keiten angewiesen26. Eine Steuerliste aus dem Jahre 1760 weist für die fünf Gemeinden
des Völklinger Hofs insgesamt 132 Gemeindsglieder aus, von denen 37,
d.h. über ein Viertel, handwerkliche Nebentätigkeiten betrieben wie z.B. Maurer,
Schreiner, Weber, Küfer, Schuhmacher, Krämer, Wagner, Metzger, Schmied, Rotgerber,
Sattler und Zimmerer; die Steuertabelle zeigt zugleich, daß auch der handwerkliche
Nebenerwerb nicht ausreichte, um die einzelnen Familien vor dem Absinken
unter das Existenzminimum zu bewahren27. Alles in allem läßt sich festhalten,
daß die sozial-ökonomische Lage der Bauern des Völklinger Hofs im Vergleich zum
gesamten Fürstentum sehr schlecht war. Damit soll nun kein Kausalzusammenhang
zur offenkundigen 'Protestanfälligkeif des Völklinger Hofs hergestellt werden. Die
neuere Protestforschung hat völlig zu Recht die "fehlende Korrelierbarkeit von
ökonomischer Lage und Widerstand" konstatiert und den Widerstand" zu einem
kulturellen Phänomen im weitesten Sinne" stilisiert28. Dennoch sind die Ursachen für
die Völklinger Konflikttradition auch im sozial-ökonomischen Bereich zu suchen,
wie die vorangegangenen Fälle gezeigt haben. In diesem Zusammenhang ist ein
weiterer Aspekt von ganz besonderem Interesse, der ebenfalls zu den Rahmenbedingungen
gehört und dem wir uns am Ende dieses Eingangskapitels zuwenden wollen.
Die fünf Gemeinden der Meierei Völklingen gehörten zu den wenigen Landgemeinden
Nassau-Saarbrückens, die über eigenen Wald verfügten29. In einer von Fürst
Wilhelm Heinrich bei seiner Regierungsübemahme 1741 geforderten 'statistischen'
Landesaufnahme hieß es hinsichtlich der Völklinger Waldungen: Diese alle gehören
der Gemeindt und haben daraus Weyd Genuß sambt Mästung, Beholtzigung und
alles darinnen zu genießen, auch Holz zu verkaufen30. Auch für den Saarbrücker
Regierungsrat Christian Lex stand bei seiner Zustandsbeschreibung der zum Oberamt
Saarbrücken gehörigen Ortschaften aus dem Jahre 1756 das Waldeigentum der
Völklinger Hofsgemeinden außer Frage; speziell für Völklingen notierte er: Es stehet
zwar viele Waldung auff hießigem Bann; es ist aber nichts davon herrschafftl(ich),
sondern gehöret der Gemeinde31. Er unterschied zwischen den Waldungen, die auf
den jeweiligen Bännen der einzelnen Gemeinden standen, und den Waldungen, so
zum Völklinger Hof gehör(t)en; in beiden, den Bann-Waldungen und den Hof-Wal¬26
Vgl. Lex, Zustand: LA SB N-SB 1/1, S. 317-349.
27 Vgl. die Steuertabellen vom 5 Januar 1760 für die fünf Völklinger Gemeinden in LA SB 22/2579, fol.
60-73; der relativ geringe Bevölkerungszuwachs von 124 Gemeindemitgliedem aus dem Jahre 1756,
wie ihn Lex auswies, und den 132 Gemeindsgliedem der Steuerliste von 1760 ergibt sich aus unerklärbaren
Angaben über den Ort Wehrden, wo 1756 laut Lex 26 Gemeindsglieder lebten und 1760
nur noch 18; der Zuwachs ergibt sich vor allem aus dem Bevölkerungswachstum von Völklingen von
65 (im Jahr 1756) auf 80 (im Jahr 1760).
2g So Schulze, zit. nach Blickle, Unruhen, S.81.
29 Vgl. dazu das Kapitel I.2a).
50 Statistische Nachrichten über die Grafschaft Saarbrücken v.1741: LA SB 22/3275, fol. 105r.
31 Vgl. Lex, Zustand, S.317-349, zit. S.319.
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