Full text : Obrigkeit und Untertanen

Am  3.Mai  1737  begaben  sich  Johann  Ludwig  Hufschlag,  Gerichtsmann  von  Saarbrücken,
  und  der  St.Johanner  Bürger  Thomas  Meyer  als  Deputierte  beider  Bürgerschaften
  nach  Usingen269.  Die  beiden  städtischen  Abgesandten,  die  ohne  Wissen  des
Oberschultheißen  und  damit  unerlaubterweise  abgereist  waren270,  hatten  den  Auftrag,
sowohl  bei  der  Vormünderin  als  auch  beim  Erbprinzen  Klage  einzureichen.  Die
Fürstin  war  gerade  nicht  anwesend,  so  daß  sie  die  Hauptbeschwerdeschrift  der
Usinger  Regierung  übergaben271.  Da  die  Städte  nun  zwei,  ja  eigentlich  drei  definitive
Zusicherungen  ihrer  alten  Rechte  durch  die  Herrschaft  hatten  -  neben  dem
Huldigungsversprechen  und  dem  Dekret  vom  letzten  September  noch  die  Versicherung
  der  Fürstin  bei  ihrem  letzten  Aufenthalt  in  Saarbrücken  vom  September  1731,
das  Bauholz  selbst  aufmachen  zu  dürfen  -,  führten  sie  alle  Eingriffe  in  ihre  bislang
autonome  Forstverwaltung  ausschließlich  auf  das  Saarbrücker  Oberforstamt  zurück,
das  in  ihren  Augen  die  Usinger  Herrschaft  durch  einseithige  Vorstellung  in  die  Irre
geführt  habe;  neben  dieser  'Verführungs-Theorie'  konnten  die  Städte  jetzt  auch  noch
auf  die  Ausnahmesituation  während  der  französischen  Kriegstroublen  verweisen,  als
die  ganze  Sache  inmittelst  in  pendente  verblieben  war  und  sie  in  ihren  Gerechtsamen
nicht  weiter  turbiret  wurden.  Angesichts  der  Tatsache,  daß  sie  positive  Rechtsgutachten
  in  Händen  hielten  und  ihre  Privilegien  ihnen  eine  große  Verantwortung  vor
der  Nachwelt  auferlegten,  erinnerten  sie  die  Herrschaft  daran,  daß  sie  eigentlich
gerechteste  Ursache  hätten,  sich  höchstens  zu  beschwehren  und  gegen  alles  Widrige
zu  protestiren.  Nochmals  listeten  sie  all  ihre  alten  Waldrechte,  durch  deren  Entzug
ihnen  die  größte  Gewalt  geschehen  sei,  auf  und  baten,  wie  gehabt,  um  Befreiung  von
der  Forstordnung  und  vom  Forstamt272.  Die  Usinger  Regierung  gab  den  städtischen
Deputierten  die  hinhaltende  Antwort,  daß  man  zunächst  einen  näheren  Bericht  von
Saarbrücken  einziehen  müsse,  bevor  man  eine  'Final-Resolution'  erlassen  könne;
solange  konnten  die  Abgesandten  jedoch  wegen  der  großen  Kosten  nicht  in  Usingen
bleiben.  Als  sie  erfuhren,  daß  die  Fürstin  nun  doch  anwesend  war,  übergaben  sie
auch  ihr  die  Petition  und  erinnerten  sie  vor  allem  an  ihre  Versprechen273.  Schließlich
reichten  sie  gemäß  ihres  Auftrags  eine  weitere  Beschwerdeschrift  an  den  Erbprinzen
als  künftig  gnädigsten  Landesregenten,  dessen  Regierungsantritt  man  in  Saarbrücken
sehnsuchtsvolle]  erwartete,  mit  der  Bitte  ein,  er  möge  bei  seiner  Mutter  kräftigst  (...)
intercediren,  damit  die  Bürgerschaften  bei  ihren  nullomodo  zu  disputirenden  Ge-269

  Zum  Datum  der  Abreise  vgl.  das  undatierte  Petitionskonzept  der  beiden  Städte  an  die  Vormünderin
(Ende  Mai  1737,  Datum  ermittelt):  StadtA  SB  Gemeins.  Stadtger.  148,  unpag.
270  So  die  Aussage  des  Saarbrücker  Gerichtsmanns  Hufschlag  vor  der  Saarbrücker  Regierung:  Protokoll
der  Saarbrücker  Regierung  vom  23.Mai  1737:  LA  SB  22/2866,  fol.l38f.
271  Vgl.  dazu  das  Memorial,  das  die  beiden  Stadtdeputierten  dann  doch  noch  der  Fürstin  überreichten:
Petitionskonzept  der  beiden  Städte  an  die  Vormünderin,  o.O.  o.D.  (Mai  1737,  Datum  ermittelt):
StadtA  SB  Gemeins.  Stadtger.  148,  unpag.
272  Petitionskonzept  der  beiden  Städte  Saarbrücken  und  St.Johann  an  die  Usinger  Regierung,  o.O.  o.D.
(Mai  1737,  Datum  ermittelt):  StadtA  SB  Gemeins.  Stadtger.  148,  unpag.
273  Petitionskonzept  der  beiden  Städte  Saarbrücken  und  St.Johann  an  die  Vormünderin,  o.O.  o.D.  (Mai
1737,  Datum  ermittelt):  StadtA  SB  Gemeins.  Stadtger.  148,  unpag.
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