sierung fortsetzte und bekanntlich zur "Pauperisierung der ländlichen Unterschichten"
führte53. Dennoch bleibt unbestritten das modernisierende Moment der Aufhebung
der Vogteigüter, die - ergänzt durch die zeitgleich verfügte Teilung der
gemeinen Felder unter die Gemeindemitglieder - den modernen Eigentumsbegriff, ja:
das Privateigentum schuf*4. Die Ausbildung privaten Eigentums war Ausdruck
aufklärerischen Gedankenguts55 und entsprach in ihrer bewußten Koppelung an den
Leistungsanreiz der Bauern ganz den sozial-reformerischen Vorstellungen von Justis,
eines der bedeutendsten Kameralisten der zweiten Jahrhunderthälfte, der 1761 in
seinen berühmten Abhandlungen von der Vollkommenheit der Landwirtschaft
schrieb: Das Interesse ist die einzige Triebfeder alles Fleißes. Ein jeder arbeitet nur,
daß er für sich und seine Familie Nutzen daraus ziehen will. Wenn nun ein Bauer
nicht des vollkommenen Eigenthums versichert ist; wenn er befürchten muß, daß man
ihm oder seinen Kindern dereinst das Gut unter allerley Vorwänden nehmen möchte;
so fehlet ihm der rechte Bewegungsgrund, allen möglichen Fleiß auf die vollkommene
Kultur und Verbesserung seiner Grundstücke zu verwenden56. Ohne es im einzelnen
nachweisen zu können, scheint die aufgeklärt-kameralistische Ansicht von
Justis aus dem Jahre 1761 geradezu Pate gestanden zu haben bei der nassau-saarbrückischen
Verordnung von 1764 über die Aufhebung der Vogteigüter als der
bedeutendsten agrarrechtlichen Reformmaßnahme im 18.Jahrhundert.
Ein weiterer wichtiger Reformbereich, von dem die Untertanen unmittelbar betroffen
waren und der sich einer großen Aufmerksamkeit von seiten des Landesherm erfreuen
konnte, war die Forstwirtschaft57. Wir haben schon bei der Behandlung der
vormundschaftlichen Forstpolitik auf die außerordentliche Bedeutung des Waldes für
die Menschen der vorindustriellen Zeit hing'ewiesen58. Collet hat dies auf die treffende
Formel gebracht, daß das Holz noch während des gesamten 18.Jahrhunderts in
Nassau-Saarbrücken "die Grundlage der ganzen Wirtschaft und Kultur" bildete59.
53 Vgl. dazu Schmitt, Saarregion, S.26.
54 Vgl. dazu Collet, Wirtschaftsleben, S.17; zur Gemeinheitstellung vgl. auch Ruppersberg, Grafschaft
II, S.259; Brandt, Soziale Entwicklung, S.3.
55 Vgl. Dölemeyer, Eigentum, S.88-90.
56 Zit. nach Jung, Wirtschaftspolitik, S.56; vgl. hier auch generell zum theoretischen Bezugsrahmen der
nassau-saarbrückischen Agrarpolitik: S.55-62.
57 Vgl. dazu vor allem Collet, Wirtschaftsleben, S.26-33; Jung, Wirtschaftspolitik, S.63-74; Horch,
Wandel, S.57-60; Ebert, Waldnutzung, S.44-46; in bezug auf die Kurpfalz, Pfalz-Zweibrücken u.
Speyer, wo sich eine vergleichbare Entwicklung zeigte: Allmann, Wald, S.48-62; allgem. Pacher,
Forstwirtschaft, passim.
58 Vgl. oben Kap.I.lc).
59 Collet, Wirtschaftsleben, S.33; diese Aussage von Collet aus dem Jahre 1930 ist deswegen so treffend,
weil sie an das berühmte Diktum Werner Sombarts von 1916 erinnert, daß das Holz ”in alle Gebiete
des Kulturdaseins" eingriff und "für alle Zweige des Wirtschaftslebens" eine derartige Bedeutung
annahm, daß die gesamte Kultur vor dem 19.Jahrhundert "ein ausgesprochen hölzernes Gepräge"
getragen habe (vgl. Sombart, Kapitalismus II, 1138).
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