Full text : Obrigkeit und Untertanen

wenig  pflanzen  konnten44;  von  allen  Gemeinden  der  Grafschaft  waren  die  Völklinger
hinter  den  Köllertalem  gegen  Ende  der  60er  Jahre  mit  71  Gulden  pro  Jahr  am  zweithöchsten
  durch  die  Landgelderabgabe  belastet45.  Hinzu  kam,  daß  sich  Anfang  der
60er  Jahre  emige  Mißernten  und  dadurch  bedingte  Teuerungen  einschlichen,  die  die
Situation  zusätzlich  verschlechterten46 47.  Aus  dem  Jahre  1763  berichtet  der  Chronist
und  spätere  St.Johanner  Bürgermeister  Heinrich  Gottlieb:  Dieses  Jahr  hat  es  kein
Obst  und  Äcker  gegeben  und  ist  unter  ein  mageres  Jahr  zu  zählen,  Heu  und  Früchte
waren  im  Frühjahr  sehr  theuer41.  Diese  sozial-ökonomische  Entwicklung,  von  der
alle  nassau-saarbrückischen  Untertanen  betroffen  waren,  traf  die  Bauern  des  Völklmger
  Hofs  wiederum  in  ganz  besonderer  Weise,  weil  sie  -  wie  wir  gesehen  haben  -
zu  den  ärmsten  Bauern  des  Fürstentums  gehörten.  Dies  war  wohl  der  Grund  dafür,
daß  sich  bereits  im  März  1766  die  fünf  Völklinger  Gemeinden  mit  der  Bitte  um
Verminderung  der  allgemeinen  direkten  Steuer,  die  erst  vor  ein  paar  Jahren  eingeführt
  worden  war,  an  die  Regierung  wandten48.  Der  Fürst  reagierte  sofort  und  versprach
  allen  Gemeinden,  die  von  der  gegenwärtigen  Entwicklung  besonders  betroffen
  seien,  statt  der  zwölfmonatigen  Steuer  für  eine  gewisse  Zeit  nur  eine  zehnmonatige
  Steuer  abzuverlangen49.  Gleichzeitig  versuchte  er  einem  allgemeinen  Protest
zuvorzukommen,  indem  er  sämtliche  Gemeinden  gleichsam  aufforderte,  ihre  Beschwerden
  (...)  fiirzubringen,  um  so  allen  auf  die  gnädigste  Weise  per  decreta
abzuhelfen50.  Aus  dieser  prophylaktischen  Maßnahme  zur  Protest-Kanalisierung
entstand  die  'Beschwerdewelle'  von  176651.
Im  Frühsommer  meldeten  sich  sämtliche  Landgememden  der  Grafschaft  Saarbrücken
mit  ihren  Beschwerden  beim  Fürsten52.  Die  Klagen  betrafen  in  erster  Linie  die
herrschaftlichen  Abgaben,  Dienstleistungen  und  Steuern,  wobei  die  neu  eingeführte
allgemeine  und  direkte  Grund-  und  Gebäudesteuer  im  Zentrum  der  Kritik  stand53.  Da
die  neue  Steuer  eine  wesentliche  Erhöhung  gegenüber  den  alten  Abgaben  des

44 Vgi.  die  Saarbrücker  Kammerresolution  vom  lO.März  1766:  LA  SB  22/2313,  S.l.
4i  Vgl.  die  Tabelle  bei  Karbach,  Bauernwirtschaften,  S.l72.
46  Vgl.  die  Saarbrücker  Kammerresolution  vom  lO.März  1766:  LA  SB  22/2313,  S.L
47  Tagebuch  Gottlieb,  Eintrag  v.1763;  vgl.  zu  diesem  Tagebuch  allgem,  die  Beschreibung  v.  Ries,  in:
Herrmann  (Hg.),  Französische  Revolution,  S.l  29f.
48  Vgl.  die  Saarbrücker  Kammerresolution  vom  lO.März  1766:  LA  SB  22/2313,  S.l;  zur  Neueinfuhrung
der  Steuer  von  1759/60  s.o.  Kap.II.la).
49  Vgl.  die  Saarbrücker  Regierungsresolution  v.  18.März  1766:  LA  SB  22/2313,  S.2.
50  Rollé,  Sammlung  (1793):  LA  SB  Dep.HV  Abt.A  592,  S.27.
51  Die  Beschwerdewelle  von  1766  ist  nur,  wie  wir  in  der  Einleitung  bereits  erwähnt  haben,  aus  herrschaftlicher
  Sicht  dokumentiert,  d.h.  durch  behördliche  Gutachten,  Regierungsresolutionen  und
fürstliche  Dekrete  in:  LA  SB  22/2313,  S.l-223.
52  Vgl.  den  Auszug  aus  der  fürstlichen  Resolution  v.5.u.6.Juli  1766  über  die  Beschwerden  der  Landgemeinden:
  LA  SB  22/2313,  S.5-12.
53  Vgl.  dazu  auch  das  Votum  des  Rentkammerbediensteten  Götz  v.  22.  August  1766  über  die  Beschwerden
  der  Landgemeinden:  LA  SB  22/2313,  S.43-47.
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