möglich, die Dekrete sämtlichen Landgemeinden der Grafschaft zu veröffentlichen60.
Die Untertanen nahmen die Dekrete dankend an und damit war die ’Beschwerdewelle'
von 1766 beigelegt61. Die Strategie des Fürsten, durch einen 'Beschwerdeaufruf
den Protest zu kanalisieren, hatte sich scheinbar bewährt. Nur in emem einzigen Falle
war seine Rechnung nicht aufgegangen: Die fünf Gemeinden des Völklinger Hofs,
die den Protest im März 1766 überhaupt erst ausgelöst hatten, gingen von Anfang an
ihren eigenen Weg.
Am 22. April erschienen die beiden Völklinger Gemeindsleute Konrad Kurtz und
sein Bruder Matthias in Lisdorf, einem in der Baillage Saarlouis, d.h. auf französischem
Staatsgebiet gelegenen Ort und suchten einen Notar namens Weber auf, dem
sie im Namen aller fünf Gemeinden des Völklinger Hofs ein Requisitionsschreiben,
das vom 8.April datierte, überreichten. Die beiden Völklinger Deputierten baten den
Notar, am nächsten Tag im Haus von August Schwarz in Lisdorf ein Zeugen verhör
durchzuführen, das ihre Gemeinden benötigten zur Legitimierung ihrer Beschwerden,
die sie gegen ihren Fürsten beim Reichskammergericht in Wetzlar einzureichen
gedachten. Das Requisitionsschreiben, also das Rechtshilfegesuch der fünf Völklinger
Gemeinden an den Notar war unterschrieben von insgesamt 100 Untertanen62.
Eine Steuertabelle aus dem Jahre 1760 weist für den gesamten Völklinger Hof
132 steuerpflichtige Untertanen aus63. Selbst wenn man in Rechnung stellt, daß die
Bevölkerung in den letzten sechs Jahren nochmals etwas anwuchs, so standen doch
immer noch gut zwei Drittel aller Haushalts Vorstände der fünf Völklinger Gemeinden
hinter dem Versuch einer Klage beim Reichskammergericht gegen ihren
Fürsten64. Damit hatte der Völklinger Hof das sog. 'Syndikat', d.h. die für einen
Reichsprozeß notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit einer Untertanenkorporation
erreicht und zumindest die formal-rechtliche Hürde genommen65. Der Notar Weber
führte am 23.April in Lisdorf das Zeugenverhör durch und beglaubigte es
urkundlich66. Die beiden Völklinger Deputierten Konrad und Matthias Kurtz nahmen
es an sich und machten sich auf den Heimweg. In Völklingen entschlossen sich
Konrad Kurtz und ein gewisser Johann Nicklaus Decker aus Geislautern, nach
60 Vgl. zur Veröffentlichung der Dekrete am l.u.2.Dezember 1766 die Anweisung der Saarbrücker
Regierung v. 26.November 1766: LA SB 22/2313, S.105; hier auch die Veröffentlichung: ebd.,
S.107ff.
61 Vgl. die Kameralakte v. l.u.2.Dezember 1766: LA SB 22/2313, S.l 15-117.
62 Vgl. das Requisitionsschreiben der Völklinger Deputierten an den Notar Weber vom 8.April 1766:
LA SB 22/2979, fol.35f.
63 Vgl. die Steuertabelle vom 5-Januar 1760 für die fünf Völklinger Gemeinden: LA SB 22/2979, fol.60-73.
64 Vgl. dazu den oben im vorangegangenen Kapitel angesprochenen relativ geringen Bevölkerungszuwachs
von 1756 bis 1760.
65 Vgl. dazu nochmals Troßbach, Bauembewegungen, 33.
66 Vgl. das Zeugenverhör als Anlage der Bekanntmachung des Notars vom 22./23.April 1766: LA SB
22/2979, fol.36-58.
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