Full text : Obrigkeit und Untertanen

Was  die  landesgeschichtliche  Forschungssituation  betrifft,  so  betritt  die  vorliegende
Studie  fast  ausschließlich  Neuland.  Während  die  herrschaftliche  Reformpolitik  des
18.Jahrhunderts  in  den  einschlägigen  Überblicksdarstellungen  und  einigen
Spezialuntersuchungen  eingermaßen  gut  erforscht  ist,  stellen  die  vorrevolutionären
Stadt-  und  Landproteste  eine  'terra  incógnita'  dar66.  Die  älteren  Überblicksdarstellungen
  von  Friedrich  und  seinem  Sohn  Adolph  Köllner  von  1841  bzw.  1865  sowie  -
darauf  aufbauend  -  von  Albert  Ruppersberg  um  die  Jahrhundertwende  zum  nassausaarbrückischen
  Land  und  zu  den  beiden  Städten  Saarbrücken  und  St.  Johann  stehen
in  der  Tradition  der  älteren  Landesgeschichtsschreibung,  die  in  Konkurrenz  zur
entstehenden  bzw.  bereits  etablierten  Nationalgeschichtsschreibung  ihre  Hauptaufgabe
  in  der  Förderung  der  ehemaligen  territorialstaatlichen  Identität  erblickte67.
Wenn  Friedrich  Köllner  1841  seine  (für  uns  hier  in  besonderer  Weise  relevante)
Grafen-Geschichte"den  Freunden  der  vaterländischen  Geschichte"  widmete68,  dann
meinte  er  damit  nicht  Preußen  und  schon  gar  nicht  eine  fiktive  größere  Einheit,
sondern  in  Anbetracht  seines  Untersuchungsgegenstands:  die  Grafschaft  bzw.  das
spätere  Fürstentum  Nassau-Saarbrücken,  das  ihm  und  'seinen  Freunden'  immer  noch
als  'Vaterland'  galt.  Diese  identitätsstiftende  Funktion,  der  sich  Ruppersberg  durch
die  vorbehaltlose  Übernahme  des  Köllnerschen  Gliederungskonzeptes  anschloß,
brachte  es  mit  sich,  daß  das  Forschungsinteresse  der  älteren  Landesgeschichtsschreibung
  primär  auf  Seiten  der  Herrschaft  und  ihrer  Politik  lag,  während  die
Untertanen  und  ihre  Reaktionsweisen  nur  am  Rande  mitbehandelt  werden69.  Hinzu
tritt,  daß  die  Herrschaft  und  ihre  Aktivitäten  bei  Ruppersberg  und  Köllner  stets  in
einem  guten  Licht  dargestellt  werden.  So  beziehen  sich  beide  Autoren  bei  der  Behandlung
  der  aufgeklärten  Reformpolitik  der  beiden  nassau-saarbrückischen  Fürsten
Wilhelm  Heinrich  und  Ludwig  ausdrücklich  in  erster  Linie  auf  die  zeitgenössische
Darstellung  des  Saarbrücker  Regierungsrats  Friedrich  Rollé,  der  kurz  vor  der  Besetzung
  des  Fürstentums  durch  französische  Revolutionstruppen  im  Frühjahr  1793  eine
"Sammlung  von  den  meisten  wohlthätigen  Handlungen  für  Stadt  und  Land  der
Herren  Fürsten  von  Nassau-Saarbrücken"  herausbrachte,  um  dem  Leser  selbstredend
die  "teils  dem  ganzen  Land,  teils  einzelnen  Klassen  und  Ständen,  besonders  aber  den
Landunterthanen  ersprießliche(n)  Einrichtungen,  Verbesserungen,  Wohlthaten  und

Vgl.  den  Forschungsüberblick  von  Schmitt,  Saarregion,  S.23-35,  der  sogar  -  vielleicht  etwas  zu
pointiert  -  behauptet,  daß  "die  Saarregion  des  18.Jahrhunderts  (...)  noch  weitgehend  terra  incognita
(ist)"  (S.23).
67  Vgl.  F.Köllner,  Land;  A.Köllner,  Städte  5u.II;  zur  Einschätzung  der  älteren  Landesgeschichtsordnung
vgl.  Schmitt,  Saarregion,  S.24;  allgem.  dazu  Hauptmeyer  (Hg.),  Landesgeschichte,  hier  bes.  die
Beiträge  von  Hinrichs  und  Irsigler.
**  Vgl.  Köllner,  Land,  Vorwort,  S.X1I.
M  Dies  zeigt  sich  allein  schon  am  Gliederungsprinzip  der  'Landes-Geschichten'  von  Köllner  und
Ruppersberg,  das  sich  an  den  jeweiligen  Herrscherpersönlichkeiten  ausrichtet  Wenn  Ruppersberg  im
Vorwort  seines  2.Bandes  der  Geschichte  der  Grafschaft  ankündigt,  daß  "ein  neues  Buch"  entstanden
sei,  dann  ist  dies  maßlos  übertrieben:  Er  hält  sich  vielmehr  exakt  an  seine  Köllnersche  Vorlage  und
erweitert  sie  nur  hie  und  da,  wo  er  neue  Quellen  gefunden  hat.

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