es dieses Mal, um den Motiven auf die Spur zu kommen, mit der Weber sehen Unterscheidung
von 'Interessen' und 'Ideen' versucht. Wir wollen es jetzt für die Regierungszeit
des letzten Saarbrücker Fürsten, wie angekündigt, mit Hilfe der Weberschen
Typenlehre unternehmen, die zwischen der 'traditionalen', auf willkürlicher
'Gnade' basierenden und der 'rationalen', an gesetztem 'Recht' orientierten Herrschaft
unterscheidet175.
c) Zwischen 'Gnade' und 'Recht': Die Grenzen des Rationalisierungsprozesses unter
Fürst Ludwig
Es mag seltsam anmuten, den aufgeklärten Reformabsolutismus in Nassau-Saarbrücken
nach den jeweiligen Herrscherpersönlichkeiten zu unterscheiden. Und doch
ist diese Unterscheidung sinnvoll. Einmal trägt sie der historischen Tatsache Rechnung,
daß "der Begriff des 'aufgeklärten' mehr als jener des 'klassischen' Absolutismus
an das Wirken einzelner Persönlichkeiten gebunden (war)"176. Zum andern - und
dies ist viel wichtiger - fällt der Regierungswechsel von Fürst Wilhelm Heinrich auf
seinen Sohn Ludwig im Jahre 1768 exakt in jene Phase des ausgehenden Ancien
Régime, der allenthalben nochmals ein tiefgreifender Zäsurcharakter zugeschrieben
wird. Fritz Hartung sprach schon sehr früh von einem "Nachlassen der staatlichen
Energie" im letzten Drittel des 18.Jahrhunderts, worunter er verstand, daß zur systembedingten
Abschwächung des Absolutismus infolge der 'Entzauberung der
Monarchie von Gottes Gnaden' durch die weltlich aufgeklärte Staatslehre "nun noch
das Erlahmen der schöpferischen Energie der Fürsten" hinzukam: "Es war immer
eine Schwäche des Absolutismus gewesen, daß er in seinen Leistungen von der
persönlichen Eignung der Monarchen oder ihrer Minister abhing. Aber das allgemein
festzustellende Nachlassen der Tatkraft und der Ergebnisse der Arbeit der Fürsten
und ihrer Beamten beruht nicht bloß auf zufälligen Schwächen einzelner Persönlichkeiten,
deutet vielmehr auf eine Schwäche im System. Mit der Methode der Bevormundung
der Untertanen war nicht mehr weiterzukommen. Mit ihr hatte sich der
Aufgeklärte Absolutismus in Widerspruch gesetzt zu dem allgemeinen Wesen der
Aufklärung, das in Kants klassischer Formulierung die Befreiung des Menschen aus
semer selbstverschuldeten Unmündigkeit sein sollte"177. Jetzt kam das ganze Dilemma
zum Vorschein, das sich aus der ambivalenten Grundstruktur des aufgeklärten
Reformabsolutismus, aus dem "Spannungsverhältnis von Aufklärung und Absolutismus"
(Aretin) ergab: Im letzten Drittel des 18.Jahrhunderts trieb der aufgeklärte
Reformabsolutismus seinem Höhe- und Wendepunkt entgegen, es schien so, als ob
er an seine eigenen Grenzen gestoßen wäre. Das ist der allgemeine Hintergrund, vor
175 Vgl. dazu nochmals Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, S.124ff.
176 Demel, Reformstaat, S.67.
,7’ Hartung, Aufgeklärter Absolutismus, S.41 (s.a. S.34).
231