Full text : Obrigkeit und Untertanen

Räte  von  Vic  erschienen  bei  dem  Saarbrücker  Grafen  und  baten  ihn,  er  möge  die
Leute  wieder  in  Gnaden  annehmen,  was  auch  geschah;  bald  darauf  kam  eine  Abordnung
  der  Bauern  zum  Grafen,  versprach  Gehorsam  und  bat  flehentlich  um  Verzeihung.
  Die  Ruhe  hielt  aber  nicht  lange  an.  Schon  drei  Jahre  später,  1569,  baten  die
Bauern  erneut  den  Grafen  um  Verschonung  von  den  Homburger  Fronfuhren,  außerdem
  beschwerten  sie  sich  über  die  Fronden  nach  Ottweiler,  Helfingen  und  Wanbom
(später  Neuhaus),  über  die  jährlich  84  Gulden  Weingeld  und  das  Baugeld,  das
bislang  nicht  von  ihnen  verlangt  worden  sei.  Zugleich  wandten  sie  sich  an  den
Kardinal  von  Lothringen,  den  sie  als  ihren  'Souverän'  bezeichneten,  und  beklagten
sich  über  die  Beschlagnahmung  ihrer  Güter.  Der  Kardinal  nahm  sich  ihrer  Sache  an
und  bat  den  Saarbrücker  Grafen  um  Rückgabe  der  entäußerten  Güter.  Da  der  Graf
nicht  nachgab,  wagten  die  Bauern  der  Völklinger  Hofgemeinde  nochmals  den
folgenschweren  Schritt,  sich  für  Unterthanen  des  Bischofs  von  Metz  zu  erklären  und
ihrem  Landesherm  den  Gehorsam  zu  verweigern;  die  bischöfliche  Regierung  zu  Vic
hielt  sich  unter  Berufung  auf  das  Lehensverhältnis  aufgrund  der  Schenkungsurkunde
aus  dem  Jahre  999  für  berechtigt,  die  Gemeinden  des  Völklinger  Hofs  unter  die
directe  Souveränität,  Schutz-  und  Schirmgerechtigkeit  und  Gerichtszwang  des
Bischofs  von  Metz  zu  ziehen,  Gebote  und  Verbote  zu  erlassen,  die  Unterthanen  von
ihren  Pflichten  gegen  ihren  Landesherrn  loszusprechen  und  diesen  selbst  mit  Amts-Befehlen
  -  Lettres  de  Bailly  oder  Belis-Schreiben  -  zu  behelligen9.  Bischöfliche  Räte
aus  Vic  erschienen  in  Völklingen  und  hefteten  einen  Schutzbrief  für  die  Untertanen
an,  den  die  Saarbrücker  Beamten  sofort  wieder  abreißen  ließen.  Nun  traten  der
Kardinal  von  Lothringen  und  der  Saarbrücker  Graf  in  Verhandlungen,  wobei  Graf
Johann  nach  einigem  Hin  und  Her  den  Kardinal  davon  überzeugen  konnte,  daß  die
Grafschaft  seinem  Hause  gehöre,  er  ein  Stand  des  Reiches  sei  und  alle  Untertanen
inklusive  derjenigen  des  Völklinger  Hofs  ihm  zu  Gehorsam  verpflichtet  seien.  Jetzt
endlich  lenkte  der  Kardinal  ein  und  mahnte  am  14.  September  1571  die  Völklinger
zum  Gehorsam  gegenüber  ihrem  Landesherm.  Die  Bauern  entschuldigten  sich
daraufhin  beim  Grafen  und  betonten  ausdrücklich,  daß  sie  sich  auch  deswegen  nach
Metz  gewandt  hätten,  weil  der  Meier  ihre  Beschwerden  trotz  mehrfacher  Bitten  nicht
in  Saarbrücken  angezeigt  habe.  Der  Graf  nahm  die  Entschuldigung  an  und  befahl  den
ungehorsamen  Untertanen,  fußfällig  um  Gnade  zu  bitten,  was  diese  am  25.Juni  1572
taten;  daraufhin  entschloß  sich  der  Graf  aus  angeborener  Milde  (...),  sie  wieder  in
Gnaden  in  seinen  Schutz  und  Schirm  zu  nehmen.  Als  der  Graf  ihnen  dann  auch  noch
die  Geldbuße  erließ,  sanken  sie  erneut  in  die  Knie,  baten  nochmals  in  Gnaden  aufgenommen
  zu  werden  und  schworen  mit  ausgestreckten  Fingern  einen  leiblichen  Eid
(...),  dem  Grafen  fortan  getreu  und  hold  zu  sein.  Zur  Versöhnung  spendete  der  Graf
schließlich  ein  Ohmfaß  Wein10.  Eine  später  veröffentlichte  Namensliste  der  Aufständischen
  ergibt,  daß  gut  zwei  Drittel  aller  Haushaltsvorstände  der  Völklinger

9  Zit.  nach  Köllner,  Land,  S.281.
10  Vgl.  dazu  Ruppersberg,  Grafschaft  I,  S.283f.
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