wenig pflanzen konnten44; von allen Gemeinden der Grafschaft waren die Völklinger
hinter den Köllertalem gegen Ende der 60er Jahre mit 71 Gulden pro Jahr am zweithöchsten
durch die Landgelderabgabe belastet45. Hinzu kam, daß sich Anfang der
60er Jahre emige Mißernten und dadurch bedingte Teuerungen einschlichen, die die
Situation zusätzlich verschlechterten46 47. Aus dem Jahre 1763 berichtet der Chronist
und spätere St.Johanner Bürgermeister Heinrich Gottlieb: Dieses Jahr hat es kein
Obst und Äcker gegeben und ist unter ein mageres Jahr zu zählen, Heu und Früchte
waren im Frühjahr sehr theuer41. Diese sozial-ökonomische Entwicklung, von der
alle nassau-saarbrückischen Untertanen betroffen waren, traf die Bauern des Völklmger
Hofs wiederum in ganz besonderer Weise, weil sie - wie wir gesehen haben -
zu den ärmsten Bauern des Fürstentums gehörten. Dies war wohl der Grund dafür,
daß sich bereits im März 1766 die fünf Völklinger Gemeinden mit der Bitte um
Verminderung der allgemeinen direkten Steuer, die erst vor ein paar Jahren eingeführt
worden war, an die Regierung wandten48. Der Fürst reagierte sofort und versprach
allen Gemeinden, die von der gegenwärtigen Entwicklung besonders betroffen
seien, statt der zwölfmonatigen Steuer für eine gewisse Zeit nur eine zehnmonatige
Steuer abzuverlangen49. Gleichzeitig versuchte er einem allgemeinen Protest
zuvorzukommen, indem er sämtliche Gemeinden gleichsam aufforderte, ihre Beschwerden
(...) fiirzubringen, um so allen auf die gnädigste Weise per decreta
abzuhelfen50. Aus dieser prophylaktischen Maßnahme zur Protest-Kanalisierung
entstand die 'Beschwerdewelle' von 176651.
Im Frühsommer meldeten sich sämtliche Landgememden der Grafschaft Saarbrücken
mit ihren Beschwerden beim Fürsten52. Die Klagen betrafen in erster Linie die
herrschaftlichen Abgaben, Dienstleistungen und Steuern, wobei die neu eingeführte
allgemeine und direkte Grund- und Gebäudesteuer im Zentrum der Kritik stand53. Da
die neue Steuer eine wesentliche Erhöhung gegenüber den alten Abgaben des
44 Vgi. die Saarbrücker Kammerresolution vom lO.März 1766: LA SB 22/2313, S.l.
4i Vgl. die Tabelle bei Karbach, Bauernwirtschaften, S.l72.
46 Vgl. die Saarbrücker Kammerresolution vom lO.März 1766: LA SB 22/2313, S.L
47 Tagebuch Gottlieb, Eintrag v.1763; vgl. zu diesem Tagebuch allgem, die Beschreibung v. Ries, in:
Herrmann (Hg.), Französische Revolution, S.l 29f.
48 Vgl. die Saarbrücker Kammerresolution vom lO.März 1766: LA SB 22/2313, S.l; zur Neueinfuhrung
der Steuer von 1759/60 s.o. Kap.II.la).
49 Vgl. die Saarbrücker Regierungsresolution v. 18.März 1766: LA SB 22/2313, S.2.
50 Rollé, Sammlung (1793): LA SB Dep.HV Abt.A 592, S.27.
51 Die Beschwerdewelle von 1766 ist nur, wie wir in der Einleitung bereits erwähnt haben, aus herrschaftlicher
Sicht dokumentiert, d.h. durch behördliche Gutachten, Regierungsresolutionen und
fürstliche Dekrete in: LA SB 22/2313, S.l-223.
52 Vgl. den Auszug aus der fürstlichen Resolution v.5.u.6.Juli 1766 über die Beschwerden der Landgemeinden:
LA SB 22/2313, S.5-12.
53 Vgl. dazu auch das Votum des Rentkammerbediensteten Götz v. 22. August 1766 über die Beschwerden
der Landgemeinden: LA SB 22/2313, S.43-47.
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