Beispiel ihrer Vorfahren zu versuchen". Ein Mönch von Wadgassen, heißt es, soll sie
dazu angestiftet haben. Sie weigerten sich, Bedhafer - eine freiwillige Abgabe in
Geld oder Naturalien - zu liefern, das Weinfuhr- und Trabantengeld, den Leibschaft
und das Schweinegeld, den Demeth, zu bezahlen. Da die beiden ersten Abgaben, der
Bedhafer und das Weinfuhrgeld, in dem Lehnsbrief (Avéu) und in dem Verzeichnis
der Lehnstücke (Dénombrement), die der Metzer Reunionskammer 1683 auf Befehl
vorgelegt werden mußten, enthalten waren, entschied Anton Bergeron de la Goupillière
als der für die Saarprovinz zuständige Intendant, daß die Bauern des Völklinger
Hofs diese Abgaben zu leisten bzw. zu zahlen hätten, von allen anderen Steuern aber
befreit sein sollten17. Damit hielt sich Frankreich an seine eigene Direktive, die
Untertanen der reumerten Gebiete nicht zusätzlich zu belasten. Die Bauern des
Völklinger Hofs waren so ziemlich die einzigen, die die Ausnahmesituation der
Reunionszeit auszunutzen verstanden. Ansonsten trat die Saarbevölkerung "nur
wenig handelnd" m Erscheinung, sie ließ sich nur "hier und da gegen ihre bisherigen
Landesherren aufputschen und benutzte (...) die Gelegenheit ihre eigene Lage auf
deren Kosten zu verbessern"18. Der Völklinger Vorfall von 1686 liefert ein Beispiel
für die in der Politikwissenschaft diskutierte sogenannte 'Dekompressionsthese',
wonach die 'Liberalisierung' eines ehemals repressiven Systems die Gefahr von
Unruhen in sich birgt19. Die französische Reunionszeit stellte nämlich - das wird in
der Forschung viel zu wenig beachtet - eine solche Liberalisierung des voraufgegangenen
pseudo-absolutistischen Herrschaftssystems dar. Für unseren Kontext ist
von besonderem Interesse, daß erneut die Steuern und Abgaben im Mittelpunkt des
Streits standen. Wir konnten so für den Völklinger Hof eine gewisse 'Konflikttradition'
nachweisen, die sich weniger auf die Häufigkeit von Konfliktfällen - wenn
auch diese schon für Nassau-Saarbrücken eine Besonderheit war - bezog, sondern
vielmehr auf bestimmte konfliktinteme Kontinuitätselemente, die hier noch einmal
genannt seien:
1. Die aus dem Lehensverhältnis herrührende Verbindung nach Metz, die durch die
20jährige Reunionszeit gewissermaßen wiederbelebt wurde und gerade in Konfliktfällen
eine besonders große Rolle spielte.
2. Die intrakommunale Konfliktlinie zwischen den Gemeindsgliedem und dem
Meier, der dezidiert zugunsten der Herrschaft Stellung bezog und sich damit klar
gegen die Bauern stellte.
17 Vgl. Ruppersberg, Graftschaft II, S.161; zu den Beschwerdegegenständen, die Ruppersberg nicht
erwähnt: LA SB 22/2978, fol. 75-92, hier vor allem das Schreiben über die Völklinger und Köllertaler
Beschwerde vom 9.Dezember 1686:, fol. 90f. Vgl. auch das Völklinger Dénombrement vom l.Mai
1683 in LA SB 22/2979, fol. 23f.
18 Textor, "Saarprovinz", S.52.
15 Ich verweise hier auf das politikwissenschaftliche Oberseminar unter der Leitung von Prof.Domes an
der Saarbrücker Universität vom Sommersemester 1983 mit dem Titel: "Innenpolitische Krisen in
unterschiedlichen politischen Systemen”; die ’Demkompressionsthese' wurde damals eingehend
diskutiert.
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