Ausgehend von der großen französischen Modebewegung des Physiokratismus eines
Quesnay und dann in Deutschland ganz wesentlich propagiert von Kameralwissenschaftlem
und politischen Reformern wie Joseph von Sonnenfels bestand eine
besondere Affinität der aufgeklärten Herrscher zur Landwirtschaft, in deren Förderung
man die Voraussetzung einer florierenden Wirtschaft schlechthin erblickte27.
Diese für die Wirtschaftsform des aufgeklärten Reformabsolutismus, den Kameralismus,
ganz typische Erkenntnis war auch in Nassau-Saarbrücken weit verbreitet, wie
die Äußerung eines Saarbrücker Regierungsrats belegt: Die Glückseligkeit und der
Reichtum eines Staates beruhet sicher vorzüglich auf der Beförderung, Bearbeitung
und Vermehrung der Landesprodukte[n] und besonders auf der Verbesser- und
Erweiterung des Feldbaues, indem die Klasse derjenigen Unterthanen, welche das
Land bauen, Früchte pflanzen und Futterkräuter erziehen, wie H. v.Sonnenfels sagte,
die Pflegmutter und Nährerin aller übrigen Klassen ist2*. Es ist jedoch nicht möglich
und - wie Helmut Bleymehl zu Recht betont - auch nicht nötig, jeden physiokratischen
Zug in der Agrarpolitik auf Quesnay und seine Schule zurückzuführen, zumal
in Deutschland seit Jahrzehnten eine eigenständige 'agrarische Bewegung' bestand,
die nicht zu unterschätzende Auswirkungen auf die kleinstaatlichen Agrarreformen
besaß29. Den unmittelbaren Anstoß für die landwirtschaftlichen Reformen in Nassau-Saarbrücken
scheint ohnehin, wie sich aus einzelnen Verordnungen ergibt, in erster
Linie das seit Beginn und vor allem seit Mitte des 18.Jahrhunderts rasant zunehmende
Bevölkerungswachstum gegeben zu haben30. Hier waren, wie wir unter vormundschaftlicher
Herrschaft sehen konnten, die landwirtschaftlichen Verhältnisse noch
sehr rückständig: extensive Bodennutzung oder besser gesagt Bodenverschwendung,
Rodtheckenwirtschaft und Feldwilderungs- bzw. Trieschlandbewirtschaftung prägten
noch ganz das geradezu archaisch anmutende Bild; entgegen einer landläufigen
Meinung konnte weder von einer geregelten Dreifelderwirtschaft noch von einem
Flurzwang gesprochen werden31. Während sich in Deutschland bereits seit Ausgang
des Mittelalters die geregelte Dreifelderwirtschaft durchzusetzen begann, wurde
27 Vgl. allgem. dazu Duchhardt, Absolutismus, S. 128f.; Möller, Fürstenstaat, S.82 u. 212f.; s.a. Gerteis,
Physiokratismus.
28 Rollé, Sammlung (1793): LA SB Dep. HV Abt.A 592, S.22.
29 Vgl. Bleymehl, Forschungen, S.79f.
30 Vgl. dazu beispielsweise die Verordnung Wilhelm Heinrichs über die Aufhebung der Unteilbarkeit
der Vogteigüter vom 31.Januar 1764: LA SB 22/2714, S.275-277 (Auszug); zum Bevölkerungswachstum
liegen uns bislang nur spärliche Angaben vor, vgl. oben Kap.Ilb).
31 Vgl. ausführlich zur Landwirtschaft in Nassau-Saarbrücken die Magisterarbeit von M.Jung, Wirtschaftspolitik,
S. 12-62 (maschinenschriftl. Exemplar), hier auch die Auseinandersetzung mit der
entsprechenden Literatur wie Lehmann (Wirtschaftsgeschichte), Schwingel (Wirtschafts- und
Rechtsgeschichte) und Scherer (Liegenschaftsrecht), die unisono behaupten, daß in der Regierungszeit
Wilhelm Heinrichs bereits eine 'reine Dreifelderwirtschaft' bestanden habe. Vgl. zur Landwirtschaft
auch die sehr kompakte und immer noch außerordentlich aufschlußreiche Dissertation von Collet,
Wirtschaftsleben, S.3-12; ferner Karbach, Bauernwirtschaften, S.92ff, 150ff; Jung, Ackerbau,
S.152ff.,bes.l64f.
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