Full text : Obrigkeit und Untertanen

prinzen  Heinrich  erlosch.  Ihr  Erbe  war  wieder  Nassau-Usingen,  das  die  Erbschaft
allerdings  nicht  mehr  antreten  konnte,  weil  das  Fürstentum  Nassau-Saarbrücken  zusammen
  mit  dem  linksrheinischen  Deutschland  an  Frankreich  fiel24.
Die  über  400jährige  Verbindung  mit  dem  rechtsrheinischen  Hause  Nassau  war  in
erster  Linie  dynastischer  Art;  ein  territorialer  Zusammenhang  ließ  sich  trotz  der
Schaffung  von  Verbindungsstücken,  die  nicht  weiter  als  eine  Tagesreise  voneinander
entfernt  lagen  und  deren  wichtigsten  Glieder  Kirchheimbolanden,  Stauf,  Landstuhl
und  Homburg  waren,  nicht  hersteilen25.  Die  Grafschaft  blieb  auf  ihre  Stammlande
links  und  rechts  der  Saar  beschränkt  und  mußte  sich  sowohl  gegenüber  Zentrifugalkräften
  von  innen  als  auch  gegenüber  Bedrohungen  von  außen  behaupten.  Von  innen
her  erlitt  sie  dadurch  Verluste,  daß  einige  Lehnsleute  wie  z.B.  Hüttersdorf  oder
Saarwellingen  in  die  Reichsritterschaft  aufstiegen  und  ihre  Güter  der  Besteuerung
und  der  Gerichtsbarkeit  der  Saarbrücker  Grafen  entzogen;  auch  die  Abtei  Fraulautern
vermochte  sich  aus  der  nassau-saarbrückischen  Vogteiherrschaft  zu  lösen  und  konnte
für  ihre  Besitzungen  Schwarzenholz  und  Labach  die  Reichsunmittelbarkeit
erlangen26;  und  das  Kloster  Wadgassen  war  durch  die  limitierte  Landeshoheit,  die
ihm  durch  mehrere  Reichskammergerichtsurteile  gesichert  worden  war,  ebenfalls
nicht  weit  davon  entfernt,  sich  von  der  nassau-saarbrückischen  Oberhoheit  zu  lösen27.
Von  außen  drohten  Gefahren  durch  die  mächtigen  Nachbarn  Kurtrier,  Lothringen
und  Frankreich,  die  an  die  Saar  vordrangen  und  eine  wirklich  erfolgreiche
Territorialpolitik  der  Saarbrücker  Grafen  verhinderten,  denen  aber  immerhin  ihre
Selbstbehauptung  gelang,  was  angesichts  der  realen  Machtverhältnisse  erstaunlich
genug  war.  Im  15.  und  16.Jahrhundert  gab  es  vor  allem  mit  dem  Herzogtum  Lothringen,
  das  die  Grafschaft  von  drei  Seiten  umschloß,  ständige  Streitereien,  die  sich  nicht
nur  aus  den  beiderseitigen  Ansprüchen  auf  die  Grafschaft  Saarwerden,  die  1513/1527
von  Saarbrücken  durch  Heirat  erworben  worden  war,  ergaben,  sondern  auch  aus  den
vielen  Besitzungen  und  unterschiedlichen  alten  Rechten  der  Saarbrücker  Grafen  im
Lothringer  Raum,  aus  der  machtpolitischen  Ausdehnungspolitik  der  Lothringer
Herzoge  und  schließlich  aus  den  konfessionellen  Gegensätzen;  die  letzten  Verluste
erlitten  die  Saarbrücker  Grafen,  als  sie  1575  offiziell  das  lutherische  Bekenntnis
einführten,  womit  die  Vogtei  über  Metzer  Kirchengut  verloren  ging28.  Die  Rivalität

24  Vgl.  Demandt,  Hessen,  S.373  u.  S.434f;  das  Usinger  Erbe  reichte  bis  1816,  dann  folgte  die  jüngere
Weilburger  Linie,  die  1866  Nassau  verlor,  1890  Luxemburg  vom  nassau-oranischen  Königshaus  der
Niederlande  erbte  und  1912  im  Mannesstamme  ausstarb.
25  Vgl.  Herrmann,  Zuordnung,  S.532.
26  Vgl.  zusammenfassend  Herrmann/  Sante,  Saarland,  S.19;  zu  den  einzelnen  Reichsherrschaften  vgl.
Hertmann/  Hoppstädter,  Landeskunde  II,  passim.
21  Vgl.  zur  Geschichte  der  Abtei  Wadgassen  Tritz,  Wadgassen.
28 Zur  lothringischen  Ausdehnungspolitik  vgl.  Herrmann/  Sante,  Saarland,  S.19f.;  Niessen,  Territorialentwicklung,
  S.lOf.;  Hoppstädter,  Grafschaft,  S.310;  zum  mehr  als  zwei  Jahrhunderte  währenden
Streit  über  die  Grafschaft  Saarwerden  vgl.  Hertmann,  Grafen,  S.9f.;  ders.,  Grundlinien,  S.491  f.;
allgem.  zur  Entwicklung  Saarwerdens  bis  1527  ders.,  Saarwerden.

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