Full text : Obrigkeit und Untertanen

keiten  angewiesen26.  Eine  Steuerliste  aus  dem  Jahre  1760  weist  für  die  fünf  Gemeinden
  des  Völklinger  Hofs  insgesamt  132  Gemeindsglieder  aus,  von  denen  37,
d.h.  über  ein  Viertel,  handwerkliche  Nebentätigkeiten  betrieben  wie  z.B.  Maurer,
Schreiner,  Weber,  Küfer,  Schuhmacher,  Krämer,  Wagner,  Metzger,  Schmied,  Rotgerber,
  Sattler  und  Zimmerer;  die  Steuertabelle  zeigt  zugleich,  daß  auch  der  handwerkliche
  Nebenerwerb  nicht  ausreichte,  um  die  einzelnen  Familien  vor  dem  Absinken
  unter  das  Existenzminimum  zu  bewahren27.  Alles  in  allem  läßt  sich  festhalten,
daß  die  sozial-ökonomische  Lage  der  Bauern  des  Völklinger  Hofs  im  Vergleich  zum
gesamten  Fürstentum  sehr  schlecht  war.  Damit  soll  nun  kein  Kausalzusammenhang
zur  offenkundigen  'Protestanfälligkeif  des  Völklinger  Hofs  hergestellt  werden.  Die
neuere  Protestforschung  hat  völlig  zu  Recht  die  "fehlende  Korrelierbarkeit  von
ökonomischer  Lage  und  Widerstand"  konstatiert  und  den  Widerstand"  zu  einem
kulturellen  Phänomen  im  weitesten  Sinne"  stilisiert28.  Dennoch  sind  die  Ursachen  für
die  Völklinger  Konflikttradition  auch  im  sozial-ökonomischen  Bereich  zu  suchen,
wie  die  vorangegangenen  Fälle  gezeigt  haben.  In  diesem  Zusammenhang  ist  ein
weiterer  Aspekt  von  ganz  besonderem  Interesse,  der  ebenfalls  zu  den  Rahmenbedingungen
  gehört  und  dem  wir  uns  am  Ende  dieses  Eingangskapitels  zuwenden  wollen.
Die  fünf  Gemeinden  der  Meierei  Völklingen  gehörten  zu  den  wenigen  Landgemeinden
  Nassau-Saarbrückens,  die  über  eigenen  Wald  verfügten29.  In  einer  von  Fürst
Wilhelm  Heinrich  bei  seiner  Regierungsübemahme  1741  geforderten  'statistischen'
Landesaufnahme  hieß  es  hinsichtlich  der  Völklinger  Waldungen:  Diese  alle  gehören
der  Gemeindt  und  haben  daraus  Weyd  Genuß  sambt  Mästung,  Beholtzigung  und
alles  darinnen  zu  genießen,  auch  Holz  zu  verkaufen30.  Auch  für  den  Saarbrücker
Regierungsrat  Christian  Lex  stand  bei  seiner  Zustandsbeschreibung  der  zum  Oberamt
  Saarbrücken  gehörigen  Ortschaften  aus  dem  Jahre  1756  das  Waldeigentum  der
Völklinger  Hofsgemeinden  außer  Frage;  speziell  für  Völklingen  notierte  er:  Es  stehet
zwar  viele  Waldung  auff  hießigem  Bann;  es  ist  aber  nichts  davon  herrschafftl(ich),
sondern  gehöret  der  Gemeinde31.  Er  unterschied  zwischen  den  Waldungen,  die  auf
den  jeweiligen  Bännen  der  einzelnen  Gemeinden  standen,  und  den  Waldungen,  so
zum  Völklinger  Hof  gehör(t)en;  in  beiden,  den  Bann-Waldungen  und  den  Hof-Wal¬26

  Vgl.  Lex,  Zustand:  LA  SB  N-SB  1/1,  S.  317-349.
27  Vgl.  die  Steuertabellen  vom  5  Januar  1760  für  die  fünf  Völklinger  Gemeinden  in  LA  SB  22/2579,  fol.
60-73;  der  relativ  geringe  Bevölkerungszuwachs  von  124  Gemeindemitgliedem  aus  dem  Jahre  1756,
wie  ihn  Lex  auswies,  und  den  132  Gemeindsgliedem  der  Steuerliste  von  1760  ergibt  sich  aus  unerklärbaren
  Angaben  über  den  Ort  Wehrden,  wo  1756  laut  Lex  26  Gemeindsglieder  lebten  und  1760
nur  noch  18;  der  Zuwachs  ergibt  sich  vor  allem  aus  dem  Bevölkerungswachstum  von  Völklingen  von
65  (im  Jahr  1756)  auf  80  (im  Jahr  1760).
2g  So  Schulze,  zit.  nach  Blickle,  Unruhen,  S.81.
29  Vgl.  dazu  das  Kapitel  I.2a).
50 Statistische  Nachrichten  über  die  Grafschaft  Saarbrücken  v.1741:  LA  SB  22/3275,  fol.  105r.
31  Vgl.  Lex,  Zustand,  S.317-349,  zit.  S.319.

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