rechtsamen verbleiben274. Wenn auch ohne konkrete Zusage, so doch mit der Hoffnung
auf baldige, positive Resolution, kehrten die beiden Gesandten wieder nach
Saarbrücken zurück.
In Saarbrücken war man mittlerweile gemäß des Regierungsbefehls zur Abhaltung
des ersten ordnungsgemäßen Freveltags seit Kriegsende geschritten. Auch hier zeigte
sich, wie sehr der Konflikt mittlerweile eskaliert war: Während die Bürgerschaften
vor dem Krieg sich wenigstens noch die Forstordnung angehört und dann erst ihre
Beschwerden vorgebracht hatten, warteten sie jetzt noch nicht einmal die Verlesung
mehr ab, sondern gingen, als man mit der Publizierung beginnen wollte, schnurstracks
von der Gerichtsstube; sie verhielten sich also exakt so wie während der
Ausnahmesituation des Krieges. Die beiden Bürger Bistmann von Saarbrücken und
Bruch von St. Johann übergaben beim Hinausgehen dem Regierungssekretär noch das
Dekret vom letzten September mit dem ironischen Hinweis, daß dort ihre Antwort
schon enthalten sei; als der Sekretär die Gerichtsleute aufforderte, die Bürger
zurückzuhalten, weil sie unter ihrem Gerichtszwang stünden, erklärten sie, daß sie
die Bürgerschaft nicht zwingen könnten, außerdem würden sie sich selbst auf das
Dekret verlassen275. Wenn auch die Bürger davongegangen und die Schöffen
dabeigeblieben waren, so hatte sich doch an der innerstädtischen Geschlossenheit, zu
deren öffentlicher Demonstration der Freveltag sich so vorzüglich anbot, nach wie
vor nichts geändert. Noch am gleichen Tag wurden die Bürgerschaften vom
Gerichtsdiener für den nächsten Morgen wieder aufs Rathaus zwecks Abhaltung
eines Freveltags zitiert. Als der Regierungssekretär Barthels und der Forstschreiber
Schmoll morgens um acht Uhr aufs Rathaus gingen, fanden sie jedoch die Gerichtsstube
nach Klopfen verschlossen276. Das lag, wie sich später heraussteilen sollte,
allerdings daran, daß der Oberschultheiß keinen schriftlichen Befehl erhalten und
daher die ordnungsgemäße Einberufung der Bürgerschaften nicht vorgenommen
hatte277.
Die Regierung drängte jetzt darauf, daß der Freveltag abgehalten und die Forstordnung
endlich verlesen werde278. Die Gerichtsleute wollten jedoch wie früher jeden
111 Petitionskonzept der beiden Städte Saarbrücken und St Johann an den Erbprinzen Wilhelm Heinrich,
o.O. o.D. (Mai 1737, Datum ermittelt): StadtA SB Gemeins. Stadtger. 148, unpag.
275 Vgl. den Bericht des Forstschreibers Schmoll und des Regierungssekretärs Barthels überden städtischen
Forstfreveltag, Saarbrücken 9.Mai 1737: LA SB 22/2866, fo!.125f.
276 Schreiben des Regierungssekretärs Barthels und des Forstschreibers Schmoll, Saarbrücken 10.Mai
1737: LA SB 22/2866, fol. 127,
277 Vgl. das Schreiben des Saarbrücker Regierungsrats Stutz vom 12.Mai 1737: LA SB 22/2866, fol.133
und vor allem das gemeinsame Protokoll der Saarbrücker Regierung und des Oberforstamts vom
23.Mai 1737: ebd., fol,138f.
278 Vgl das gemeinsame Protokoll der Saarbrücker Regierung und des Oberforstamts vom 22.Mai 1737:
ebd., fol. 136; hier heißt es, daß die Saarbrücker Regierung von der Herrschaft die Befugnis habe,
Bürgerschaft und Stadtgericht immer wieder einzuberufen, bis der Freveltag abgehalten sei.
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