weil er vernommen hatte, daß die Bürger unter dem Vorwand, die Forstordnung
nicht zu kennen, mutwillig Frevel begangen hatten246. Die beiden Stadtvorsteher
wiesen den Befehl unter der Vorgabe zurück, daß sie eine mündliche Zusicherung
der Fürstin hätten, sich nicht der Forstordnung unterwerfen zu müssen, wie es ihnen
bei der Huldigung versprochen worden sei; außerdem seien sie immer noch übel mit
dem Krieg dran, weil Holz an die Offiziere, nicht jedoch an den gemeinen Bürger
geliefert würde247. Daraufhin schickte der Oberforstmeister eine Fuhre Holz, die von
den Landuntertanen bereits in die Stadt gebracht worden war, geradewegs wieder
zurück und verbot den übrigen Holzfuhrleuten bei einer Strafe von fünf Gulden, kein
Holz mehr in die Städte zu liefern; außerdem wurde die Haltung der Holztage wieder
aufs schärfste anbefohlen248. Dies wiederum veranlaßte die beiden Gerichtsleute
Georg Ludwig Firmond von St.Johann und Bernhard Christian Kieso von Saarbrücken,
der Saarbrücker Regierung die große Lamentation der armen Bürgerschaften
über den immer weiter um sich greifenden Holzmangel anzuzeigen249. Der
Saarbrücker Regierungsrat Stutz fand, daß solange noch eine Garnison französischer
Soldaten in den Städten stationiert sei, auch Holz dorthin geliefert werden sollte250.
Allerdings war Stutz bei der Anzeige der beiden Gerichtsleute aufgefallen, daß sie
ohne ordentliche Gerichtsversammlung nur auf Anweisung der beiden Stadtvorsteher
erfolgt sei; ohnehin fand Stutz, daß die Stadtgerichtsleute in fast allen ihren Sachen
ohne ordentliche Zusammenkunft noch Deliberationen im Namen beider Bürgerschaften,
die noch weniger als ihre Vorsteher davon wüßten, handelten; der Usinger
Zentrale riet er, dergleichen schon lange eingeschlichenen Mißbräuche schleunigst
abzustellen251 *. Damit hatte Stutz einen ganz zentralen Punkt angesprochen: Die
Stadtgerichtsleute begannen, vielleicht bestärkt durch die Ausnahmesituation des
Krieges, ihre Kompetenzen zu überschreiten und maßten sich zunehmend eine
Autorität an, die ihnen aufgrund ihrer Stellung gar nicht zukam - dies war das erste
sichtbare Anzeichen einer Eskalation des Forstkonflikts. Was der Saarbrücker
Regierungsrat jedoch übersah oder geflissentlich übersehen wollte, war, daß die
Bürgerschaften weiterhin das noch so eigenmächtige Vorgehen der Gerichtsleute
246 Schreiben des Saarbrücker Oberforstmeister von Botzheim und des Landkammermeister an den
städtischen Oberschultheißen Zeisig wegen Haltung der Freveltage und Verlesung der Forstordnung,
Saarbrücken 7.Januar 1736: StadtA SB Gemeins. Stadtger. 320, unpag.
247 Saarbrücker Regierungsprotokoll über Verlesung der Forstordnung in den beiden Städten Saarbrücken
und St.Johann, Saarbrücken lö.Januar 1736: LA SB 22/2866, fol.78,
248 Vgl. das Votum des Saarbrücker Regierungsrats Stutz zur Anzeige der beiden Gerichtsleute Firmond
und Kieso über Holzmangel in den beiden Städten, Saarbrücken v. 30.Januar 1736: LA SB 22/2866,
fol. 83.; s.a. die Anzeige ebd., fol.80f.
249 Vgl. die Anzeige der beiden Gerichtsleute Firmond und Kieso an die Saarbrücker Regierung über
Holzmangel in den beiden Städten, Saarbrücken 28.Januar 1736: LA SB 22/2866, fol.80f.
250 Votum des Saarbrücker Regierungsrats Stutz zur Supplik der beiden Städte Saarbrücken und St,Johann,
Saarbrücken 28.Januar 1736: LA SB 22/2866, fol.82.
251 Votum des Saarbrücker Regierungsrats Stutz zur Anzeige der beiden Gerichtsleute Firmond und Kieso
über Holzmangel in den beiden Städten, Saarbrücken v. 30.Januar 1736: LA SB 22/2866, fol.83.
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