Full text : Obrigkeit und Untertanen

Reichshofrat  beschlossen.  Im  Jahre  1782  war  die  Schuldenfrage  zumindest  organisatorisch
  soweit  geregelt,  daß  Fürst  Ludwig  die  Verwaltung  des  Haushalts  wieder
übertragen  wurde;  es  sollte  allerdings  weitere  fünf  Jahre  dauern,  bis  die
Schuldentilgungskommission  endgültig  abzog  und  Ludwig  wieder  die  volle
Souveränität  über  sein  Territorium  erlangte.  Die  Tätigkeit  der  kaiserlichen  Kommission
  liefert  einen  exemplarischen  Beleg  dafür,  daß  das  Reich  auch  gegen  Ende  des
Ancien  Régime  noch  imstande  war,  dem  Absolutismus  der  Duodezfürsten  die  Grenzen
  zu  weisen181.  Wir  werden  im  weiteren  Verlauf  unserer  Geschichte  noch  häufig
auf  diese  relativ  intakte  Funktion  des  Reichs  zurückkommen182.  Vorläufig  ist  es
wichtig  für  uns  festzuhalten,  daß  Fürst  Ludwig  im  ersten  anderthalb  Jahrzehnt  seiner
Regierungszeit  ein  'Fürst  ohne  Hausmacht'  war  -  für  das  Verhältnis  von  Obrigkeit
und  Untertanen  ist  dies  von  nicht  zu  unterschätzender  Bedeutung.  Aber  auch  für  die
politische  Haltung  des  Fürsten  blieb  dies  nicht  ohne  Rückwirkung.
Es  ist  anzunehmen,  daß  der  zeitweilige  Entzug  der  eigenen  Macht  durch  die  kaiserliche
  Kommission  den  Fürsten  zur  'Rationalisierung'  seiner  Politik  zwang.  Daß  diese
Rationalisierung  nicht  allein  auf  absolutistische  Zentralisierungsbestrebungen
zurückzuführen  war,  sondern  im  Zeichen  der  Aufklärung  stand,  erklärt  sich  aus  der
Grundhaltung  des  Fürsten.  Fürst  Ludwig  zeigte  sich  nämlich  von  Anfang  an  "dem
Ideengut  der  Aufklärung  noch  aufgeschlossener  als  sein  Vater"183.  Dies  wiederum  lag
vor  allem  an  der  Erziehung  durch  seine  Mutter,  Fürstin  Sophie,  die  sich  durch  ihren
bekannten  Briefwechsel  mit  Diderot  bereits  den  Ruf  einer  aufgeklärten  Regentin
erworben  hatte184.  In  Briefen  an  den  Enzyklopädisten  Friedrich  Melchior  von  Grimm
bekundete  sie  ihr  Einverständnis  mit  Diderots  Betrachtungen  über  Fragen  der
Kindererziehung  und  sandte  sie  an  den  damals  13jährigen  Erbprinzen  Ludwig.  In
einem  Begleitbrief  der  Fürstin,  dem  einzig  bislang  bekannten  Dokument  zur  Erziehungsgeschichte
  Ludwigs,  heißt  es:  Unterlasse  niemals  die  reinste  Verehrung,  die
wir  dem  höchsten  Wesen  (Etre  suprême)  schulden  und  die  darin  besteht,  ebenso
wohltätig  (bienfaisant)  wie  dieses  selbst  zu  werden185.  Hier  zeigt  sich  sehr  schön,  wie
eng  das  eudämonistische  Glückseligkeitsstreben  mit  dem  Gottesgnadentum  verbunden
  war  -  ein  Spannungsverhältnis,  das  den  aufgeklärten  Reformabsolutismus  letztlich
  zerreißen  sollte.  Das  Kernstück  der  Erziehung  des  Erbprinzen  bildete  eine
außergewöhnlich  lange  Bildungsreise  von  1759  bis  1766,  die  ihn  nach  Frankreich,

181  Vgl.  zu  diesem  Gedanken:  Jung,  Wirtschaftspolitik,  S.144f.
182  Vgl.  allgem.  zur  Reichsidee  Fehrenbach,  Reich;  zur  These  des  relativ  intakten  Reichsverbands  bis
zum  Ende  des  Alten  Reichs  vgl.  vor  allem  die  Arbeiten  von  Press  und  Schmidt  im  Literaturverzeichnis.

183  Herrmann,  Kleinstaat,  S.267.
184  Vgl.  zur  Erziehungsgeschichte  Fürst  Ludwigs:  Bleymehl,  Aufklärung,  S.  15-21;  zum  Briefwechsel  der
Fürstin  Sophie  mit  Diderot  s.  den  teilweisen  Abdruck  der  Briefe  in:  MHV  Saarg.  H.7  (1900),  S.259-264;
  s.  dazu  auch  Schlobach,  Aufklärung.
185  Bleymehl,  Aufklärung,  S.19.

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