Full text : Obrigkeit und Untertanen

'absolutistischer'  zu  regieren  als  zu  Zeiten  des  'klassischen  Absolutismus',  aber  der
aufgeklärte  Monarch  versuchte  es  -  wie  und  mit  welchem  Ergebnis,  werden  wir  im
folgenden  sehen.
Das  Dilemma  war  nicht  strukturell  bedingt,  es  war  sozusagen  kein  Wesensmerkmal
des  aufgeklärten  Reformabsolutismus,  sondern  ergab  sich  erst  geradezu  logisch-zwingend
  aus  seiner  Ambivalenz.  Wir  müssen  also  begrifflich  unterscheiden
zwischen  der  'Ambivalenz'  als  Grundstruktur  und  dem  'Dilemma'  als  möglicher
Folgeerscheinung  eines  Phänomens.  Wenn  wir  uns  nun  der  aufgeklärten  Reformpolitik
  der  beiden  letzten  nassau-saarbrückischen  Fürsten  zuwenden,  dann  richtet
sich  unser  Augenmerk  zunächst  einmal  ausschließlich  auf  den  ambivalenten  Charakter,
  d.h.  auf  die  Grundstruktur  dieses  Übergangsphänomens.  Wir  wollen  diese
Ambivalenz,  die  sich  aus  dem  Spannungsverhältnis  von  Aufklärung  und  Absolutismus
  ergab,  hier,  d.h.  unter  Bezug  auf  ein  protestantisches  Duodezfurstentum,  in  dem
die  aufgeklärten  Reformen  viel  'unmittelbarer'  erfolgten  als  in  den  größeren  Staaten,
mit  zwei  Kategorien  von  Max  Weber  zu  charakterisieren  versuchen:  Zum  einen  mit
Hilfe  der  Weberschen  Typenlehre,  die  -  neben  der  charismatischen,  die  uns  hier  nicht
weiter  zu  interessieren  braucht  -  die  traditionale  und  die  rationale  Herrschaftsform
unterscheidet10.  Bekanntlich  gilt  es  als  ein  Hauptkennzeichen  des  aufgeklärten
Reformabsolutismus,  daß  das  traditionale,  vom  Gottesgnadentum  geprägte
Herrschaftsverständnis  durch  "die  rationale  Legitimation  der  Herrschaft"  ersetzt  wurde11.
  Hier  gab  es  jedoch  wie  bei  so  vielen  Erscheinungen  der  Umbruchszeit  des
18.Jahrhunderts  Übergangsformen12.  Den  'Idealtyp'  des  aufgeklärten  Herrschers,  der
sich  nicht  mehr  auf  das  Gottesgnadentum,  sondern  auf  emen  Gesellschafts-  und  Herrschafsvertrag
  berief,  verkörperte  "noch  am  ehesten"  Friedrich  der  Große13.  Die
kleinen  Duodezfürsten,  wie  die  beiden  nassau-saarbrückischen  Fürsten  Wilhelm
Heinrich  und  Ludwig,  gründeten  ihren  Herrschaftsanspruch  in  aller  Regel  noch  auf
das  Gottesgnadentum14.  Dennoch  betrieben  auch  sie  -  und  hier  vor  allem  der  letzte
Saarbrücker  Fürst  -  eine  Rationalisierungspolitik,  die  sich  als  eine  Mischform
'traditionaler'  und  'rationaler'  Herrschaft  verstehen  läßt,  weil  sie  sich  sozusagen
zwischen  'Gnade'  und  'Recht'  befand.  Wir  wollen  dies  als  das  eine  grundlegende
Kriterium  der  Ambivalenz  des  aufgeklärten  Reformabsolutismus  in  Duodezfurstentümern
  wie  Nassau-Saarbrücken  nehmen.  Das  zweite,  an  Max  Weber  angelehnte
Merkmal  ergibt  sich  aus  seiner  bekannten  Unterscheidung  zwischen  'Interessen'  und
'Ideen',  die  er  in  seiner  vergleichenden  Religionssoziologie  getroffen  hat:  "Interessen

auferlegte  (Henshall,  The  Myth);  s.dazu  auch  die  ausführliche  Besprechung  von  Duchhardt,  Abschied,
in:  HZ  258  (1994),  S.l  13-122.
10  Vgl.  Weber,  Wirtschaft  und  Gesellschaft,  S.122ff.
11  Vgl.  dazu  vor  allem  Birtsch,  Idealtyp,  S.9-47  (zit.  S.13);  ausführlich  s.o.  Kap.1.1b).
12  Darauf  verweist  vor  allem  Aretin,  Aufgeklärter  Herrscher,  S.78-87.
13  Vgl.  Birtsch,  Idealtyp  (zit.S.46).
14  Vgl.  Herrmann,  Kleinstaat,  bes.  S.288f.

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