Full text : Obrigkeit und Untertanen

leitete  Verstaatlichung  des  saarländischen  Steinkohlebergbaus  war  eine
Modemisierungsmaßnahme  ersten  Ranges,  sie  schuf  die  Grundlage  für  die  politische,
wirtschaftliche  und  soziale  Entwicklung  des  Saarlandes  im  19.  und  20.Jahrhundert8'.
Zunächst  war  mit  der  Verordnung  nur  das  Abbaurecht  auf  eine  neue  Grundlage
gestellt.  Die  Betriebsweise  wandelte  sich  erst  in  den  folgenden  zwanzig  Jahren  von
einer  genossenschaftlichen  Unternehmungsform  über  die  Verpachtung  der  Gruben
bis  hin  zur  unmittelbaren  landesherrlichen  Regie83 84.  Die  Verstaatlichung  des  Bergbaus
ermöglichte  technische  Verbesserungen,  wie  vor  allem  den  Stollenbau,  und  brachte
so  die  gewünschten  Erfolge,  die  sich  in  einer  erheblichen  Steigerung  der  Fördermengen
  niederschlugen;  ein  Zahlenbeispiel  aus  der  Anfangs-  und  Endzeit  der  Regierung
Fürst  Wilhelm  Heinrichs  mag  dies  belegen:  1749  hatten  die  geforderten  2349  Fuder
Kohle  eine  Summe  von  996  Gulden  eingetragen,  während  1768  die  Fördermenge
von  12728  Fuder  einen  Erlös  von  22151  Gulden  einbrachte85.  Das  entsprach  immerhin
  einem  Anteil  von  etwa  8%  des  Gesamthaushaltes86.  Der  systematische  und
koordinierte  Kohleabbau  in  staatlicher  Regie  machte  schließlich  eine  Bürokratisierung
  des  Bergbaus  erforderlich  und  führte  zur  Entstehung  eines  neuen  Berufsstandes:
der  lohnabhängigen  Bergarbeiter,  die  aus  ihrer  bäuerlichen  Lebensweise
herauswuchsen  und  sich  in  der  1769  gegründeten  quasiständischen  Einrichtung  der
Bruderbüchse,  einer  Vorläuferbehörde  der  Knappschaftskasse,  zu  organsieren  begannen87.
  Man  spürt  es  auf  allen  Ebenen:  Im  Steinkohlebergbau  wurden  unter  Fürst
Wilhelm  Heinrich  die  Weichen  für  die  Zukunft  gestellt.
Eine  andere  Entwicklung  nahm  die  Eisenindustrie88.  Hier  kam  es  nicht  zur  Verstaatlichung,
  sondern  zur  Verpachtung  an  Private,  wodurch  wiederum  der  Grundstein
für  die  Entwicklung  im  19.Jahrhundert,  d.h.  für  die  Privatisierung  des  Hüttenwesens
gelegt  wurde.  Aber  auch  die  Eisenindustrie  erfuhr  die  ungeteilte  Aufmerksamkeit  des
Fürsten,  auf  dessen  alleinige  Initiative  die  Förderung  der  Eisenwerke  zurückgmg.
Während  auch  auf  diesem  Gebiet  die  vormundschaftliche  Regierungszeit  als  "die
erste  Aufbauperiode"  gilt,  spricht  man  von  der  Regierung  Fürst  Wilhelm  Heinrichs
als  der  eigentlichen  'Gründerzeit',  "einerseits  charakterisiert  durch  eine  Reihe  von
Neugründungen,  andererseits  durch  den  Ausbau  bereits  bestehender  Werke"89.  Hier
wuchs  bereits,  bedingt  durch  die  Standortgebundenheit  des  Eisenerzvorkommens,  in

83  Vgl.  dazu  Herrmann,  Wilhelm  Heinrich,  S.42;  Mallmann,  Die  heilige  Borussia,  S.16;  Schmitt,
Agrarische  Krise,  S.21-23.
84  Vgl.  Collet,  Wirtschaftsleben,  S.44f.
85  Vgl.  Herrmann,  Wilhelm  Heinrich,  S.42.
86  Vgl.  dazu  Jung,  Wirtschaftspolitik,  S.85.
87  Vgl.  Jung,  Wirtschaftspolitik,  S.92-95;  Collet,  Wirtschaftsleben,  S.48f.;  Schmitt,  Saarregion,  S.27;
ders.,  Agrarische  Krise,  S.22.
88  Vgl.  dazu  Jung,  Wirtschaftspolitik,  S.95-108;  Haßlacher,  Eisenhüttenwesen;  Collet,  Wirtschaftsleben,
S.53-64;  Gayot/Herly,  Métallurgie;  Herrmann,  Wilhelm  Heinrich,  S.43-45.
89  Collet,  Wirtschaftsleben,  S.56f.
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