Full text : Obrigkeit und Untertanen

rechtsamen  verbleiben274.  Wenn  auch  ohne  konkrete  Zusage,  so  doch  mit  der  Hoffnung
  auf  baldige,  positive  Resolution,  kehrten  die  beiden  Gesandten  wieder  nach
Saarbrücken  zurück.
In  Saarbrücken  war  man  mittlerweile  gemäß  des  Regierungsbefehls  zur  Abhaltung
des  ersten  ordnungsgemäßen  Freveltags  seit  Kriegsende  geschritten.  Auch  hier  zeigte
sich,  wie  sehr  der  Konflikt  mittlerweile  eskaliert  war:  Während  die  Bürgerschaften
vor  dem  Krieg  sich  wenigstens  noch  die  Forstordnung  angehört  und  dann  erst  ihre
Beschwerden  vorgebracht  hatten,  warteten  sie  jetzt  noch  nicht  einmal  die  Verlesung
mehr  ab,  sondern  gingen,  als  man  mit  der  Publizierung  beginnen  wollte,  schnurstracks
  von  der  Gerichtsstube;  sie  verhielten  sich  also  exakt  so  wie  während  der
Ausnahmesituation  des  Krieges.  Die  beiden  Bürger  Bistmann  von  Saarbrücken  und
Bruch  von  St.  Johann  übergaben  beim  Hinausgehen  dem  Regierungssekretär  noch  das
Dekret  vom  letzten  September  mit  dem  ironischen  Hinweis,  daß  dort  ihre  Antwort
schon  enthalten  sei;  als  der  Sekretär  die  Gerichtsleute  aufforderte,  die  Bürger
zurückzuhalten,  weil  sie  unter  ihrem  Gerichtszwang  stünden,  erklärten  sie,  daß  sie
die  Bürgerschaft  nicht  zwingen  könnten,  außerdem  würden  sie  sich  selbst  auf  das
Dekret  verlassen275.  Wenn  auch  die  Bürger  davongegangen  und  die  Schöffen
dabeigeblieben  waren,  so  hatte  sich  doch  an  der  innerstädtischen  Geschlossenheit,  zu
deren  öffentlicher  Demonstration  der  Freveltag  sich  so  vorzüglich  anbot,  nach  wie
vor  nichts  geändert.  Noch  am  gleichen  Tag  wurden  die  Bürgerschaften  vom
Gerichtsdiener  für  den  nächsten  Morgen  wieder  aufs  Rathaus  zwecks  Abhaltung
eines  Freveltags  zitiert.  Als  der  Regierungssekretär  Barthels  und  der  Forstschreiber
Schmoll  morgens  um  acht  Uhr  aufs  Rathaus  gingen,  fanden  sie  jedoch  die  Gerichtsstube
  nach  Klopfen  verschlossen276.  Das  lag,  wie  sich  später  heraussteilen  sollte,
allerdings  daran,  daß  der  Oberschultheiß  keinen  schriftlichen  Befehl  erhalten  und
daher  die  ordnungsgemäße  Einberufung  der  Bürgerschaften  nicht  vorgenommen
hatte277.
Die  Regierung  drängte  jetzt  darauf,  daß  der  Freveltag  abgehalten  und  die  Forstordnung
  endlich  verlesen  werde278.  Die  Gerichtsleute  wollten  jedoch  wie  früher  jeden

111  Petitionskonzept  der  beiden  Städte  Saarbrücken  und  St  Johann  an  den  Erbprinzen  Wilhelm  Heinrich,
o.O.  o.D.  (Mai  1737,  Datum  ermittelt):  StadtA  SB  Gemeins.  Stadtger.  148,  unpag.
275  Vgl.  den  Bericht  des  Forstschreibers  Schmoll  und  des  Regierungssekretärs  Barthels  überden  städtischen
  Forstfreveltag,  Saarbrücken  9.Mai  1737:  LA  SB  22/2866,  fo!.125f.
276  Schreiben  des  Regierungssekretärs  Barthels  und  des  Forstschreibers  Schmoll,  Saarbrücken  10.Mai
1737:  LA  SB  22/2866,  fol.  127,
277  Vgl.  das  Schreiben  des  Saarbrücker  Regierungsrats  Stutz  vom  12.Mai  1737:  LA  SB  22/2866,  fol.133
und  vor  allem  das  gemeinsame  Protokoll  der  Saarbrücker  Regierung  und  des  Oberforstamts  vom
23.Mai  1737:  ebd.,  fol,138f.
278  Vgl  das  gemeinsame  Protokoll  der  Saarbrücker  Regierung  und  des  Oberforstamts  vom  22.Mai  1737:
ebd.,  fol.  136;  hier  heißt  es,  daß  die  Saarbrücker  Regierung  von  der  Herrschaft  die  Befugnis  habe,
Bürgerschaft  und  Stadtgericht  immer  wieder  einzuberufen,  bis  der  Freveltag  abgehalten  sei.

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