Ansätzen auf engstem Raum das heutige Industrierevier mit etwa 600 Beschäftigten,
die analog zur Entwicklung im Steinkohlebergbau den neuen Berufsstand der Lohnarbeiterschaft
bildeten90. Als Motiv für die zahlreichen Neugründungen von Eisenhütten
läßt sich "überall die Kapitalisierung der Wälder" ausmachen91. Michael Jung
konnte ferner einen engen Zusammenhang zwischen dem Pachtsystem und dem
fürstlichen Kreditbedarf feststellen und darin einen Grund für die Verpachtung statt
der Verstaatlichung erkennen: Die "ständige Finanznot", so Jung, ließ den Fürsten
"lieber zu den kurzfristig interessanten Krediten greifen, als die Eisenindustrie
langfristig in staatlicher Regie auszubauen"92. Meines Erachtens wird hierbei in der
Forschung zu wenig auf die unterschiedliche rechtliche Ausgangslage verwiesen:
Während Bergrecht und Steinkohle zum landesherrlichen Regal gehörten, war bei
der Eisenerzgewinnung sowie beim Erzbergbau das Prinzip der Regalität nicht
durchgedrungen, allein die Verhüttung des Eisens - gewiß der wichtigste Bereich -
stellte ein Regal dar93; diese unterschiedlichen Besitzverhältnisse haben dann wohl
auch zur unterschiedlichen Entwicklung beigetragen. Gleichwie, das Pachtsystem
wirkte sich in jedem Fall ungünstig aus: Die Pachtverträge hatten nur eine kurze
Laufzeit, die rechtlichen Verhältnisse waren unklar, das Interesse des Pächters an
Reinvestitionen gering, und der erwirtschaftete Gewinn wanderte in der Regel aus
dem Land94. Wir können uns dem Fazit Collets anschließen, wenn er meint, daß die
Eisenindustrie im 18. Jahrhundert zweifellos eine günstigere Entwicklung genommen
hätte, wenn sie nicht in dieser Weise bewirtschaftet worden wäre: "Das Pachtsystem
mag wohl für die fürstliche Finanzverwaltung die beste Betriebsart gewesen sein; sie
war es sicherlich nicht für die Eisenindustrie"95. Wir sehen auch in diesem Falle, wie
eng kameralistisches Denken und fiskalisches Interesse miteinander verwoben waren.
Auch die Glasindustrie erfuhr im Rahmen kameralistischer Grundsätze eine starke
Förderung durch die Landesherrschaft, die sich vor allem in der persönlichen Privilegierung
der Glasmacher niederschlug: Sie waren von der Leibeigenschaft befreit,
genossen zahlreiche Steuerbegünstigungen und mußten keine Frondienste leisten96.
Auch hier läßt sich unter Fürst Wilhelm Heinrich insofern eine Zäsur feststellen, als
ganz in seinem Sinne um die Jahrhundertmitte die Brennstoff-Umstellung von Holz
90 Jung, Wirtschaftspolitik, S.106ff.; auch hier kam es 1761 zur Gründung einer sog. Bruderlade, in die
die Arbeiter ihre Strafgelder zu zahlen hatten (vgl. Collet, Wirtschaftsleben, S.64).
91 Vgl. Collet, Wirtschaftsleben, S.56; hier sei nochmals erinnert an das Gutachten aus dem Jahre 1728,
wo es anläßlich der geplanten Neugründung von Industriewerken hieß: Um das tote Kapital der
Waldungen zu Nutz zu bringen (zit. nach ebd., S.28).
9: Vgl. Jung, Wirtschaftspolitik, S.103-108 (zit. S.104).
93 Vgl. zu den Besitzverhältnissen im Steinkohlenbergbau u. bei der Eisenindustrie: Collet, Wirtschaftsleben,
S.43, 55 u.59.
94 Vgl. dazu auch Schmitt, Saarregion, S.27; Herrmann, Wilhelm Heinrich, S.44f.
95 Collet, Wirtschaftsleben, S.61.
96 Vgl. Lauer, Glasindustrie; Collet, Wirtschaftsleben, S.39-43; Jung, Wirtschaftspolitik, S.l 18-122.
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