Full text : Obrigkeit und Untertanen

sierung  fortsetzte  und  bekanntlich  zur  "Pauperisierung  der  ländlichen  Unterschichten"
  führte53.  Dennoch  bleibt  unbestritten  das  modernisierende  Moment  der  Aufhebung
  der  Vogteigüter,  die  -  ergänzt  durch  die  zeitgleich  verfügte  Teilung  der
gemeinen  Felder  unter  die  Gemeindemitglieder  -  den  modernen  Eigentumsbegriff,  ja:
das  Privateigentum  schuf*4.  Die  Ausbildung  privaten  Eigentums  war  Ausdruck
aufklärerischen  Gedankenguts55  und  entsprach  in  ihrer  bewußten  Koppelung  an  den
Leistungsanreiz  der  Bauern  ganz  den  sozial-reformerischen  Vorstellungen  von  Justis,
eines  der  bedeutendsten  Kameralisten  der  zweiten  Jahrhunderthälfte,  der  1761  in
seinen  berühmten  Abhandlungen  von  der  Vollkommenheit  der  Landwirtschaft
schrieb:  Das  Interesse  ist  die  einzige  Triebfeder  alles  Fleißes.  Ein  jeder  arbeitet  nur,
daß  er  für  sich  und  seine  Familie  Nutzen  daraus  ziehen  will.  Wenn  nun  ein  Bauer
nicht  des  vollkommenen  Eigenthums  versichert  ist;  wenn  er  befürchten  muß,  daß  man
ihm  oder  seinen  Kindern  dereinst  das  Gut  unter  allerley  Vorwänden  nehmen  möchte;
so  fehlet  ihm  der  rechte  Bewegungsgrund,  allen  möglichen  Fleiß  auf  die  vollkommene
  Kultur  und  Verbesserung  seiner  Grundstücke  zu  verwenden56.  Ohne  es  im  einzelnen
  nachweisen  zu  können,  scheint  die  aufgeklärt-kameralistische  Ansicht  von
Justis  aus  dem  Jahre  1761  geradezu  Pate  gestanden  zu  haben  bei  der  nassau-saarbrückischen
  Verordnung  von  1764  über  die  Aufhebung  der  Vogteigüter  als  der
bedeutendsten  agrarrechtlichen  Reformmaßnahme  im  18.Jahrhundert.
Ein  weiterer  wichtiger  Reformbereich,  von  dem  die  Untertanen  unmittelbar  betroffen
waren  und  der  sich  einer  großen  Aufmerksamkeit  von  seiten  des  Landesherm  erfreuen
  konnte,  war  die  Forstwirtschaft57.  Wir  haben  schon  bei  der  Behandlung  der
vormundschaftlichen  Forstpolitik  auf  die  außerordentliche  Bedeutung  des  Waldes  für
die  Menschen  der  vorindustriellen  Zeit  hing'ewiesen58.  Collet  hat  dies  auf  die  treffende
  Formel  gebracht,  daß  das  Holz  noch  während  des  gesamten  18.Jahrhunderts  in
Nassau-Saarbrücken  "die  Grundlage  der  ganzen  Wirtschaft  und  Kultur"  bildete59.

53  Vgl.  dazu  Schmitt,  Saarregion,  S.26.
54  Vgl.  dazu  Collet,  Wirtschaftsleben,  S.17;  zur  Gemeinheitstellung  vgl.  auch  Ruppersberg,  Grafschaft
II,  S.259;  Brandt,  Soziale  Entwicklung,  S.3.
55  Vgl.  Dölemeyer,  Eigentum,  S.88-90.
56  Zit.  nach  Jung,  Wirtschaftspolitik,  S.56;  vgl.  hier  auch  generell  zum  theoretischen  Bezugsrahmen  der
nassau-saarbrückischen  Agrarpolitik:  S.55-62.
57  Vgl.  dazu  vor  allem  Collet,  Wirtschaftsleben,  S.26-33;  Jung,  Wirtschaftspolitik,  S.63-74;  Horch,
Wandel,  S.57-60;  Ebert,  Waldnutzung,  S.44-46;  in  bezug  auf  die  Kurpfalz,  Pfalz-Zweibrücken  u.
Speyer,  wo  sich  eine  vergleichbare  Entwicklung  zeigte:  Allmann,  Wald,  S.48-62;  allgem.  Pacher,
Forstwirtschaft,  passim.
58  Vgl.  oben  Kap.I.lc).
59  Collet,  Wirtschaftsleben,  S.33;  diese  Aussage  von  Collet  aus  dem  Jahre  1930  ist  deswegen  so  treffend,
weil  sie  an  das  berühmte  Diktum  Werner  Sombarts  von  1916  erinnert,  daß  das  Holz  ”in  alle  Gebiete
des  Kulturdaseins"  eingriff  und  "für  alle  Zweige  des  Wirtschaftslebens"  eine  derartige  Bedeutung
annahm,  daß  die  gesamte  Kultur  vor  dem  19.Jahrhundert  "ein  ausgesprochen  hölzernes  Gepräge"
getragen  habe  (vgl.  Sombart,  Kapitalismus  II,  1138).
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