auf Steinkohle erfolgte. Die Untemehmungsform war während des gesamten
Jahrhunderts und darüber hinaus genossenschaftlich organisiert; da die Glashütten
Privateigentum waren, kann man nicht von einem Pachtsystem sprechen, es lag
vielmehr ein Konzessionssystem vor, d.h. der Landesherr erteilte für eine gewisse
Zeit und gegen einen jährlichen Betrag von etwa 200 Gulden die Konzession zur
Errichtung und zum Betrieb einer Glashütte97. Die Gewinne aus der Glasindustrie
nahmen sich recht bescheiden aus, überhaupt waren die Fortschritte hier wesentlich
geringer als etwa im Montanbereich98. Bleibt noch zu erwähnen, daß die für den
Merkantilismus so typischen Erscheinungsformen des Verlagssystems und der
Manufakturen in unserem Gebiet keine nennenswerte Rolle spielten, was wohl vor
allem mit den kleinstaatlichen Verhältnissen zusammenhing; die Ottweiler
Porzellanmanufaktur, "ein typisches Beispiel merkantilistischer Wirtschaftspolitik",
besaß nur eine "geringe wirtschaftliche Bedeutung"99. Analog zum fehlenden Aufbau
von Manufakturen, der die Macht der Zünfte hätte verdrängen können100, verlief
schließlich auch die Zunftpolitik in ganz traditionellen Bahnen101: Da in unserem
Gebiet offenbar nie eine Zunftautonomie bestanden hatte, konnte Fürst Wilhelm
Heinrich in Anlehnung an die Reichszunftordnung von 1731 den staatlichen Einfluß
auf das sich zunehmend ausdifferenzierende Zunftwesen noch weiter ausbauen, so
daß die Zünfte "nur noch überkommene Organisationsformen im Dienste der
landesherrlichen Gewerbepolitik" waren; wenn damit auch das Zunftwesen nicht
angegriffen wurde, so schufen doch die allgemeinen, für alle Zünfte gültigen
Bestimmungen "allmählich ein einheitliches Handwerkerrecht", das durchaus ein
fortschrittliches Element darstellte; aber es wurde nicht der letzte konsequente Schritt
zu einer einheitlichen Gewerbeordnung unternommen, "vielmehr blieb die alte
Gewerbeverfassung, wenigstens in der Form, unverändert erhalten"102. Der aufgeklärte
Reformabsolutismus blieb hier wie in fast allen anderen Bereichen auch auf
halbem Wege stehen103. Dennoch können wir festhalten, daß auch in Nassau-Saarbrücken
vor allem die außerzünftigen Gewerbe wie der Bergbau, die Eisenindustrie
und die Glasherstellung von seiten des Staates gefördert wurden, "was durchaus der
allgemeinen Tendenz des aufgeklärten Absolutismus entsprach"104.
97 Vgl. dazu vor allem Jung, Wirtschaftspolitik, S.l 19.
98 Vgl. Herrmann, Wilhelm Heinrich, S.45.
99 Vgl. Collet, Wirtschaftsleben, S.36-39 (zit.39); Jung, Wirtschaftspolitik, S.l 17f.; Ried, Siedlungs- und
Funktionsentwicklung.
100 Vgl. zu diesem Gedanken: Fehrenbach, Ancien Régime, S.53.
101 Vgl. zum Zunftwesen in Nassau-Saarbrücken Johanni, Zünfte; Collet, Wirtschaftsleben, S.34-36,
Jung, Ackerbau, S.180ff.
102 Collet, Wirtschaftsleben, S.35f.; zur fortschrittlichen Tendenz der Zunftordnungen mit Verweis auf
andere Territorien vgl. Herrmann, Wilhelm Heinrich, S.46.
103 Vgl. allgem. zum Torsocharakter der aufgeklärten Reformen Duchhardt, Absolutismus, S.l 32.
104 So Jung, Wirtschaftspolitik, S.l22.
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