Dokumente an sich genommen hatte: Der 'Drei-Königs-Wirt’ in Metz bewahrte in
seinem Wirtshaus noch einige Akten der nassau-saarbrückischen Gemeinden aus der
Reunionszeit auf73. Konrad Kurtz begab sich gleich nach seiner Rückkehr von
Wetzlar zum Drei-Königs-Wirt, wo er das Verzeichnis der Lehenstücke von 1683
und einige Schaftregister des Völklinger Hofs aus den Jahren 1685 und 1692 fand
und nach Völklingen brachte. Der schon etwas betagte Meier des Völklinger Hofs,
Sebastian Franz, zeigte dies und die Tatsache, daß die Völklinger Deputierten bereits
zweimal in Wetzlar gewesen waren, Ende Juni der Saarbrücker Regierung an und
distanzierte sich offen von dieser Aktion: Er und sein Bruder Balthasar hätten nebst
andern an der gantzen Sache keinen Theil genommen, gleichwohl glaube er, daß
mehr als die Helfte der Gemeindsleuthe der Meyerey die Vollmacht nach Wetzlar
unterschrieben hätten74 75. Außerdem war dem Völklinger Meier aufgefallen, daß die
Aktion seiner Gemeindsleute auf andere Gemeinden auszustrahlen begann.
In der Tat hatten etwa zur gleichen Zeit nach dem Vorbild des Völklinger Hofs die
Unterthanen aus der Meyerey Mahlstadt etliche Mann nach Metz abgeschickt (...),
um daselbst Nachricht von ihren Gerechtsamen einzuziehen15. Als die Malstatter
Untertanen noch überlegten, was sie mit ihren alten, in Metz aufgefundenen Dokumenten
anstellen könnten, da hat sie ihr Meier Peter Kohl mit nachdrücklicher
Vorstellung davon abgebracht, einen Process anzufangen, was auch gelang, weil sich
jedermann auf die versprochene herrschaftliche Gnade verließ76 77. Was der Malstatter
Meier jedoch nicht verhindern konnte, war, daß auch die Dudweiler Untertanen
davon erfuhren. Als die Dudweiler zusammen mit den Malstatter Untertanen Holländerholz
aus dem Wald an die Saar führten, da hörten sie, daß die Völklinger und
Malstatter Bauern wegen ihrer alten Gerechtsamen in Metz gewesen seien. Sofort
bedrängten die Dudweiler den Malstatter Meier, daß er ihnen sagen solle, wo man
diese alten Akten bekomme; der Malstatter Meier, Peter Kohl, gab schließlich nach
einigem Zögern nach und schrieb die Adresse des Drei-Königs-Wirts mit Bleystift auf
einen Zettel11. Dadurch hatte er sich dem Verdacht ausgesetzt, als ob die Gemeinde
Dudweiler (...) durch eine besondere Zuschrift aufgehetzet worden seye, sich ebenfalls
gegen ihre gnädigste Landesherrschaft aufzulehnen und Proceß anzufangen.
Und wirklich waren einige Dudweiler Bauern daraufhin nach Metz gereist, um
Abschriften ihrer alten Gerechtsamen zu holen. Als der Dudweiler Meier Valentin
Schneider deswegen von der Saarbrücker Regierung vernommen und gefragt wurde,
warum er dies nicht angezeigt habe, sagte er, daß er sofort eine Anzeige gemacht
hätte, wenn er den Verdacht gehabt hätte, daß die Gemeindsleute einen bösen Ge¬73
Vgl. dazu die Saarbrücker Regierungsakte vom 1 .Juli 1766 über die Ausstrahlung des Völklinger
Protests auf andere Gemeinden: LA SB 22/2979, fol.l 1 lf.
4 Vgl. das Protokoll der Saarbrücker Regierung vom 30.Juni 1766: LA SB 22/2979, fol.l lOr.
75 Vgl. die Saarbrücker Regierungsakte vom 3.Juli 1766: LA SB 22/2979, fol.l 12f. (zit.l 12v.).
75 Ebd., fol.l 13r.
77 Ebd., fol.l 12v.
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