Full text : Obrigkeit und Untertanen

der  beiden  Häuser  Lothringen  und  Saarbrücken  wurde  überschattet  von  der  Ausdehnungspolitik
  Frankreichs,  das  sich  auf  dem  Weg  der  Reunionen  vorübergehend
von  1680  bis  1697  in  den  Besitz  der  Lande  an  der  Saar  setzte,  die  es  als  'Saarprovinz'
zusammenfaßte  und  denen  es  mit  der  1680  neu  gegründeten  Festungsstadt  Saarlouis
einen  militärischen  und  administrativen  Mittelpunkt  gab29.  Nachdem  Frankreich  im
Frieden  von  Rijswijk  1697  den  größten  Teil  der  'Saarprovinz'  -  mit  Ausnahme  von
Saarlouis  und  seiner  unmittelbaren  Umgebung  -  wieder  an  das  Reich  zurückgeben
mußte,  eröffneten  die  Verträge  von  1735,  die  den  polnischen  Erbfolgekrieg  beendeten,
  neue  Aussichten  auf  eine  Ausdehnung  nach  Osten,  die  1766  mit  dem  Erbanfall
Lothringens  realisiert  wurden,  infolgedessen  die  deutsch-französische  Staatsgrenze
durch  Grenzbereinigungs-  und  Austauschverträge  mit  den  deutschen  Reichsständen
auf  weiten  Strecken  ihren  noch  heute  gültigen  Verlauf  erhielt30.  Ein  letztes  Mal  vor
dem  Untergang  des  Ancien  Régime  bekamen  die  Reichsterritorien  an  der  Saar  den
Expansionsdrang  Frankreichs  zu  spüren,  als  1792/93  französische  Revolutionsheere
unter  dem  Banner  der  'Befreiung'  die  Grenze  überschritten  und  1797/98  das  Kemgebiet
  des  ehemaligen  Fürstentums  Nassau-Saarbrücken  dem  Saardepartement  zugeschlagen
  und  1801  schließlich  im  Frieden  von  Lunéville  zusammen  mit  dem  linksrheinischen
  Deutschland  de  iure  an  Frankreich  abgetreten  wurde31.
Das  ohne  direkte  Verbindung  mit  seinem  Stammland  Nassau  auf  sich  allein  gestellte
und  von  ständigen  Gefahren  von  außen  bedrohte  Fürstentum  Nassau-Saarbrücken
war  klein  und  stellte  innerhalb  der  deutschen  Reichsstände  eine  "quantité  négligeable"
  dar32.  Es  bestand  im  18.  Jahrhundert  aus  der  Grafschaft  Saarbrücken  mit  ihren
beiden  Oberämtem  Saarbrücken  und  St.  Johann,  aus  der  Herrschaft  bzw.  dem  Oberamt
  Ottweiler,  aus  zwei  Dritteln  der  im  Jahre  1745  mit  Nassau-Weilburg  geteilten
Grafschaft  Saarwerden  mit  ihrem  Oberamt  Harskirchen  und  schließlich  aus  dem  Amt
Jugenheim  bei  Mainz  mit  den  Orten  Jugenheim  und  Tiefenthal  sowie  einem  Viertel
der  Gemeinschaft  Wollenstem33.  Das  Kemgebiet  an  der  Saar  umfaßte  nicht  mehr  als
vier  Städte  und  rund  140  Dörfer34.  Hier  wohnten  um  die  Mitte  des  18.Jahrhunderts
gerade  einmal  21000  Menschen35.  Entsprechend  dieser  Kleinräumigkeit  war  auch  die

29  Vgl.  Herrmann,  Frankreich,  S.444-459;  ders.,  Grundlinien,  S.506-512;  zur  Reunionszeit  Textor,
"Saarprovinz",  S.l-76.
30  Vgl.  zu  den  nassauischen  Austauschverhandlungen  mit  Frankreich  von  1737  bis  1768:  Herrmann,
Beiträge,  S.313-380.
31  Vgl.  Herrmann,  Zuordnung,  S.537-539;  ders.  (Hg  ),  Französische  Revolution,  S.  179ff.;  allgem.  zu
dem  ambivalenten  Charakter  des  Revolutionskrieges,  der  zwischen  'Befreiung'  und  'Eroberung'
oszillierte,  vgl.  Fehrenbach,  Ideologisierung,  S.57-66;  Dumont/Voss,  Revolutionskrieg,  S.60-81.
32  Herrmann,  Wilhelm  Heinrich,  S.59.
33  Vgl.  zum  Bestand  des  Fürstentums  Nassau-Saarbrücken  gegen  Ende  des  18.Jahrhunderts  Krohn,
Beiträge,  S.23-29;  zur  Teilung  der  Grafschaft  Saarwerden  ebd.,  S.  12f.
34  Vgl.  Herrmann,  Wilhelm  Heinrich,  S.59.
35  Vgl.  Collet,  Wirtschaftsleben,  S.89.

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