dem wir die aufgeklärt-absolutistische Politik des letzten Saarbrücker Fürsten betrachten
wollen.
Fürst Ludwig wird in der älteren Landesgeschichtsschreibung gegenüber seinem
Vater geradezu stiefmütterlich behandelt178. Herrmann hat schon früh daraufhingewiesen,
daß dies der Reformpolitik des Fürsten nicht gerecht wird und wohl in erster
Linie mit seinen bekannten Liebschaften und vor allem seiner Heirat mit einer
Nichtadligen, Katharina Kest, einem Bauernmädchen aus Fechingen, zusammenhing179.
In Wahrheit scheint Fürst Ludwig - so die pointierte These, die wir hier
schon vorwegnehmen wollen - als der eigentlich aufgeklärte Fürst von Nassau-Saarbrücken.
Worin bestand seine Reformpolitik im einzelnen, welche Motive
standen hinter ihr und vor allem: wodurch unterschied sie sich von der seines
Vorgängers?
Am Anfang der Reformpolitik Fürst Ludwigs standen die 'Erblasten' seines Vaters.
Wie sehr dessen Politik von fiskalischen 'Interessen' geleitet war, zeigte sich daran,
daß er seinem Sohn eine Schuldenlast von rund 1,6 Millionen Gulden hinterließ.
Fürst Ludwig sah sich daher gezwungen, gleich zu Beginn seiner Regierung die
gesamte Finanz Verwaltung seines Landes einer kaiserlichen Schuldentilgungskommission
zu übertragen, deren Vorsitz sein Oheim, Fürst Carl von Nassau-Usingen,
und deren praktische Arbeit der als 'Subdelegatus' eingesetzte Usinger Regierungspräsident
Freiherr von Kruse übernahm180. Die Einsetzung der kaiserlichen Kommission
bedeutete faktisch die Entmachtung des Fürsten: Zum einen wurde der autoritäre
Charakter dieses Schrittes unterstrichen durch die zeitgleich eingesetzte sog.
Manutenenz-Kommission unter Vorsitz des Markgrafen Karl Friedrich von Baden-Durlach,
die für die Durchführung der kaiserlichen Anordnungen gegebenenfalls
militärische Mittel einsetzen durfte; zum andern erstreckten sich die Kompetenzen
der Reichskommission nicht allein auf die Finanzangelegenheiten, sondern etwa auch
auf die so wichtigen Bereiche der Land- und Forstwirtschaft; die Souveränität des
Fürsten war so weit beschnitten, daß es ihm verboten war, selbständig Handel zu
betreiben, Käufe und Verkäufe zu tätigen, ja sogar die Demission des fürstlichen
Kammerdirektors Dem, wofür auch moralische Bedenken sprachen, wurde vom
178 Deutliches Zeichen hierfür ist die Tatsache, daß Fürst Ludwig in den 'Saarländischen Lebensbildern'
im Unterschied zu seinem Vater keine biographische Würdigung erhielt; nur kurze Erwähnung findet
er im 'Saarlandbuch' vgl. Herrmann, Fürst Ludwig, S.170-173; vgl. zur Einschätzung auch die
ensprechenden Kapitel bei Köllner, Land, S.466ff. und Ruppersberg, Grafschaft II, S.295ff.
179 Vgl. Herrmann, Kleinstaat, S.267; s.a. ders., Fürst Ludwig, S. 170; so ist beispielsweise erst vor
kurzem ein biographischer Essay von E.Sander über Fürst Ludwig mit dem bezeichnenden Titel
"Staatsräson und Liebesglück" in: Geschichte und Landschaft (Sbr. Ztg. v.l9./20.März 1994) erschienen.
180 Vgl. zur Tätigkeit der kaiserlichen Schuldentilgungskommission vor allem Schilly, Schuldentilgungskommission;
s.a. Klein, Staatshaushalt, hier auch der Hinweis, daß die Einsetzung nicht "ganz
freiwillig" geschah (S.273); sehr gut zusammengefaßt bei Jung, Wirtschaftspolitik, S.141-145.
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