Full text : Obrigkeit und Untertanen

stand":  Schon  längere  Zeit  waren  sie  mit  der  Regierung  des  Grafen  Johann  Ludwig
unzufrieden,  lehnten  sich  vor  allem  gegen  einige  Anordnungen  des  Meiers  auf  und
leisteten  keine  Frondienste  mehr;  ja  sie  wandten  sich  sogar  hilfesuchend  an  das
Amtsgericht  des  Metzer  Bischofs,  ihres  Lehnsherrn,  aber  ihre  Proteste  blieben  letzten
Endes  ohne  Erfolg;  die  aufständischen  Bauern  wurden  mit  Gefängnis  bestraft  und
schließlich  vom  Grafen  wieder  zu  Gnaden  angenommen5.  Die  Völklinger  Ereignisse
während  des  Bauernkrieges  von  1525  zeigen  dreierlei:  Erstens  die  aus  dem
Lehensverhältnis  herrührende  Verbindung  zu  Metz  spielte  -  offenbar  gerade  in
Konfliktsituationen  -  eine  große  Rolle;  zweitens  die  Beschwerdegegenstände  bestanden
  vor  allem  in  bäuerlichen  Lasten  wie  den  Frondiensten,  und  drittens  verlief  eine
innergemeindliche  Konfliktlinie  zwischen  der  Gemeinde  und  dem  Meier,  der  ein
herrschaftlicher  Beamter  war.  Wir  wollen  diese  drei  konfliktintemen  Faktoren  im
Auge  behalten,  wenn  wir  uns  den  folgenden  Protesten  des  Völklinger  Hofs  zu  wenden.

Der  nächste  weitaus  schwerwiegendere  Protestfall  war  die  sogenannte  "Rebellion"
bzw.  der  "Bauemstreik"  der  Untertanen  des  Völklinger  Hofs  von  1566  bis  15726 7.
Anlaß  war  eine  Erhöhung  der  bäuerlichen  Dienstpflicht.  Die  rege  Bautätigkeit  Graf
Johanns  IV.  (1554-1574)  brachte  es  mit  sich,  daß  die  Untertanen  des  Völklinger  Hofs
aufgefordert  wurden,  zum  Bau  des  Homburger  Schlosses  Fronfuhren  zu  leisten.  Die
Bauern,  an  der  Spitze  ihr  Wortführer  Hans  Kaiser  aus  Völklingen,  weigerten  sich,
indem  sie  auf  die  weite  Entfernung  und  auf  ein  Saarbrücker  Weistum  von  1557
verwiesen,  das  sie  allein  zur  Unterhaltung  der  Brücke  vor  dem  Schloß  in  Saarbrükken
  verpflichtete,  wozu  sie  sich  auch  weiterhin  bereit  erklärten;  der  Meier  trat  ihnen
entgegen  und  rief  sie  zum  Gehorsam  auf,  worauf  sie  entgegneten:  Sie  seien  bei  der
Gemeinde  gestanden,  wollten  sie  nun  von  ihr  stehen,  so  sei  dies  nicht  aufrichtig1.
Daraufhin  ließ  der  Graf  sieben  der  Ungehorsamen  gefangennehmen  und  die  Güter
aller  beschlagnahmen.  Die  Bauern  hatten  jedoch  einen  Bund  geschworen,  bei  ihrem
Vorhaben  zu  bleiben,  und  sandten  zwei  Abgeordnete  nach  Vic  an  den  bischöflichen
Rat  ihres  Metzer  Lehnsherrn,  um  sich  von  der  Oberherrschaft  des  nassau-saarbrückischen
  Grafen  loszureißen  und  sich  unter  den  Schutz  des  Bischthums  Metz  zu
begeben8.  Die  Bauern  konnten  allerdings  wieder  zur  Ruhe  gebracht  werden,  zwei

5  Buchleitner,  Völklingen,  S.29.
6  Vgl.  dazu  den  ges.  Schriftverkehr  in:  LA  SB  22/2978,  fol.1-74,  hier  als  'Rebellion'  genannt;  dazu  auch
die  Schilderung  von  Ruppersberg,  Grafschaft  I,  S.281-284;  Köllner,  Land,  S.279-281;  Buchleitner,
Völklingen,  S.29-33,  der  ihn  nach  den  Aufzeichnungen  des  Rektors  Jungk  "Bauemstreik"  nennt;  die
Aufzeichnungen  von  Jungk  sind  lediglich  Exzerpte  der  oben  genannten  Akte  und  befinden  sich  in
LA  SB  Dep.  H.V.  vorl.  Sig.  914.  Vgl.  auch  Buchleitner,  Königshof,  S.  14f.;  da  die  'Rebellion'  von
1566-72  für  unser  Thema  nur  am  Rande  von  Interesse  ist,  genügt  es,  sich  für  die  Verlaufsschilderung
auf  die  angegebene  Sekundärliteratur  zu  stützen.
7  Zit.  nach  Ruppersberg,  Grafschaft  I,  S.282.
8  Zit.  nach  Köllner,  Land,  S.279,  der  dies  als  einziger  erwähnt;  zum  Schwur  der  Bauern  vgl.  Ruppersberg,
  Grafschaft  I,  S.287.

249
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.