Full text : Obrigkeit und Untertanen

(materielle  und  idelle),  nicht:  Ideen,  beherrschen  unmittelbar  das  Handeln  der  Menschen.
  Aber:  die  >Weltbilder<,  welche  durch  >Ideen<  geschaffen  wurden,  haben  sehr
oft  als  Weichensteller  die  Bahnen  bestimmt,  in  denen  die  Dynamik  der  Interessen  das
Handeln  fortbewegte"15.  Diese  Unterscheidung  zwischen  'Interessen'  und  'Ideen'
scheint  sinnvoll,  um  dem  ambivalenten  Charakter  des  aufgeklärten  Reformabsolutismus
  auf  die  Spur  zu  kommen,  weil  sie  uns  einen  tieferen  Einblick  geben  kann  in  die
Motivationsstruktur  des  aufgeklärten  Herrschers.  Welche  Gründe  für  seine  Politik
waren  mehr  oder  weniger  vordergründige  'Interessen',  materieller  oder  ideeller  Natur,
und  welche  ergaben  sich  aus  seiner  wie  auch  immer  gearteten  Rezeption  aufgeklärter
'Ideen'?  Wir  wollen  mit  dieser  Frage  nach  den  Motiven  der  aufgeklärten  Reformpolitik
  beginnen.  Dabei  orientieren  wir  uns  an  den  beiden  Herrscherpersönlichkeiten
Nassau-Saarbrückens  und  behandeln  zuerst  die  Reformära  Fürst  Wilhelm  Heinrichs
und  dann  die  letzte  Phase  der  Reformpolitik  unter  Fürst  Ludwig16;  denn  bei  aller
Unklarheit  über  die  "geistigen  Väter"  der  Reformen,  die  gewiß  auch  im  Beamtenapparat
  zu  suchen  sind17,  gilt  doch  auch  für  uns  die  allgemeine  Erkenntnis:  "Am  Beginn
von  Reformen  stand  überall  ein  Fürst,  der  willens  und  in  der  Lage  war  und  über  die
nötige  Autorität  verfügte,  Veränderungs-  und  Innovationsvorschläge  nicht  nur
aufzugreifen,  sondern  auch  durchzusetzen"18.
b)  Zwischen  fiskalischen  'Interessen'  und  aufgeklärten  'Ideen':  Die  Konsolidierung
des  Reformabsolutismus  unter  Fürst  Wilhelm  Heinrich
Grundfaktum  der  kleineren  Reichsherrschaften  im  18.Jahrhundert  war  ihre  desolate
Haushaltslage19.  Bei  der  Regierungsübemahme  Fürst  Wilhelm  Heinrichs  im  Jahre
1741  lastete  auf  dem  Land  eine  Schuld  von  rund  183  000  Gulden,  und  als  der  Fürst
im  Jahre  1768  starb,  betrug  die  Schuldsumme  etwa  1,6  Millionen  Gulden,  d.h.
innerhalb  von  27  Jahren  war  die  Schuldenlast  um  das  Neunfache  angestiegen20.
Allein  diese  finanzpolitischen  Eckdaten  machen  deutlich,  daß  die  Reformpolitik
Fürst  Wilhelm  Heinrichs  "unter  dem  Diktat  der  ständig  leeren  Staatskasse"  stand  und

15  Weber,  Religionssoziologie  I,  S.252.
16  Diese  Unterscheidung  nach  den  einzelnen  Herrscherpersönlichkeiten  ist  für  unser  Thema  auch  deshalb
sinnvoll,  weil  sich  die  folgenden  Stadt-  und  Landproteste  auf  die  Regierung  des  jeweiligen  Fürsten
beziehen.
17  Diese  Frage  hat  Herrmann  bereits  1968  aufgeworfen  (Wilhelm  Heinrich,  S.62-64,  zit.  S.63),  ohne  daß
bislang  weiter  danach  geforscht  worden  wäre;  wir  besitzen  über  den  aufgeklärten  Absolutimus  in
Nassau-Saarbrücken  keine  geschlossene  Darstellung,  wie  sie  etwa  für  Kurpfalz  von  Stefan  Mörz
vorliegt;  vgl.  für  unsere  Gegend  zum  schnellen  Überblick  den  eben  genannten  Beitrag  von  Herrmann
sowie  Bleymehl,  Forschungen,  und  Schmitt,  Saarregion.
18  Duchhardt,  Absolutismus,  S.125.
19  Vgl.  dazu  Klein,  Staatshaushalt,  S.237-276;  Ries,  Die  Reaktion,  S.66f.;  Schmitt,  Französische
Revolution,  S.  157-159;  ders.,  Saarregion,  S.23-35.
20  Vgl.  Klein,  Staatshaushalt,  S.237-276  mit  den  korrekten  Zahlen  gegenüber  früheren  Berechnungen.
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