Full text : Obrigkeit und Untertanen

Beispiel  ihrer  Vorfahren  zu  versuchen".  Ein  Mönch  von  Wadgassen,  heißt  es,  soll  sie
dazu  angestiftet  haben.  Sie  weigerten  sich,  Bedhafer  -  eine  freiwillige  Abgabe  in
Geld  oder  Naturalien  -  zu  liefern,  das  Weinfuhr-  und  Trabantengeld,  den  Leibschaft
und  das  Schweinegeld,  den  Demeth,  zu  bezahlen.  Da  die  beiden  ersten  Abgaben,  der
Bedhafer  und  das  Weinfuhrgeld,  in  dem  Lehnsbrief  (Avéu)  und  in  dem  Verzeichnis
der  Lehnstücke  (Dénombrement),  die  der  Metzer  Reunionskammer  1683  auf  Befehl
vorgelegt  werden  mußten,  enthalten  waren,  entschied  Anton  Bergeron  de  la  Goupillière
  als  der  für  die  Saarprovinz  zuständige  Intendant,  daß  die  Bauern  des  Völklinger
Hofs  diese  Abgaben  zu  leisten  bzw.  zu  zahlen  hätten,  von  allen  anderen  Steuern  aber
befreit  sein  sollten17.  Damit  hielt  sich  Frankreich  an  seine  eigene  Direktive,  die
Untertanen  der  reumerten  Gebiete  nicht  zusätzlich  zu  belasten.  Die  Bauern  des
Völklinger  Hofs  waren  so  ziemlich  die  einzigen,  die  die  Ausnahmesituation  der
Reunionszeit  auszunutzen  verstanden.  Ansonsten  trat  die  Saarbevölkerung  "nur
wenig  handelnd"  m  Erscheinung,  sie  ließ  sich  nur  "hier  und  da  gegen  ihre  bisherigen
Landesherren  aufputschen  und  benutzte  (...)  die  Gelegenheit  ihre  eigene  Lage  auf
deren  Kosten  zu  verbessern"18.  Der  Völklinger  Vorfall  von  1686  liefert  ein  Beispiel
für  die  in  der  Politikwissenschaft  diskutierte  sogenannte  'Dekompressionsthese',
wonach  die  'Liberalisierung'  eines  ehemals  repressiven  Systems  die  Gefahr  von
Unruhen  in  sich  birgt19.  Die  französische  Reunionszeit  stellte  nämlich  -  das  wird  in
der  Forschung  viel  zu  wenig  beachtet  -  eine  solche  Liberalisierung  des  voraufgegangenen
  pseudo-absolutistischen  Herrschaftssystems  dar.  Für  unseren  Kontext  ist
von  besonderem  Interesse,  daß  erneut  die  Steuern  und  Abgaben  im  Mittelpunkt  des
Streits  standen.  Wir  konnten  so  für  den  Völklinger  Hof  eine  gewisse  'Konflikttradition'
  nachweisen,  die  sich  weniger  auf  die  Häufigkeit  von  Konfliktfällen  -  wenn
auch  diese  schon  für  Nassau-Saarbrücken  eine  Besonderheit  war  -  bezog,  sondern
vielmehr  auf  bestimmte  konfliktinteme  Kontinuitätselemente,  die  hier  noch  einmal
genannt  seien:
1.  Die  aus  dem  Lehensverhältnis  herrührende  Verbindung  nach  Metz,  die  durch  die
20jährige  Reunionszeit  gewissermaßen  wiederbelebt  wurde  und  gerade  in  Konfliktfällen
  eine  besonders  große  Rolle  spielte.
2.  Die  intrakommunale  Konfliktlinie  zwischen  den  Gemeindsgliedem  und  dem
Meier,  der  dezidiert  zugunsten  der  Herrschaft  Stellung  bezog  und  sich  damit  klar
gegen  die  Bauern  stellte.

17  Vgl.  Ruppersberg,  Graftschaft  II,  S.161;  zu  den  Beschwerdegegenständen,  die  Ruppersberg  nicht
erwähnt:  LA  SB  22/2978,  fol.  75-92,  hier  vor  allem  das  Schreiben  über  die  Völklinger  und  Köllertaler
Beschwerde  vom  9.Dezember  1686:,  fol.  90f.  Vgl.  auch  das  Völklinger  Dénombrement  vom  l.Mai
1683  in  LA  SB  22/2979,  fol.  23f.
18  Textor,  "Saarprovinz",  S.52.
15  Ich  verweise  hier  auf  das  politikwissenschaftliche  Oberseminar  unter  der  Leitung  von  Prof.Domes  an
der  Saarbrücker  Universität  vom  Sommersemester  1983  mit  dem  Titel:  "Innenpolitische  Krisen  in
unterschiedlichen  politischen  Systemen”;  die  ’Demkompressionsthese'  wurde  damals  eingehend
diskutiert.
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