stand": Schon längere Zeit waren sie mit der Regierung des Grafen Johann Ludwig
unzufrieden, lehnten sich vor allem gegen einige Anordnungen des Meiers auf und
leisteten keine Frondienste mehr; ja sie wandten sich sogar hilfesuchend an das
Amtsgericht des Metzer Bischofs, ihres Lehnsherrn, aber ihre Proteste blieben letzten
Endes ohne Erfolg; die aufständischen Bauern wurden mit Gefängnis bestraft und
schließlich vom Grafen wieder zu Gnaden angenommen5. Die Völklinger Ereignisse
während des Bauernkrieges von 1525 zeigen dreierlei: Erstens die aus dem
Lehensverhältnis herrührende Verbindung zu Metz spielte - offenbar gerade in
Konfliktsituationen - eine große Rolle; zweitens die Beschwerdegegenstände bestan¬
den vor allem in bäuerlichen Lasten wie den Frondiensten, und drittens verlief eine
innergemeindliche Konfliktlinie zwischen der Gemeinde und dem Meier, der ein
herrschaftlicher Beamter war. Wir wollen diese drei konfliktintemen Faktoren im
Auge behalten, wenn wir uns den folgenden Protesten des Völklinger Hofs zu wen¬
den.
Der nächste weitaus schwerwiegendere Protestfall war die sogenannte "Rebellion"
bzw. der "Bauemstreik" der Untertanen des Völklinger Hofs von 1566 bis 15726 7.
Anlaß war eine Erhöhung der bäuerlichen Dienstpflicht. Die rege Bautätigkeit Graf
Johanns IV. (1554-1574) brachte es mit sich, daß die Untertanen des Völklinger Hofs
aufgefordert wurden, zum Bau des Homburger Schlosses Fronfuhren zu leisten. Die
Bauern, an der Spitze ihr Wortführer Hans Kaiser aus Völklingen, weigerten sich,
indem sie auf die weite Entfernung und auf ein Saarbrücker Weistum von 1557
verwiesen, das sie allein zur Unterhaltung der Brücke vor dem Schloß in Saarbrük-
ken verpflichtete, wozu sie sich auch weiterhin bereit erklärten; der Meier trat ihnen
entgegen und rief sie zum Gehorsam auf, worauf sie entgegneten: Sie seien bei der
Gemeinde gestanden, wollten sie nun von ihr stehen, so sei dies nicht aufrichtig1.
Daraufhin ließ der Graf sieben der Ungehorsamen gefangennehmen und die Güter
aller beschlagnahmen. Die Bauern hatten jedoch einen Bund geschworen, bei ihrem
Vorhaben zu bleiben, und sandten zwei Abgeordnete nach Vic an den bischöflichen
Rat ihres Metzer Lehnsherrn, um sich von der Oberherrschaft des nassau-saar-
brückischen Grafen loszureißen und sich unter den Schutz des Bischthums Metz zu
begeben8. Die Bauern konnten allerdings wieder zur Ruhe gebracht werden, zwei
5 Buchleitner, Völklingen, S.29.
6 Vgl. dazu den ges. Schriftverkehr in: LA SB 22/2978, fol.1-74, hier als 'Rebellion' genannt; dazu auch
die Schilderung von Ruppersberg, Grafschaft I, S.281-284; Köllner, Land, S.279-281; Buchleitner,
Völklingen, S.29-33, der ihn nach den Aufzeichnungen des Rektors Jungk "Bauemstreik" nennt; die
Aufzeichnungen von Jungk sind lediglich Exzerpte der oben genannten Akte und befinden sich in
LA SB Dep. H.V. vorl. Sig. 914. Vgl. auch Buchleitner, Königshof, S. 14f.; da die 'Rebellion' von
1566-72 für unser Thema nur am Rande von Interesse ist, genügt es, sich für die Verlaufsschilderung
auf die angegebene Sekundärliteratur zu stützen.
7 Zit. nach Ruppersberg, Grafschaft I, S.282.
8 Zit. nach Köllner, Land, S.279, der dies als einziger erwähnt; zum Schwur der Bauern vgl. Ruppers¬
berg, Grafschaft I, S.287.
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