Full text : Obrigkeit und Untertanen

Saargegend  lediglich  von  der  Mitte  des  16.  Jahrhunderts  bis  etwa  162055.  Sie  wurde
jedoch  abrupt  und  auf  lange  Zeit  beendet  durch  den  30jährigen  Krieg,  der  an  der  Saar
ausgesprochen  hohe  Bevölkerungsverluste  und  starke  Verwüstungen  -  erinnert  sei
nur  an  das  Schreckensjahr  1635  -  nach  sich  zog  und  dessen  Kampfhandlungen  hier
bekanntlich  nicht  mit  dem  Westfälischen  Frieden  1648  endeten,  sondern  entsprechend
  den  militärischen  Aktionen  Frankreichs,  von  denen  das  Kriegsgeschehen
unserer  Gegend  abhängig  war,  bis  zum  Frieden  von  Vincennes  im  Jahre  1661  fortdauerten50.
  Die  starken  Einschnitte  wirtschaftlicher  und  gesellschaftlicher  Art,  die  der
'lange  Krieg'  mit  sich  gebracht  hatte,  konnten  vorerst  nicht  ausgeglichen  werden57,
weil  schon  kurz  darauf,  in  den  70er  Jahren  des  17.Jahrhunderts,  die  französische  Ostexpansion
  erneut  einsetzte  und  einen  Reichskrieg  auslöste,  der  unsere  Gegend  und
hier  vor  allem  die  Stadt  Saarbrücken,  die  1677  in  Flammen  aufging,  stark  in
Mitleidenschaft  zog58.  Der  Friede  von  Nijmwegen  (1679)  brachte  nicht  die  erhoffte
Ruhe,  sondern  erlaubte  es  vielmehr  Frankreich,  die  schon  über  ein  halbes  Jahrhundert
  geführten  Pläne  über  die  räumliche  Ausdehnung  der  zur  französischen
Provinz  zusammengefaßten  drei  Fürstbistümer  Metz,  Toul  und  Verdun  auf  der  Basis
mittelalterlicher  Lehensabhängigkeiten  in  die  Praxis  umzusetzen:  Im  Zuge  der
Reunionspolitik  Ludwigs  XIV.  wurde  die  Grafschaft  Saarbrücken  dem  Reichsverband
  entrissen  und  für  fast  zwanzig  Jahre,  organisiert  in  der  'Saarprovinz',  zum
integralen  Bestandteil  des  Königreichs  Frankreich.  In  dieser  Zeit  von  1680  bis  1697
waren  zwar  Ansätze  einer  wirtschaftlichen  Aufwärtsentwicklung  -  vor  allem  durch
den  Wegfall  der  Zollschranken  und  den  dadurch  belebten  Handel,  durch  den  Ausbau
des  Straßennetzes  und  durch  die  Einführung  eines  regelmäßigen  Postverkehrs  -
erkennbar,  aber  alle  Maßnahmen  erfolgten  doch  zu  sehr  vom  absolutistischen  Standpunkt
  der  Unterordnung  unter  die  französische  Staatsgewalt,  als  daß  sie  einer  tatsächlichen
  Integration  der  Bevölkerung  in  den  neuen  Staat  hätten  dienen  können,  und
außerdem  waren  die  Jahre  zu  kurz,  um  eine  strukturelle  Konsolidierung  herbeizufuhren59.
  Die  französische  Reunionszeit  unter  Ludwig  XIV  blieb  eine  Episode,
wenn  auch  die  Einschränkung  der  Rechte  der  alten  Landesherm  durch  die  französische
  Monarchie  indirekt  den  Untertanen  zugute  kam  und  bei  ihnen  durchaus  einen
positiven  Eindruck  hinterlassen  konnte60 *.  Der  Friede  von  Rijswijk  (1697)  beendete
zwar  die  Vormachtstellung  Frankreichs  an  der  Saar,  aber  die  Grafschaft  Saarbrücken
kam  vorerst  noch  nicht  zur  Ruhe:  Schon  vier  Jahre  später  wurde  sie  in  die  kriegeri¬Si

  Vgl.  Herrmann,  Grundlinien,  S.492ff.
5fi  Vgl.  zum  Verlauf  des  Krieges  in  unserer  Gegend:  Herrmann,  Dreißigjähriger  Krieg,  S.229-265;  zur
Einordnung  in  den  gesamteuropäischen  Kontext  ders.,  Grundlinien,  S.448-506.
s7  Zu  den  Ansätzen  des  Wiederaufbaus  vgl.  die  ungedruckte  Dissertation  von  Harth,  Wiederaufbau.
ss  Zum  Vordringen  Frankreichs  nach  dem  Ende  des  30jährigen  Krieges  vgl.  Herrmann,  Grundlinien,
S.506-510;  zur  Situation  Saarbrückens  vgl.  auch  Jung,  Ackerbau,  S.25f.
59  Vgl.  zur  französischen  Reunionszeit  Textor,  "Saarprovinz",  S.  1  -76;  Herrmann,  Frankreich,  S.454-459,
sehr  stark  die  'modernen'  Elemente  betonend  Schmitt,  Herrschaftsräume,  S.40-43.
6,1 Dafür  liefern  unsere  Protestfalle  beredte  Beispiele,  s.dazu  auch  Schmitt,  Republik,  S.17.

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