Full text : Obrigkeit und Untertanen

dem  wir  die  aufgeklärt-absolutistische  Politik  des  letzten  Saarbrücker  Fürsten  betrachten
  wollen.
Fürst  Ludwig  wird  in  der  älteren  Landesgeschichtsschreibung  gegenüber  seinem
Vater  geradezu  stiefmütterlich  behandelt178.  Herrmann  hat  schon  früh  daraufhingewiesen,
  daß  dies  der  Reformpolitik  des  Fürsten  nicht  gerecht  wird  und  wohl  in  erster
Linie  mit  seinen  bekannten  Liebschaften  und  vor  allem  seiner  Heirat  mit  einer
Nichtadligen,  Katharina  Kest,  einem  Bauernmädchen  aus  Fechingen,  zusammenhing179.
  In  Wahrheit  scheint  Fürst  Ludwig  -  so  die  pointierte  These,  die  wir  hier
schon  vorwegnehmen  wollen  -  als  der  eigentlich  aufgeklärte  Fürst  von  Nassau-Saarbrücken.
  Worin  bestand  seine  Reformpolitik  im  einzelnen,  welche  Motive
standen  hinter  ihr  und  vor  allem:  wodurch  unterschied  sie  sich  von  der  seines
Vorgängers?
Am  Anfang  der  Reformpolitik  Fürst  Ludwigs  standen  die  'Erblasten'  seines  Vaters.
Wie  sehr  dessen  Politik  von  fiskalischen  'Interessen'  geleitet  war,  zeigte  sich  daran,
daß  er  seinem  Sohn  eine  Schuldenlast  von  rund  1,6  Millionen  Gulden  hinterließ.
Fürst  Ludwig  sah  sich  daher  gezwungen,  gleich  zu  Beginn  seiner  Regierung  die
gesamte  Finanz  Verwaltung  seines  Landes  einer  kaiserlichen  Schuldentilgungskommission
  zu  übertragen,  deren  Vorsitz  sein  Oheim,  Fürst  Carl  von  Nassau-Usingen,
und  deren  praktische  Arbeit  der  als  'Subdelegatus'  eingesetzte  Usinger  Regierungspräsident
  Freiherr  von  Kruse  übernahm180.  Die  Einsetzung  der  kaiserlichen  Kommission
  bedeutete  faktisch  die  Entmachtung  des  Fürsten:  Zum  einen  wurde  der  autoritäre
Charakter  dieses  Schrittes  unterstrichen  durch  die  zeitgleich  eingesetzte  sog.
Manutenenz-Kommission  unter  Vorsitz  des  Markgrafen  Karl  Friedrich  von  Baden-Durlach,
  die  für  die  Durchführung  der  kaiserlichen  Anordnungen  gegebenenfalls
militärische  Mittel  einsetzen  durfte;  zum  andern  erstreckten  sich  die  Kompetenzen
der  Reichskommission  nicht  allein  auf  die  Finanzangelegenheiten,  sondern  etwa  auch
auf  die  so  wichtigen  Bereiche  der  Land-  und  Forstwirtschaft;  die  Souveränität  des
Fürsten  war  so  weit  beschnitten,  daß  es  ihm  verboten  war,  selbständig  Handel  zu
betreiben,  Käufe  und  Verkäufe  zu  tätigen,  ja  sogar  die  Demission  des  fürstlichen
Kammerdirektors  Dem,  wofür  auch  moralische  Bedenken  sprachen,  wurde  vom

178  Deutliches  Zeichen  hierfür  ist  die  Tatsache,  daß  Fürst  Ludwig  in  den  'Saarländischen  Lebensbildern'
im  Unterschied  zu  seinem  Vater  keine  biographische  Würdigung  erhielt;  nur  kurze  Erwähnung  findet
er  im  'Saarlandbuch'  vgl.  Herrmann,  Fürst  Ludwig,  S.170-173;  vgl.  zur  Einschätzung  auch  die
ensprechenden  Kapitel  bei  Köllner,  Land,  S.466ff.  und  Ruppersberg,  Grafschaft  II,  S.295ff.
179  Vgl.  Herrmann,  Kleinstaat,  S.267;  s.a.  ders.,  Fürst  Ludwig,  S.  170;  so  ist  beispielsweise  erst  vor
kurzem  ein  biographischer  Essay  von  E.Sander  über  Fürst  Ludwig  mit  dem  bezeichnenden  Titel
"Staatsräson  und  Liebesglück"  in:  Geschichte  und  Landschaft  (Sbr.  Ztg.  v.l9./20.März  1994)  erschienen.

180  Vgl.  zur  Tätigkeit  der  kaiserlichen  Schuldentilgungskommission  vor  allem  Schilly,  Schuldentilgungskommission;
  s.a.  Klein,  Staatshaushalt,  hier  auch  der  Hinweis,  daß  die  Einsetzung  nicht  "ganz
freiwillig"  geschah  (S.273);  sehr  gut  zusammengefaßt  bei  Jung,  Wirtschaftspolitik,  S.141-145.
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