Full text : Obrigkeit und Untertanen

bekam,  war  auch  der  Prozeßverschleppung  ein  Riegel  vorgeschoben;  die  dem  Gesetz
innewohnende  'Kasuistik'  entsprach  ganz  und  gar  dem  alles  regulierenden  Grundzug
des  absolutistischen  Polizeistaates.  Wenn  die  Regelungswut  auch  vielleicht  etwas  zu
weit  ging,  so  überwogen  doch  in  jedem  Fall  die  Vorzüge  der  Rechtsprinzipien,  die  in
einer  hohen  Transparenz  und  zweckrationalen  Ausrichtung  des  neuen,  schriftlich
kodifizierten  Rechts  zu  suchen  waren  -  in  den  Worten  van  Harns:  "Durch  die
Kanzlei-  und  Prozeßordnung  ist  in  dem  größten  Territorium  an  der  Saar  ein  eigenes
systematisches,  erschöpfendes  und  klares  Verfahrensrecht  geschaffen  worden,  das
den  modernen  Bedürfnissen  der  Rechtspflege  voll  entsprach  und  dessen  eigentlich
größter  Nutzen  noch  außerdem  darin  bestand,  daß  es  das  ganze  Verfahren  in  der
Landessprache  regelte  und  so  jedem  verständlich  machte"203.  Gerichtsverfassungsrechtlich
  brachte  die  CPO  drei  bedeutungsvolle  Neuerungen:  Erstens  schuf  sie  durch
das  'Merkantilgericht'  eine  wirtschaftliche  Sondergerichtsbarkeit,  die  -  ganz  den
veränderten  Zeitumständen  angepaßt  -  unter  Mitwirkung  der  Kaufmannschaft  und
hier  vor  allem  der  Mitglieder  der  Krahnengesellschaft  in  einem  besonderen  beschleunigten
  Verfahren  Handels-  und  Rechtsstreitigkeiten  in  den  Städten  zu  entscheiden
  hatte204.  Zweitens  erfolgte  ein  gewisser  Ausbau  der  dritten  Instanz,  der  sich
zwar  nicht  in  einem  eigenen  Revisionsgericht  niederschlug,  aber  immerhin  in  einer
Erweiterung  der  Kompetenzen  der  Regierung  als  einer  zusätzlichen  Revisionsinstanz.
Drittens  schließlich  wurde  der  Gerichtsstand  des  Staatsfiskus  bei  privatrechtlichen
Ansprüchen  genau  geregelt  mit  der  Konsequenz,  daß  alle  Staatsbehörden  sowie  die
Stadt-  und  Landgemeinden  und  die  Zünfte  der  Jurisdiktion  der  ordentlichen  Gerichte
unterstanden  und  so  eine  erhöhte  Rechtssicherheit  geschaffen  wurde.  Beim  Verfahrensrecht
  brachte  die  CPO  eine  Verbesserung  des  Zwangsvollstreckungswesens,  das
bislang  sehr  unter  der  Verschleppung  der  Pfändungen  gelitten  hatte205;  die  neuen
Regelungen  ließen  sehr  weitgehende  Bemühungen  zur  Existenzsicherung  des
Schuldners  erkennen.  Schließlich  enthielt  die  CPO  noch  einige  Verbesserungen  in
der  Dienstpragmatik,  die  den  Geschäftsgang  für  jedes  Oberkollegium  bis  ins  einzelne
regelten  und  durch  zweckorientierte,  sachbezogene  Einteilung  der  verschiedenen
Sparten  eine  reibungslose  Verwaltung  ermöglichten206.  Hier  schließt  sich  der  Kreis
zur  vormundschaftlichen  Herrschaft,  die  mit  ihrer  Kanzleiordnung  von  1731  erstmals
"einen  geordneten  Dienstbetrieb  im  modernen  Sinne"  geschaffen  hatte207.  In  seinem

303  Van  Ham,  Gerichtsbarkeit,  S.  130.
304  Vgl.  zum  neu  gegründeten  Merkantilgericht  neben  van  Ham  auch:  Rumschöttel,  Verwaltungsorganisation,
  S.21  lf.
205  So  wurde  beispielsweise  für  die  öffentlichen  Abgaben  eine  eigene  Behörde,  "die  Exekutionsinspektion",
  geschaffen,  die  die  Ausstandslisten  der  Rentämter  zu  sammeln  und  den  ebenfalls  neugeschaffenen
  "Zehntknechten"  zuzustellen  hatte;  van  Ham  kann  daher  nichts  von  dem  in  der  landesgeschichtlichen
  Literatur  erhobenen  Vorwurf  an  die  Adresse  Fürst  Ludwigs  erkennen,  daß  er  besonders  hart
gegen  die  Schuldner  der  herrschaftlichen  Abgaben  vorgegangen  sei  (Gerichtsbarkeit,  S.132).
306  Vgl.  dazu  im  einzelnen  weiter  unten  im  Text.
307  Vgl.  dazu  van  Ham,  Gerichtsbarkeit,  S.l  15.

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