Full text : Obrigkeit und Untertanen

immer  auch  eine  disziplinierende  Politik  der  'guten  Polizey',  die  unter  der  Vorgabe
eines  aufklärerischen  Erziehungsprogramms  in  sämtliche  Lebensbereiche  der  Untertanen
  einzugreifen  versuchte5.  Der  aufgeklärte  Herrscher  benutzte  die  Aufklärung  zur
Durchsetzung  seiner  absolutistischen  Politik,  ja  sie  kam  ihm  eigentlich  sogar  aufgrund
  ihres  Universalanspruchs  zupaß.  So  trieb  der  'Prozeß  der  Sozialdisziplinierung',
  den  Gerhard  Oestreich  als  den  "Fundamentalvorgang"  der  inneren  Staatsbildung
  im  Zeitalter  des  Absolutismus  bezeichnete,  im  18.Jahrhundert,  also  in  der
Zeit  der  Aufklärung,  paradoxerweise  seinem  Höhepunkt  entgegen6.  Das  war  auch  in
Nassau-Saarbrücken  der  Fall:  Auch  hier  brachte  das  18.Jahrhundert  "den  Eingriff  des
Staates  in  das  private  Leben  des  einzelnen  in  einem  bisher  nicht  gekannten  Maße",
wie  Hans-Walter  Herrmann  mit  zahlreichen  Beispielen  belegen  kann7.  Zugleich
jedoch  entstand  nicht  zuletzt  durch  die  Vielzahl  von  herrschaftlichen  Reformen  im
Zeichen  der  Aufklärung  ein  politisches  Klima,  das  auf  mehr  Emanzipation,  Partizipation
  und  Mitsprache  der  gesellschaftlichen  Kräfte  drängte.  Wenn  auch  die  deutsche
Aufklärung  längst  nicht  so  radikal  war  wie  die  französische  oder  englische,  so  läßt
sich  doch  mit  Rudolf  Vierhaus  festhalten:  "Auch  in  Deutschland  ist  bereits  vor  1789
öffentlich  über  die  Anerkennung  von  Menschenrechten,  über  Freiheit  und  Gleichheit
als  regulative  Prinzipien,  über  die  Legitimierung  von  Herrschaft  und  die  Zustimmungsfähigkeit
  von  Gesetzen  diskutiert,  Kritik  an  religiöser  Intoleranz  und  an
bäuerlicher  Abhängigkeit  geübt  und  (sind)  politische  Reformen  gefordert  worden"8.
In  diesem  aufgeklärten  Klima  konnten  die  altständischen  Konsensvorstellungen  der
Untertanen,  die  -  wie  wir  gesehen  haben  -  bei  aller  Disziplinierungspolitik  nie  vollends
  zum  Erlahmen  gekommen  waren,  nicht  nur  weitergedeihen,  sondern  sogar
noch  in  den  Kontext  der  neuen  Zeit  gestellt  und  unter  Umständen  gegen  die  Herrschaft
  selbst  gewendet  werden.  Außerdem  konnte  keine  Herrschaft  -  auch  keine  noch
so  absolutistsche  -  ganz  ohne  Zustimmung  der  Untertanen  regieren,  so  daß  auch  von
daher  die  Konsensvorstellungen  der  Untertanen  wachgehalten  wurden.  In  diesem
Spannungsverhältnis  'zwischen  Konsens  und  Disziplinierung'  lag  meines  Erachtens
eines  der  entscheidenden  Dilemmata  des  aufgeklärten  Reformabsolutismus.  Er  hat
der  absolutistischen  Disziplinierungspolitik  zum  Durchbruch  verholfen  und  zugleich
ein  Klima  geschaffen,  das  diese  Politik  obsolet  erscheinen  ließ,  weil  sie  sozusagen
vor  dem  Forum  der  Vernunft  an  ihre  altständische  Konsenspflichtigkeit  erinnert
wurde9.  Unter  dem  Banner  der  Aufklärung  war  es  eigentlich  gar  nicht  möglich,  noch

5  Zur  Politik  der  'guten  Polizey'  vgl.  nochmals  Maier,  Genesis,  S.18  u.35;  Willoweit,  Strukturen,  S.9-27.
6  Vgl.  zu  diesem  Gedanken  Weis,  Aufklärung,  S.22f.,  zum  Prozeß  der  Sozialdisziplimerung  vgl.
Oestreich,  Strukturprobleme,  S.  179-197  (zit.S.  187);  zum  Sozialdisziplinierungs-Konzept  Oestreichs
vgl.  Schulze,  Sozialdisziplinierung,  S.265-302.
7  Vgl.  Herrmann,  Kleinstaat,  S.303f.  (zit.  S.303);  s.  dazu  auch  Ruppersberg,  Grafschaft  11,  S.275-277.
8  Vierhaus,  Deutsche  Urteile,  S.6;  vgl.  dazu  auch  Fehrenbach,  Ancien  Regime,  S.57.
9  Vgl.  dazu  auch  die  neueste  Studie  von  Henshall  über  den  Mythos  des  Absolutismus,  die  vielleicht
etwas  zu  apodiktisch  sämtliche  'absolutistische'  Tendenzen  des  sog.  Absolutismus  leugnet  und  sehr
stark  die  altständische  Konsensgebundenheit  betont,  die  dem  Absolutismus  Schranken  und  Fesseln
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