Full text : Obrigkeit und Untertanen

des  Fürsten  stieß  eine  im  Jahre  1751  von  der  weltlichen  Beamtenschaft  ins  Leben
gerufene  Witwen-  und  Waisenkasse,  deren  Satzungen,  wie  Bleymehl  ausfiihrte,
"einen  ungleich  'rationaleren  Geschäftsbetrieb'"  erkennen  ließen  als  die  entsprechenden
  Kassen  der  Geistlichen153.  Hier  sei  noch  auf  den  Bereich  der  Bildung  verwiesen154:
  Für  die  Förderung  des  Bildungsstandes  der  Bevölkerung  hat  sich  Wilhelm
Heinrich  keine  großen  Verdienste  erworben,  auf  dem  Gebiet  des  Volksschulwesens
erneuerte  er  lediglich  die  Verordnung  seiner  Mutter  über  den  pflichtgemäßen
Schulunterricht,  das  Ludwigsgymnasium  wiederum  erfuhr  gelegentliche
Geldzuwendungen  des  Fürsten  für  seine  Ausstattung155;  von  einem  'Pressewesen'  läßt
sich  schwerlich  reden,  seit  1747  gab  es  einen  Saarbrücker  Kalender,  und  1761  ließ
der  Fürst  ein  Allgemeines  Wochenblatt  unter  Aufsicht  und  Leitung  der  Regierung
erscheinen,  das  in  erster  Linie  als  Anzeigenblatt  fungierte156.
Eine  wichtige  Reform  Wilhelm  Heinrichs,  die  wir  bislang  nur  am  Rande  gestreift
haben,  wollen  wir  jetzt  am  Ende  in  ihrem  eigentlichen  Kontext  darstellen:  die  Einführung
  einer  ordentlichen,  allgemeinen  direkten  Grund-  und  Gebäudesteuer157.  Es
war  das  erklärte  Ziel  der  Herrschaft,  die  große  Ungleichheit  im  Bereich  des  Steuerwesens,
  die  sich  daraus  ergab,  daß  die  alten  Abgaben  ehemals  willkürlich  angesetzt
wurden  und  ein  Privat  Interesse  zum  Grund  gehabt  hatten,  zu  beseitigen  und  einheitliche
  Besteuerungsmaßstäbe  anzuwenden158.  Auf  der  Grundlage  der  im  Zusammenhang
  mit  der  Reform  der  Agrarverfassung  bereits  erwähnten  Generalrenovatur,  die  in
den  1750er  Jahren  durchgefuhrt  wurde  und  eine  exakte  Vermessung  und  Bewertung
des  Landes  nach  Güteklassen  brachte,  wurde  in  allen  nassau-saarbrückischen  Ämtern
eine  einheitliche  Steuer  eingeführt,  die  die  offenkundigsten  Unregelmäßigkeiten  bei
den  direkten  Steuern  beseitigte  und  die  alten  Abgaben  des  Schafts,  der  Schatzung,
des  Weinfuhrgeldes,  des  Ackerland-,  Wiesen-  und  Maulzinses  abschaffte159.  Die
Einführung  einer  neuen  einheitlichen  Steuer,  die  den  Namen  'Quartalsteuer'  trug,
weil  sie  zu  einem  festen  Zeitpunkt  -  vierteljährlich  -  erhoben  wurde,  war  eine  ganz
bedeutende  und  zugleich  ganz  typische  'Modemisierungsmaßnahme'  im  Zeitalter  des

153  Vgl.  Bleymehl,  Forschungen,  S.83.
154  Vgl.  dazu  Herrmann,  Wilhelm  Heinrich,  S.37-39  mit  der  weiterführenden  Literatur;  s.a.  Dotzauer,
Wilhelm  Heinrich,  S.78.
155  Vgl.  dazu  auch  Ruppersberg,  Gymnasium.
156  Vgl.  dazu  Bleymehl,  Aufklärung,  S.78;  Ruppersberg,  Grafschaft  II,  S.273.
157  Vgl.  Gerhard,  Steuerwesen,  S.155fE;  Jung,  Wirtschaftspolitik,  S.145ff.;  Herrmann,  Wilhelm  Heinrich,
S.51;  das  Steuerwesen  in  Nassau-Saarbrücken  ist  vor  allem,  was  die  Reformen  im  18.Jahrhundert
betrifft,  noch  nicht  richtig  aufgearbeitet;  die  wenigen  Bemerkungen  von  Gerhard  zur  Generalrenovatur
und  zur  Einführung  der  neuen  Steuer  sind  sehr  unbefriedigend;  viele  Hinweise  finden  sich  beispielsweise
  in  dem  Aktenband:  LA  SB  22/2313,  der  von  Gerhard  gar  nicht  herangezogen  wurde.
158  Vgl.  das  Gutachten  der  Saarbrücker  Rentkammer  zur  damaligen  Einführung  der  neuen  Steuer,
Saarbrücken  14.November  1766:  LA  SB  22/2313,  S.91-99,  zit.  S.92f.
159  Vgl.  das  Verzeichnis  der  durch  die  neue  Steuer  beseitigten  alten  Abgaben  v.  25.September  1766:
LA  SB  22/2313,  S.49.
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