1728 ohne Unterbrechung anhaltende städtische Forstkonflikt ruhte zwar während
dieser Zeit237, aber unter den Bedingungen des Krieges entstand eine Situation, die
letztlich zur Eskalation des Konflikts beitragen sollte.
Die beiden Saarstädte versuchten von Anfang an, die Ausnahmesituation des Krieges
zu ihren Gunsten auszunutzen. Schon am 25.Januar 1734, als die unmittelbaren
Auswirkungen des Krieges auf unsere Gegend noch gar nicht abzusehen waren,
baten die städtischen Amtsträger die Vormünderin um Herausgabe der während des
Konflikts gepfändeten und vom Forstschreiber Schmoll einbehaltenen Wertgegenstände,
angeblich weil die armen Bürger bei den derzeitigen betrübten Kriegs-Troublen
ihr Geschirr unbedingt für die eventuell einzuquartierenden Soldaten bräuchten238.
Und noch bevor die ersten französischen Soldaten in den Städten erschienen,
verweigerten die Stadtgerichtsleute Ende Februar dem städtischen Oberschultheißen
Zeisig das ihm als Teil seiner Besoldung zustehende Brennholz mit der Begründung,
weil derzeit vor allem im Saarbrücker Wald ein außerordentlicher Holzmangel
herrsche239. Kurz darauf wollte das Saarbrücker Stadtgericht auch den Geistlichen
kein Brennholz mehr verabreichen lassen, und dies obwohl das fürstliche Konsistorium
drei Jahre zuvor ausdrücklich eine entsprechende Verordnung erwirkt hatte und
jetzt damit drohte, daß eine solche eigenmächtige Widersetzlichkeit der Bürgerschaft
gegen herrschaftliche Verordnungen von böser Folge sei240. Der Holzmangel
war kein strukturelles Phänomen, sondern hatte sich, bedingt durch den Krieg, seit
kurzem vor allem im Saarbrücker Wald eingeschlichen und verschärfte sich nun
noch durch die bevorstehenden Winterquartiere der französischen Soldaten; und von
den Kriegslasten aller Art schienen die beiden Saarstädte wiederum ungleich härter
betroffen als die übrigen Landgemeinden241. Dies veranlaßte die nähere Obrigkeit in
Saarbrücken und die Herrschaft in Usingen, Ausnahmen zuzulassen: So gestattete die
Saarbrücker Regierung den Städten, sich wegen Brenn- und Klafterholz ruhig ans
337 Als Beleg hierfür beispielsweise die Überlieferungslücke von Ende 1733 bis 1736 in den einschlägigen
Akten zum städtischen Forstkonflikt: StadtA SB Gemeins. Stadtger. 153, unpag. und LA SB
22/2866, fol.76ff.
33s Petition der beiden Städte Saarbrücken und St.Johann an Fürstin Charlotte Amalie um Herausgabe der
bürgerlichen Pfandgegenstände, Saarbrücken 25.Januar 1734: LA SB 22/2866, fol.72f.
339 Vgl. den undatierten Bericht der beiden Stadtgerichte auf die Anzeige des Saarbrücker Oberschultheißen
vom l.März 1734: StadtA SB Gemeins. Stadtger. 142, unpag.; s.a. die Anzeige des
Oberschultheißen und die Regierungsresolution vom 6.März 1734 ebd.
340 Konsistorialdekret vom 29.Juli 1734 wegen des zu liefernden Brennholzes an die Geistlichen: StadtA
SB Gemeins. Stadtger. 141, unpag.; vgl. auch die diesbezügliche Verordnung vom 2.November 1731,
auf die sich das Konsistorium bezieht: ebd.
341 Vgl. die Petition der beiden Saarstädte an die Saarbrücker Regierung wegen zu hoher Kriegslasten,
Saarbrücken 11.Oktober 1734: StadtA SB Gemeins. Stadtger. 22, unpag.; hier Auflistungen der
Kriegslasten, die ergeben, daß die Städte etwa ein Drittel mehr tragen müssen als die Landgemeinden;
die Obrigkeit schließt sich diesem Urteil an, vgl. z.B. das Saarbrücker Regierungsprotokoll vom
8.Februar 1736: LA SB 22/2866, fol.85.
185