Full text: Obrigkeit und Untertanen

immer auch eine disziplinierende Politik der 'guten Polizey', die unter der Vorgabe 
eines aufklärerischen Erziehungsprogramms in sämtliche Lebensbereiche der Unter¬ 
tanen einzugreifen versuchte5. Der aufgeklärte Herrscher benutzte die Aufklärung zur 
Durchsetzung seiner absolutistischen Politik, ja sie kam ihm eigentlich sogar auf¬ 
grund ihres Universalanspruchs zupaß. So trieb der 'Prozeß der Sozialdisziplinie- 
rung', den Gerhard Oestreich als den "Fundamentalvorgang" der inneren Staats- 
bildung im Zeitalter des Absolutismus bezeichnete, im 18.Jahrhundert, also in der 
Zeit der Aufklärung, paradoxerweise seinem Höhepunkt entgegen6. Das war auch in 
Nassau-Saarbrücken der Fall: Auch hier brachte das 18.Jahrhundert "den Eingriff des 
Staates in das private Leben des einzelnen in einem bisher nicht gekannten Maße", 
wie Hans-Walter Herrmann mit zahlreichen Beispielen belegen kann7. Zugleich 
jedoch entstand nicht zuletzt durch die Vielzahl von herrschaftlichen Reformen im 
Zeichen der Aufklärung ein politisches Klima, das auf mehr Emanzipation, Partizi¬ 
pation und Mitsprache der gesellschaftlichen Kräfte drängte. Wenn auch die deutsche 
Aufklärung längst nicht so radikal war wie die französische oder englische, so läßt 
sich doch mit Rudolf Vierhaus festhalten: "Auch in Deutschland ist bereits vor 1789 
öffentlich über die Anerkennung von Menschenrechten, über Freiheit und Gleichheit 
als regulative Prinzipien, über die Legitimierung von Herrschaft und die Zustim¬ 
mungsfähigkeit von Gesetzen diskutiert, Kritik an religiöser Intoleranz und an 
bäuerlicher Abhängigkeit geübt und (sind) politische Reformen gefordert worden"8. 
In diesem aufgeklärten Klima konnten die altständischen Konsensvorstellungen der 
Untertanen, die - wie wir gesehen haben - bei aller Disziplinierungspolitik nie vol¬ 
lends zum Erlahmen gekommen waren, nicht nur weitergedeihen, sondern sogar 
noch in den Kontext der neuen Zeit gestellt und unter Umständen gegen die Herr¬ 
schaft selbst gewendet werden. Außerdem konnte keine Herrschaft - auch keine noch 
so absolutistsche - ganz ohne Zustimmung der Untertanen regieren, so daß auch von 
daher die Konsensvorstellungen der Untertanen wachgehalten wurden. In diesem 
Spannungsverhältnis 'zwischen Konsens und Disziplinierung' lag meines Erachtens 
eines der entscheidenden Dilemmata des aufgeklärten Reformabsolutismus. Er hat 
der absolutistischen Disziplinierungspolitik zum Durchbruch verholfen und zugleich 
ein Klima geschaffen, das diese Politik obsolet erscheinen ließ, weil sie sozusagen 
vor dem Forum der Vernunft an ihre altständische Konsenspflichtigkeit erinnert 
wurde9. Unter dem Banner der Aufklärung war es eigentlich gar nicht möglich, noch 
5 Zur Politik der 'guten Polizey' vgl. nochmals Maier, Genesis, S.18 u.35; Willoweit, Strukturen, S.9-27. 
6 Vgl. zu diesem Gedanken Weis, Aufklärung, S.22f., zum Prozeß der Sozialdisziplimerung vgl. 
Oestreich, Strukturprobleme, S. 179-197 (zit.S. 187); zum Sozialdisziplinierungs-Konzept Oestreichs 
vgl. Schulze, Sozialdisziplinierung, S.265-302. 
7 Vgl. Herrmann, Kleinstaat, S.303f. (zit. S.303); s. dazu auch Ruppersberg, Grafschaft 11, S.275-277. 
8 Vierhaus, Deutsche Urteile, S.6; vgl. dazu auch Fehrenbach, Ancien Regime, S.57. 
9 Vgl. dazu auch die neueste Studie von Henshall über den Mythos des Absolutismus, die vielleicht 
etwas zu apodiktisch sämtliche 'absolutistische' Tendenzen des sog. Absolutismus leugnet und sehr 
stark die altständische Konsensgebundenheit betont, die dem Absolutismus Schranken und Fesseln 
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