Full text : Obrigkeit und Untertanen

Ansätzen  auf  engstem  Raum  das  heutige  Industrierevier  mit  etwa  600  Beschäftigten,
die  analog  zur  Entwicklung  im  Steinkohlebergbau  den  neuen  Berufsstand  der  Lohnarbeiterschaft
  bildeten90.  Als  Motiv  für  die  zahlreichen  Neugründungen  von  Eisenhütten
  läßt  sich  "überall  die  Kapitalisierung  der  Wälder"  ausmachen91.  Michael  Jung
konnte  ferner  einen  engen  Zusammenhang  zwischen  dem  Pachtsystem  und  dem
fürstlichen  Kreditbedarf  feststellen  und  darin  einen  Grund  für  die  Verpachtung  statt
der  Verstaatlichung  erkennen:  Die  "ständige  Finanznot",  so  Jung,  ließ  den  Fürsten
"lieber  zu  den  kurzfristig  interessanten  Krediten  greifen,  als  die  Eisenindustrie
langfristig  in  staatlicher  Regie  auszubauen"92.  Meines  Erachtens  wird  hierbei  in  der
Forschung  zu  wenig  auf  die  unterschiedliche  rechtliche  Ausgangslage  verwiesen:
Während  Bergrecht  und  Steinkohle  zum  landesherrlichen  Regal  gehörten,  war  bei
der  Eisenerzgewinnung  sowie  beim  Erzbergbau  das  Prinzip  der  Regalität  nicht
durchgedrungen,  allein  die  Verhüttung  des  Eisens  -  gewiß  der  wichtigste  Bereich  -
stellte  ein  Regal  dar93;  diese  unterschiedlichen  Besitzverhältnisse  haben  dann  wohl
auch  zur  unterschiedlichen  Entwicklung  beigetragen.  Gleichwie,  das  Pachtsystem
wirkte  sich  in  jedem  Fall  ungünstig  aus:  Die  Pachtverträge  hatten  nur  eine  kurze
Laufzeit,  die  rechtlichen  Verhältnisse  waren  unklar,  das  Interesse  des  Pächters  an
Reinvestitionen  gering,  und  der  erwirtschaftete  Gewinn  wanderte  in  der  Regel  aus
dem  Land94.  Wir  können  uns  dem  Fazit  Collets  anschließen,  wenn  er  meint,  daß  die
Eisenindustrie  im  18.  Jahrhundert  zweifellos  eine  günstigere  Entwicklung  genommen
hätte,  wenn  sie  nicht  in  dieser  Weise  bewirtschaftet  worden  wäre:  "Das  Pachtsystem
mag  wohl  für  die  fürstliche  Finanzverwaltung  die  beste  Betriebsart  gewesen  sein;  sie
war  es  sicherlich  nicht  für  die  Eisenindustrie"95.  Wir  sehen  auch  in  diesem  Falle,  wie
eng  kameralistisches  Denken  und  fiskalisches  Interesse  miteinander  verwoben  waren.
Auch  die  Glasindustrie  erfuhr  im  Rahmen  kameralistischer  Grundsätze  eine  starke
Förderung  durch  die  Landesherrschaft,  die  sich  vor  allem  in  der  persönlichen  Privilegierung
  der  Glasmacher  niederschlug:  Sie  waren  von  der  Leibeigenschaft  befreit,
genossen  zahlreiche  Steuerbegünstigungen  und  mußten  keine  Frondienste  leisten96.
Auch  hier  läßt  sich  unter  Fürst  Wilhelm  Heinrich  insofern  eine  Zäsur  feststellen,  als
ganz  in  seinem  Sinne  um  die  Jahrhundertmitte  die  Brennstoff-Umstellung  von  Holz

90  Jung,  Wirtschaftspolitik,  S.106ff.;  auch  hier  kam  es  1761  zur  Gründung  einer  sog.  Bruderlade,  in  die
die  Arbeiter  ihre  Strafgelder  zu  zahlen  hatten  (vgl.  Collet,  Wirtschaftsleben,  S.64).
91  Vgl.  Collet,  Wirtschaftsleben,  S.56;  hier  sei  nochmals  erinnert  an  das  Gutachten  aus  dem  Jahre  1728,
wo  es  anläßlich  der  geplanten  Neugründung  von  Industriewerken  hieß:  Um  das  tote  Kapital  der
Waldungen  zu  Nutz  zu  bringen  (zit.  nach  ebd.,  S.28).
9:  Vgl.  Jung,  Wirtschaftspolitik,  S.103-108  (zit.  S.104).
93  Vgl.  zu  den  Besitzverhältnissen  im  Steinkohlenbergbau  u.  bei  der  Eisenindustrie:  Collet,  Wirtschaftsleben,
  S.43,  55  u.59.
94  Vgl.  dazu  auch  Schmitt,  Saarregion,  S.27;  Herrmann,  Wilhelm  Heinrich,  S.44f.
95  Collet,  Wirtschaftsleben,  S.61.
96  Vgl.  Lauer,  Glasindustrie;  Collet,  Wirtschaftsleben,  S.39-43;  Jung,  Wirtschaftspolitik,  S.l  18-122.
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