II. STADT- UND LANDPROTESTE UNTER DEM EINDRUCK
DES AUFGEKLÄRTEN REFORMABSOLUTISMUS
1. Zur aufgeklärten Reformpolitik der beiden Fürsten Wilhelm Heinrich und
Ludwig
a) Zwischen 'Konsens' und ’Disziplinierung1: Das Dilemma des aufgeklärten Reform¬
absolutismus
Der aufgeklärte Reformabsolutismus war ein höchst ambivalentes Phänomen1. Die
Ambivalenz bestand im wesentlichen in einem Theorie-Praxis-Problem: Die theoreti¬
schen Ansprüche der Aufklärung, die in letzter Konsequenz auf eine revolutionäre
Veränderung der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse hinausliefen, waren
von einem absolutistischen Herrscher nicht in die Praxis umzusetzen, ohne sich dabei
selbst in Frage zu stellen. Von daher konnte der aufgeklärte Reformabsolutismus
immer nur ein ’System von Halbheiten’ sein oder - wie Karl Otmar von Aretin es
ausdrückte - "ein Bündnis auf Zeit, das so nur in einer bestimmten Situation möglich
war"2. Hinzu trat ein weiteres Paradoxon, das in der Forschung bislang noch nicht
diskutiert wurde, meines Erachtens aber unter dem erkenntnisleitenden Aspekt des
Interaktionsverhältnisses von Obrigkeit und Untertanen als das Hauptdilemma jener
Übergangserscheinung der zweiten Hälfte des 18.Jahrhunderts anzusehen ist. All¬
gemein heißt es, daß "der aufgeklärte Absolutismus den Regierten keinerlei Mit¬
sprache einräumte, ja die vom klassischen Absolutismus kaum angetasteten korpora¬
tiven Freiheitsräume zu beseitigen versuchte"3; denn: "Erst jetzt setzte sich der
allgegenwärtige Obrigkeitsstaat neuzeitlicher Prägung gegenüber einem Herrschafts¬
prinzip durch, das noch immer Zwischengewalten aus eigenem Recht geduldet und
respektiert hatte"4. Dieser eher paradoxe Befund läßt sich durch die Tatsache er¬
klären, daß der aufgeklärte Monarch für sich allein in Anspruch nahm, den Men¬
schen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit (Kant) zu befreien und das durch¬
zusetzen, was er unter ’Aufklärung’ zu verstehen glaubte. Daher war die aufgeklärte
Reformpolitik - so 'aufgeklärt' sie war und so viele Reformen sie auch realisierte -
1 Vgl. zum Konzept des Reformabsolutismus und seiner Anwendung in dieser Arbeit, die dazu führt,
den Begriff des 'aufgeklärten Absolutismus* weitgehend zu vermeiden und durch den Begriff des
Reformabsoltismus zu ersetzen, oben Kap.I.lb).
2 Vgl. zum ambivalenten Charakter des aufgeklärten Reformabsolutismus vor allem Aretin, Aufgeklär¬
ter Absolutismus, Einleitung, S. 11-51 (zit. S.43).
3 Weis, Absolutismus, S.42; s.a. Kunisch, Absolutismus, S.32; Duchhardt, Absolutismus, S.202-205;
Demel, Reformstaat, S.65.
4 Kunisch, Absolutismus, S.32 u. weiter: "Auch der klassische Absolutismus des 17.Jahrhunderts hatte
die ständestaatlichen Institutionen bestehen lassen; er hatte ihnen nur neue und auf lange Sicht
effektiver arbeitende an die Seite gestellt und die alten in ihrer politischen Einflußnahme schrittweise
neutralisiert".
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