Full text : Obrigkeit und Untertanen

damit  ganz  wesentlich  von  fiskalischen  Interessen  bestimmt  war21.  Wir  wollen  dies
als  Hintergrund  im  Gedächtnis  behalten,  wenn  wir  uns  im  folgenden  den  einzelnen
Reformbereichen  zuwenden  und  danach  fragen,  ob  und  inwieweit  sich  darin  auch  der
Einfluß  aufklärerischen  Gedankenguts  niederschlug.  Dabei  ist  es  nicht  notwendig,
"die  Partizipation  (der  Herrschergestalt,  K.R.)  am  aufgeklärten  Denkprozeß"  oder  gar
"die  Aufnahme  und  Durchsetzung  aufgeklärter  Reformimpulse"  im  einzelnen
nachzuweisen22;  wir  schließen  uns  vielmehr  der  allgemeinen  Erkenntnis  an,  "daß  von
der  Aufklärung  beeinflußte  Reformen  unabhängig  davon  durchgeführt  werden,  wie
aufgeklärt  der  Herrscher  war,  der  sie  durchführte  oder  durchführen  ließ"23.
Wie  in  den  meisten  kleinen  und  mittleren  deutschen  Staaten  so  wurden  auch  in
Nassau-Saarbrücken  in  nahezu  allen  Bereichen  des  öffentlichen  Lebens  in  der
zweiten  Hälfte  des  18.Jahrhunderts  umfassende  Reformmaßnahmen  durchgeführt24.
Vor  allem  Fürst  Wilhelm  Heinrich,  so  heißt  es,  zeichnete  sich  aus  durch  "ein  auf  dem
Gedankengut  der  Aufklärung  basierendes  hohes  Maß  an  Verständnis  für  die  praktischen
  Bedürfnisse  seines  Landes,  für  die  Förderung  von  Wirtschaft,  Handel  und
Verkehr,  für  die  Nutzung  der  natürlichen  Reichtümer  und  für  eine  Neugestaltung  der
Verwaltung  und  mancher  Bereiche  des  Rechtslebens"25.  Damit  sind  die  wichtigsten
Reformbereiche  genannt,  auf  die  wir  im  folgenden  in  eben  dieser  Reihenfolge,  die
auf  die  Politik  Wilhelm  Heinrichs  zugeschnitten  ist,  eingehen  werden;  die  größten
Erfolge  seiner  Reformpolitik  lagen  nämlich  auf  den  Gebieten  von  Wirtschaft,  Handel
und  Verkehr,  während  die  Reform  von  Recht  und  Verwaltung  erst  unter  seinem
Nachfolger  zu  einem  sichtbaren  Ergebnis  geführt  wurde26.

31 Vgl.  dazu  Ries,  Die  Reaktion,  S.66f.;  danach  Schmitt,  Saarregion,  S.23-35  (zit.  S.31).
33 So  die  beiden  anderen  von  Birtsch  aufgestellten  Kriterien  zur  Kennzeichnung  des  aufgeklärten
Herrschers  neben  der  'rationalen  Legitimation’,  vgl.  Birtsch,  Idealtyp  (zit.  S.13).
33  So  Aretin,  Aufgeklärter  Herrscher,  S.78-87  (zit.  S.86)  in  bewußter  Abgrenzung  von  Birtsch  und
Sellin.
34  Vgl.  allgem.  zum  aufgeklärten  Absolutismus  in  den  mittleren  und  kleinen  deutschen  Staaten  Weis,
Der  aufgeklärte  Absolutismus,  S.28-45.
35  Vgl.  Herrmann,  Wilhelm  Heinrich,  S.  13-64  (zit.  S.39);  vgl.  zu  Wilhelm  Heinrich  auch  die  Skizze  von
Dotzauer,  Wilhelm  Heinrich,  S.61-81.
36  Ich  halte  den  von  Johannes  Schmitt  in  seinem  Forschungsüberblick  (Saarregion)  unternommenen
Versuch  der  systematischen  Analyse  der  reformabsolutistischen  Politik  anhand  der  vier  Kategorien,
die  Hans-Ulrich  Wehler  für  seine  'Gesellschaftsgeschichte'  benutzte  (Herrschaft,  Wirtschaft,  soziale
Ungleicheit  u.  Kultur)  für  verfehlt,  weil  diese  Kategorien  ausschließlich  auf  eine  Analyse  der  Gesellschaft
  zugeschnitten  sind,  in  unserem  Fall  jedoch  die  herrschaftliche  Politik  das  ausschlaggebende,
kategorienbildende  Kriterium  darstellt;  sie  -  die  herrschaftliche  Politik  bzw.  die  politische  Herrschaft  -
ist  bei  Wehler  bezeichnenderweise  eine  von  vier  Kategorien,  die  Gesellschaft  mitkonstituiert  (vgl.
zum  Wehlerschen  Konzept:  Wehler,  Gesellschaftsgeschichte  I,  S.6ff.).  Um  den  aufgeklärten  Reformabsolutismus
  in  Nassau-Saarbrücken  in  extenso  zu  behandeln,  bietet  sich  m.E.  eine  Einteilung  in
folgende  drei  Hauptkategorien  an:  1.Verwaltung  und  Recht,  2.Wirtschaft  und  Gesellschaft  und
3.Bildung  und  Kultur.  Die  paarweise  Zuteilung  der  drei  Haupt-Reformbereiche  ließe  sich  problemlos
auch  auf  andere  Duodezfürstentümer  übertragen  und  würde  somit  auch  die  Möglichkeit  eines  Vergleiches
  bieten.

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