Full text : Obrigkeit und Untertanen

über  ihre  alten  Rechte  hinaus  und  entwarfen  eine  Verordnung,  die  sich  nicht  mehr
allein  auf  städtische,  sondern  auch  auf  landesherrliche  Polizeiangelegenheiten  bezog
und  die  sie  als  Alternative  zu  einer  herrschaftlichen  Verordnung  präsentieren  und  in
ihrem  eigenen  Namen  veröffentlichen  wollten.  Faktisch  verließen  die  Städte  damit
den  defensiven  Pfad  und  verliehen  ihrem  Widerstand  einen  offensiven  Charakter.
Dahinter  stand  jedoch  der  altständische  Gedanke  eines  auf  Konsens,  Partizipation
und  Mitsprache  basierenden  Herrschafts  Verhältnisses.  Bei  den  Untertanen  war  dieses
mittelalterliche  Prinzip  der  Mutualität  -  das  hat  auch  der  ländliche  Forstkonflikt
gezeigt  -  noch  sehr  lebendig.  Die  beiden  Saarstädte  setzten  ihre  altständischen
Partizipationsansprüche  durch  den  Entwurf  einer  alternativen  Forstordnung  auf
besonders  drastische  Weise  in  die  Praxis  um.  Ausgelöst  wurde  dieser  Schritt  allerdings
  erst  durch  die  absolutistische  Reformpolitik  der  vormundschaftlichen  Herrschaft.
  Erst  durch  den  herrschaftlichen  Angriff  auf  die  kommunalen  Forstrechte
wurden  sich  die  Untertanen  dieser  alten  Rechte  bewußt  und  begannen  sie  zu  verteidigen;
  daß  sie  dabei  am  Ende  übers  Ziel  hinausschossen  und  sich  Rechte  anmaßten,  die
ihnen  eigentlich  gar  nicht  zustanden,  lag  wiederum  daran,  daß  die  vormundschaftliche
  Herrschaft  zum  ersten  Mal  konsequent  an  den  Grundzügen  ihrer  Politik  festhielt
und  nicht  gleich  klein  beigab,  wie  das  noch  zuvor  der  Fall  gewesen  war.  So  paradox
es  klingt:  Es  war  letztlich  die  absolutistische  Ordnungs-  und  Reforminitiative  der
Usinger  Herrschaft,  die  den  defensiven  Traditionalismus  der  Untertanen  geweckt  und
dann  sogar  in  offensive  Bahnen  gelenkt  hat.  Damit  bestätigt  der  städtische  Forstkonflikt
  unter  nassau-usingischer  Vormundschaft  unsere  generelle  These,  die  wir  in
Anlehnung  an  Volker  Press  und  Georg  Schmidt  unserer  Arbeit  zugrundegelegt
haben:  In  allgemeine  Kategorien  übertragen,  d.h.  wenn  man  die  absolutistischen
Reformansätze  der  vormundschaftlichen  Herrschaft  als  'Territorialisierungspolitik'
begreift  und  den  zehnjährigen  Kampf  der  beiden  Saarstädte  um  kommunale  Forstautonomie
  als  'Kommunalismusstreif  versteht,  dann  hat  der  städtische  Forstkonflikt
gezeigt,  daß  'Territorialismus'  und  'Kommunalismus’  keine  alternativen
Verfassungsmodelle,  sondern  "die  beiden  Seiten  der  gleichen  Medaille"  waren3'7.  In
unserem  speziellen  Falle  kann  man  sogar  noch  einen  Schritt  weiter  gehen:  Der
'Territorialismus'  hat  den  'Kommunalismus'  nicht  nur  in  Gang  gesetzt,  er  hat  ihm
auch  eine  offensive  Stoßrichtung  verliehen;  erst  durch  die  absolutistische
Reformpolitik  der  Usinger  Vormundschaft  erhielt  der  defensive  Widerstand  der
Bürger  von  Saarbrücken  und  St.  Johann  eine  politische  Stoßkraft,  die  der  Herrschaft
selbst  gefährlich  werden  konnte.  Schon  die  vormunschaftliche  Herrschaft  mußte
erhebliche  Abstriche  hinnehmen  und  konnte  durch  den  Protest  der  Stadt-  und  Landgemeinden
  ihre  Forstpolitik  nicht  in  dem  Maße  realisieren,  wie  sie  sich  das  vorgestellt
  hatte.  Je  weiter  die  Herrschaft  ihre  reformabsolutistische  Politik  vorantrieb,
desto  weiter  konnte  sich  auch  der  defensive  Traditionalismus  der  Untertanen  ent-317

 Vgl.  dazu  nochmals  Press,  Kommunalismus,  S.  109-135  (zit.  S.126);  Schmidt,  Agrarkonflikte,  S.39-56.


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