Full text : Obrigkeit und Untertanen

Noch  ganz  an  merkantilistischen  Prinzipien  orientiert,  war  die  landesherrliche
Förderung  von  Handel  und  Verkehr105.  "Kaum  ein  anderer  Wirtschaftszweig",  so
heißt  es  allenthalben  in  der  Forschung,  "durfte  sich  derart  der  Gunst  des  Fürsten
erfreuen  wie  der  Handel"106.  Hierbei  gmg  es  "unter  besonderer  Berücksichtigung  des
fiskalischen  Interesses"  vor  allem  um  dreierlei:  die  Konzentrierung  und  Intensivierung
  des  Binnenhandels,  eine  protektionistische  Außenhandelspolitik  durch
Import-  und  Exportverbote  und  schließlich  um  den  Ausbau  und  die  effiziente  Nutzung
  der  Verkehrswege107.  Was  den  Binnenhandel  betraf,  so  wurde  der  seit  alters  her
bestehende  Marktzwang,  der  die  städtischen  Wochenmärkte  und  nicht  die  Jahrmärkte
betraf,  ganz  erheblich  verschärft,  was  nicht  allein  auf  fiskalische  Interessen
zurückzuführen  war,  sondern  auch  die  herrschaftliche  Absicht  zum  Ausdruck  brachte,
  jeglichen  Zwischenhandel  auszuschalten  und  so  die  Nahrungsmittelpreise  so
niedrig  wie  möglich  zu  halten.  Zwei  Verordnungen  vor  allem  dokumentieren  die
ungewöhnliche  Verschärfung  des  Marktzwangs:  Einmal  die  Verordnung  von  1746
über  die  Verbesserung  der  Wochenmärkte  und  zum  andern  die  Polizeiordnung  für  die
beiden  Städte  Saarbrücken  und  St.  Johann  aus  dem  Jahre  1762,  auf  die  wir  im  Zusammenhang
  mit  dem  städtischen  Privilegienstreit  noch  zurückkommen  werden108.
Der  Femhandel,  d.h.  der  Transit-  und  Außenhandel,  profitierte  von  der  verkehrsgeographisch
  günstigen  Lage  des  Fürstentums:  Hier  schnitten  sich  seit  alters  eine
West-Ost-Verbindung  von  dem  Pariser  Becken  zum  Oberrhein  mit  einer  Straße  von
Oberitalien  nach  Flandern  und  Brabant109.  Es  heißt,  daß  "die  großartige  Entwicklung
des  Transithandels  bis  zu  einem  hohen  Grade  das  persönliche  Verdienst  Wilhelm
Heinrichs"  gewesen  sei110.  Zum  einen  nutzte  er  durch  eine  geschickte  Zollpolitik  die
Möglichkeiten,  "die  sich  dem  Lande  an  der  Saar  dadurch  boten,  daß  der  Transithandel
  zwischen  den  Niederlanden,  Süddeutschland,  dem  Elsaß  und  der  Schweiz  das  mit
Zollstätten  gespickte  Rheintal  zu  umgehen  suchte"111.  Zum  andern  förderte  er  ganz
bewußt  die  einheimische  Trägerschicht  des  Transithandels,  nämlich  die  sich  in  den
beiden  Städten  seit  Mitte  des  Jahrhunderts  herausbildende  Kaufmannschicht,  indem

105  Vgl.  dazu  Coilet,  Wirtschaftsleben,  S.65-76;  ausführlich  Jung,  Wirtschaftspolitik,  S.122-136;  Ried,
Siedlungs-  und  Funktionsentwicklung;  Herrmann,  Wilhelm  Heinrich,  S.46f.;  Hoppstädter,  Wasserstraße.

106  Herrmann,  Wilhelm  Heinrich,  S.46  nach  Coilet,  Wirtschaftsleben,  S.75.
107  Vgl.  Jung,  Wirtschaftspolitik,  S.122  in  Anlehnung  an  Coilet,  Wirtschaftspolitik,  S.65ff.;  ich  habe  die
Reihenfolge  der  Schwerpunkte  geändert,  weil  es  mir  so  sinnvoller  erscheint:  Es  gilt  nämlich  zu
unterscheiden  zwischen  der  verkehrsgeographischen  Lage,  die  als  Grundlage  für  den  Femhandel
vorab  geklärt  werden  muß,  und  der  herrschaftlichen  Verkehrspolitik,  die  von  der  Binnen-  und
Außenhandelspolitik  zu  trennen  ist.
108  Vgl.  die  Verordnung  v.1746  in:  Sittel,  Sammlung,  S.283f.;  die  städtische  Polizeiordnung  v.1762:
StadtA  SB  Gemeins.  Stadtger.  269,  unpag.;  zum  Zusammenhang:  Coilet,  Wirtschaftsleben,  S.66;
Jung,  Wirtschaftspolitik,  S.123f.  Zum  städt.  Privilegienstreit  s.u,  Kap.II.4.
109  Vgl.  dazu  auch  Ries,  Die  Reaktion,  S.65.
110  So  Coilet,  Wirtschaftsleben,  S.75.
111  Herrmann,  Wilhelm  Heinrich,  S.46.

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