was  sie  mit  ihren  alten,  in  Metz  aufgefundenen  Dokumenten
  anstellen  könnten,  da  hat  sie  ihr  Meier  Peter  Kohl  mit  nachdrücklicher
Vorstellung  davon  abgebracht,  einen  Process  anzufangen,  was  auch  gelang,  weil  sich
jedermann  auf  die  versprochene  herrschaftliche  Gnade  verließ76 77.  Was  der  Malstatter
Meier  jedoch  nicht  verhindern  konnte,  war,  daß  auch  die  Dudweiler  Untertanen
davon  erfuhren.  Als  die  Dudweiler  zusammen  mit  den  Malstatter  Untertanen  Holländerholz
  aus  dem  Wald  an  die  Saar  führten,  da  hörten  sie,  daß  die  Völklinger  und
Malstatter  Bauern  wegen  ihrer  alten  Gerechtsamen  in  Metz  gewesen  seien.  Sofort
bedrängten  die  Dudweiler  den  Malstatter  Meier,  daß  er  ihnen  sagen  solle,  wo  man
diese  alten  Akten  bekomme;  der  Malstatter  Meier,  Peter  Kohl,  gab  schließlich  nach
einigem  Zögern  nach  und  schrieb  die  Adresse  des  Drei-Königs-Wirts  mit  Bleystift  auf
einen  Zettel11.  Dadurch  hatte  er  sich  dem  Verdacht  ausgesetzt,  als  ob  die  Gemeinde
Dudweiler  (...)  durch  eine  besondere  Zuschrift  aufgehetzet  worden  seye,  sich  ebenfalls
  gegen  ihre  gnädigste  Landesherrschaft  aufzulehnen  und  Proceß  anzufangen.
Und  wirklich  waren  einige  Dudweiler  Bauern  daraufhin  nach  Metz  gereist,  um
Abschriften  ihrer  alten  Gerechtsamen  zu  holen.  Als  der  Dudweiler  Meier  Valentin
Schneider  deswegen  von  der  Saarbrücker  Regierung  vernommen  und  gefragt  wurde,
warum  er  dies  nicht  angezeigt  habe,  sagte  er,  daß  er  sofort  eine  Anzeige  gemacht
hätte,  wenn  er  den  Verdacht  gehabt  hätte,  daß  die  Gemeindsleute  einen  bösen  Ge¬73

 Vgl.  dazu  die  Saarbrücker  Regierungsakte  vom  1  .Juli  1766  über  die  Ausstrahlung  des  Völklinger
Protests  auf  andere  Gemeinden:  LA  SB  22/2979,  fol.l  1  lf.
4  Vgl.  das  Protokoll  der  Saarbrücker  Regierung  vom  30.Juni  1766:  LA  SB  22/2979,  fol.l  lOr.
75  Vgl.  die  Saarbrücker  Regierungsakte  vom  3.Juli  1766:  LA  SB  22/2979,  fol.l  12f.  (zit.l  12v.).
75  Ebd.,  fol.l  13r.
77  Ebd.,  fol.l  12v.
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