er ihnen verschiedene Privilegien erteilte und zum Güterumschlag den Bau eines
Saar-Krans vorschlug"'. Wie jüngst nachgwiesen wurde, hatte der Fürst dabei jedoch
nicht die Absicht, anstelle der alteingessesenen Krämerzunft einen eigenen Handelsstand
zu gründen; dies ging vielmehr von den Kaufleuten selbst aus, die sich in der
sog. Kranenkompagnie eine exklusive Standesorganisation schufen, ''die aus dem
traditionellen Zunftwesen weitgehend herausfiel" und "eine autonome und in ihrem
Innern demokratisch organisierte Vereinigung von gleichberechtigten Individuen"
darstellte112 113. Neben dem Transithandel erfuhr auch der Außenhandel eine
kontrollierende Lenkung durch den Landesherm, "wobei das typisch kameralistische
Streben nach einer aktiven Handelsbilanz bestimmend war"114. Dabei bediente sich
der Fürst - neben einer eher schwankenden protektionistischen Politik - wie beim
Transithandel einer zunehmend rationalisierten Zollpolitik115. Aber auch hier finden
wir die für den Reformabsolutismus typische Ambivalenz: Auf der einen Seite
konnte das bestehende, primitive Zollsystem durch die neue Land- und Wasserzollordnung
von 1745 weitgehend beseitigt werden, indem das Zollrecht in den Oberämtem
Saarbrücken und Ottweiler vereinheitlicht wurde; auf der anderen Seite blieb
jedoch die Zollgrenze zwischen beiden Verwaltungsbezirken weiterhin bis zum Ende
der Fürstenzeit bestehen, so daß der innerterritoriale Warenverkehr immer noch zollpflichtig
war; Herrmann hat die Motive, die dahinter standen, richtig erkannt, wenn
er schrieb: "Die fiskalischen Gründe", die für die Beibehaltung der Binnenzölle
sprachen, "wogen schwerer als die offenkundige Behinderung des Handels"116. Wir
sehen also auch in diesem Fall das aufgeklärt-kameralisitische Ziel einer aktiven
Handelsbilanz gepaart mit dem vordergründig fiskalischen Interesse. Bleibt noch die
Verkehrspolitik, die sich zum einen in einer Verbesserung der wichtigsten Straßen,
die von Wilhelm Heinrich chaussiert und ausgebaut wurden, niederschlug; und zum
andern in einer Anbindung des Landes an das Netz der Reichspost der Fürsten von
Thum und Taxis, wobei Wilhelm Heinrich hier, wie es wiederum hieß, "mehr fiskalische
Vorteile" erreichen konnte als noch bei der unter vormundschaftlicher Regierung
ausgehandelten sogenannten Pariser Konvention117. Die Grafschaft Saarbrücken
(das Oberamt Harskirchen blieb ausgeschlossen von der Postverbindung) löste sich
auf diese Weise von ihrer verkehrspolitischen Isolation und fand Anschluß an das
große mitteleuropäische Postnetz118.
112 Vgl. dazu jetzt Hellwig, Saarkran (im Druck).
Dazu ausführlich: Jung, Ackerbau, S.232ff. (zit. S.236 u.243).
114 Vgl. zur Kontrolle u. Lenkung des Außenhandels: Jung, Wirtschaftspolitik, S.132-135 (zit. S.132).
115 Vgl. dazu auch Collet, Wirtschaftspolitik, S.76-80.
116 Herrmann, Wilhelm Heinrich, S.50.
117 Vgl. dazu Herrmann, Wilhelm Heinrich, S.47; vgl. mit der weiterführenden Literatur: Schilly, Thumund
Taxissche Reichspost.
118 Vgl. Collet, Wirtschaftsleben, S.69f.; Jung, Wirtschaftspolitik, S.130-132.
222