damit ganz wesentlich von fiskalischen Interessen bestimmt war21. Wir wollen dies
als Hintergrund im Gedächtnis behalten, wenn wir uns im folgenden den einzelnen
Reformbereichen zuwenden und danach fragen, ob und inwieweit sich darin auch der
Einfluß aufklärerischen Gedankenguts niederschlug. Dabei ist es nicht notwendig,
"die Partizipation (der Herrschergestalt, K.R.) am aufgeklärten Denkprozeß" oder gar
"die Aufnahme und Durchsetzung aufgeklärter Reformimpulse" im einzelnen
nachzuweisen22; wir schließen uns vielmehr der allgemeinen Erkenntnis an, "daß von
der Aufklärung beeinflußte Reformen unabhängig davon durchgeführt werden, wie
aufgeklärt der Herrscher war, der sie durchführte oder durchführen ließ"23.
Wie in den meisten kleinen und mittleren deutschen Staaten so wurden auch in
Nassau-Saarbrücken in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens in der
zweiten Hälfte des 18.Jahrhunderts umfassende Reformmaßnahmen durchgeführt24.
Vor allem Fürst Wilhelm Heinrich, so heißt es, zeichnete sich aus durch "ein auf dem
Gedankengut der Aufklärung basierendes hohes Maß an Verständnis für die praktischen
Bedürfnisse seines Landes, für die Förderung von Wirtschaft, Handel und
Verkehr, für die Nutzung der natürlichen Reichtümer und für eine Neugestaltung der
Verwaltung und mancher Bereiche des Rechtslebens"25. Damit sind die wichtigsten
Reformbereiche genannt, auf die wir im folgenden in eben dieser Reihenfolge, die
auf die Politik Wilhelm Heinrichs zugeschnitten ist, eingehen werden; die größten
Erfolge seiner Reformpolitik lagen nämlich auf den Gebieten von Wirtschaft, Handel
und Verkehr, während die Reform von Recht und Verwaltung erst unter seinem
Nachfolger zu einem sichtbaren Ergebnis geführt wurde26.
31 Vgl. dazu Ries, Die Reaktion, S.66f.; danach Schmitt, Saarregion, S.23-35 (zit. S.31).
33 So die beiden anderen von Birtsch aufgestellten Kriterien zur Kennzeichnung des aufgeklärten
Herrschers neben der 'rationalen Legitimation’, vgl. Birtsch, Idealtyp (zit. S.13).
33 So Aretin, Aufgeklärter Herrscher, S.78-87 (zit. S.86) in bewußter Abgrenzung von Birtsch und
Sellin.
34 Vgl. allgem. zum aufgeklärten Absolutismus in den mittleren und kleinen deutschen Staaten Weis,
Der aufgeklärte Absolutismus, S.28-45.
35 Vgl. Herrmann, Wilhelm Heinrich, S. 13-64 (zit. S.39); vgl. zu Wilhelm Heinrich auch die Skizze von
Dotzauer, Wilhelm Heinrich, S.61-81.
36 Ich halte den von Johannes Schmitt in seinem Forschungsüberblick (Saarregion) unternommenen
Versuch der systematischen Analyse der reformabsolutistischen Politik anhand der vier Kategorien,
die Hans-Ulrich Wehler für seine 'Gesellschaftsgeschichte' benutzte (Herrschaft, Wirtschaft, soziale
Ungleicheit u. Kultur) für verfehlt, weil diese Kategorien ausschließlich auf eine Analyse der Gesellschaft
zugeschnitten sind, in unserem Fall jedoch die herrschaftliche Politik das ausschlaggebende,
kategorienbildende Kriterium darstellt; sie - die herrschaftliche Politik bzw. die politische Herrschaft -
ist bei Wehler bezeichnenderweise eine von vier Kategorien, die Gesellschaft mitkonstituiert (vgl.
zum Wehlerschen Konzept: Wehler, Gesellschaftsgeschichte I, S.6ff.). Um den aufgeklärten Reformabsolutismus
in Nassau-Saarbrücken in extenso zu behandeln, bietet sich m.E. eine Einteilung in
folgende drei Hauptkategorien an: 1.Verwaltung und Recht, 2.Wirtschaft und Gesellschaft und
3.Bildung und Kultur. Die paarweise Zuteilung der drei Haupt-Reformbereiche ließe sich problemlos
auch auf andere Duodezfürstentümer übertragen und würde somit auch die Möglichkeit eines Vergleiches
bieten.
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