Full text : Obrigkeit und Untertanen

klärten  Absolutismus  typischen  Toleranzpatente"  gilt  die  sog.  'Religions-Assekuranz-Akte'
  von  1779,  die  zwar  in  erster  Linie  die  lutherische  Konfession  als  herrschende
Landesreligion  festschrieb,  zugleich  aber  auch  "die  Rechte  und  Befugnisse  jeden
Religionsteils  in  den  nassauischen  Ländern"  sicherte242.  Man  darf  allerdings  den
Toleranzcharakter  als  Motiv  der  Assekuranzakte  nicht  überstrapazieren.  Hinter
diesem  nassauischen  Hausgesetz,  das  neben  Fürst  Ludwig  noch  von  dem  Weilburger
und  dem  Usinger  Fürsten  unterzeichnet  wurde,  stand  wohl  als  konkreter  Anlaß  die
bevorstehende  Heirat  des  Erbprinzen  Heinrich  mit  der  katholischen  Prinzessin  von
Montbarey243.  Dennoch  bleibt  unbestritten  der  aufklärerische  Impetus  der  unterzeichnenden
  Fürsten,  wenn  sie  offen  bekunden,  daß  sie  mit  allen  christlich  gesinnten
Menschenfreunden  den  frohen  Anblick  jenes  heitern  Tages  unserer  aufgeklärten
Zeiten  (verherrlichen),  an  welchem  finsterer  Aberglaube  und  Verfolgungsgeist
verbannet  worden,  friedliche  Duldung  des  Nebenchristen  an  deren  Stelle  getreten
und  allgemeine  Menschenliebe  fast  in  allen  christlichen  Staaten  Europas  und  besonders
  des  Teutschen  Reichs  dergestalten  sich  verbreitet  hat,  daß  jener  menschenfeindliche
  Irrwahn,  um  des  Willen  sich  in  dem  Blute  seines  Nebenbürgers  zu  waschen,
  weilen  derselbe  anderen  Glaubensgrundsätzen  Treue  geschworen  (hat),
nirgends  mehr  Beifall  findet.  Wenn  es  noch  eines  Beweises  bedurft  hätte,  so  weist
dieses  Dokument  Fürst  Ludwig  fraglos  als  einen  aufgeklärten  Herrscher  aus.  Er  war
viel  mehr  von  der  ’Idee'  der  Aufklärung  beseelt  als  sein  Vater.
Je  mehr  jedoch  die  Aufklärung  und  mit  ihr  die  Rationalisierung  Einzug  in  die  Politik
hielten,  desto  deutlicher  wurde  ein  Dilemma,  aus  dem  es  letztlich  keinen  Ausweg
gab:  Der  letzte  Saarbrücker  Fürst  hielt  wie  die  meisten  seiner  Zeitgenossen  trotz  aller
Rationalisierungstendenzen  ungebrochen  am  Gottesgnadentum  als  Legitimation
seiner  Herrschaft  fest245.  Fürst  Ludwig,  Freimaurer  und  Absolutist  zugleich,  verkörpert
  die  ganze  Zerrissenheit  des  aufgeklärten  Reformabsolutismus  im  letzten  Drittel
des  18.Jahrhunderts.  Nichts  dokumentiert  die  Ambivalenz  seiner  Politik  so  augenfällig
  wie  die  Kanzlei-  und  Prozeßordnung,  das  Hauptwerk  des  aufgeklärten  Reformabsolutismus
  in  Nassau-Saarbrücken  schlechthin:  Sie  brachte,  wie  wir  gesehen
haben,  die  'Modernisierung'  von  Recht  und  Verwaltung  und  wurde  zugleich  mit  der
traditionellen  Formel:  Von  Gottes  Gnaden,  Wir  Ludwig,  Graf  zu  Saarbrücken  und
Saarwerden  eingeleitet246.  Wie  in  einem  Brennpunkt  spiegelt  sich  hier  die  "Gleich-043

  Vgl.  Bleymehl,  Forschungen,  S.86f.;  vgl.  auch  die  Nassauische  Assekuranzakte  v.  1779  in:
HHSTA  WI  Bibi.3005/297.
343  Vgl.  dazu  vor  allem  Hertmann,  Kleinstaat,  S.296;  bezeichnenderweise  beginnt  die  Akte  auch  mit
dieser  Eventualität,  vgl.  die  Nassauische  Assekuranzakte  v.  1779  in:  HHSTA  Wl  Bibi.3005/297.
344  Zit.  nach  Bleymehl,  Forschungen,  S.87.
345  Vgl.  Herrmann,  Kleinstaat,  S.289,  eine  rühmliche  Ausnahme  bildete  lediglich  Friedrich  der  Große,  der
seine  Herrschaftslegitimation  aus  einem  Gesellschafts-  und  Herrschaftsvertrag  ableitete,  vgl.  etwa
Birtsch,  Idealtyp.
346  Vgl.  Sittel,  Sammlung,  S.466.

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