Full text : Obrigkeit und Untertanen

1728  ohne  Unterbrechung  anhaltende  städtische  Forstkonflikt  ruhte  zwar  während
dieser  Zeit237,  aber  unter  den  Bedingungen  des  Krieges  entstand  eine  Situation,  die
letztlich  zur  Eskalation  des  Konflikts  beitragen  sollte.
Die  beiden  Saarstädte  versuchten  von  Anfang  an,  die  Ausnahmesituation  des  Krieges
zu  ihren  Gunsten  auszunutzen.  Schon  am  25.Januar  1734,  als  die  unmittelbaren
Auswirkungen  des  Krieges  auf  unsere  Gegend  noch  gar  nicht  abzusehen  waren,
baten  die  städtischen  Amtsträger  die  Vormünderin  um  Herausgabe  der  während  des
Konflikts  gepfändeten  und  vom  Forstschreiber  Schmoll  einbehaltenen  Wertgegenstände,
  angeblich  weil  die  armen  Bürger  bei  den  derzeitigen  betrübten  Kriegs-Troublen
  ihr  Geschirr  unbedingt  für  die  eventuell  einzuquartierenden  Soldaten  bräuchten238.
  Und  noch  bevor  die  ersten  französischen  Soldaten  in  den  Städten  erschienen,
verweigerten  die  Stadtgerichtsleute  Ende  Februar  dem  städtischen  Oberschultheißen
Zeisig  das  ihm  als  Teil  seiner  Besoldung  zustehende  Brennholz  mit  der  Begründung,
weil  derzeit  vor  allem  im  Saarbrücker  Wald  ein  außerordentlicher  Holzmangel
herrsche239.  Kurz  darauf  wollte  das  Saarbrücker  Stadtgericht  auch  den  Geistlichen
kein  Brennholz  mehr  verabreichen  lassen,  und  dies  obwohl  das  fürstliche  Konsistorium
  drei  Jahre  zuvor  ausdrücklich  eine  entsprechende  Verordnung  erwirkt  hatte  und
jetzt  damit  drohte,  daß  eine  solche  eigenmächtige  Widersetzlichkeit  der  Bürgerschaft
  gegen  herrschaftliche  Verordnungen  von  böser  Folge  sei240.  Der  Holzmangel
war  kein  strukturelles  Phänomen,  sondern  hatte  sich,  bedingt  durch  den  Krieg,  seit
kurzem  vor  allem  im  Saarbrücker  Wald  eingeschlichen  und  verschärfte  sich  nun
noch  durch  die  bevorstehenden  Winterquartiere  der  französischen  Soldaten;  und  von
den  Kriegslasten  aller  Art  schienen  die  beiden  Saarstädte  wiederum  ungleich  härter
betroffen  als  die  übrigen  Landgemeinden241.  Dies  veranlaßte  die  nähere  Obrigkeit  in
Saarbrücken  und  die  Herrschaft  in  Usingen,  Ausnahmen  zuzulassen:  So  gestattete  die
Saarbrücker  Regierung  den  Städten,  sich  wegen  Brenn-  und  Klafterholz  ruhig  ans

337  Als  Beleg  hierfür  beispielsweise  die  Überlieferungslücke  von  Ende  1733  bis  1736  in  den  einschlägigen
  Akten  zum  städtischen  Forstkonflikt:  StadtA  SB  Gemeins.  Stadtger.  153,  unpag.  und  LA  SB
22/2866,  fol.76ff.
33s  Petition  der  beiden  Städte  Saarbrücken  und  St.Johann  an  Fürstin  Charlotte  Amalie  um  Herausgabe  der
bürgerlichen  Pfandgegenstände,  Saarbrücken  25.Januar  1734:  LA  SB  22/2866,  fol.72f.
339  Vgl.  den  undatierten  Bericht  der  beiden  Stadtgerichte  auf  die  Anzeige  des  Saarbrücker  Oberschultheißen
  vom  l.März  1734:  StadtA  SB  Gemeins.  Stadtger.  142,  unpag.;  s.a.  die  Anzeige  des
Oberschultheißen  und  die  Regierungsresolution  vom  6.März  1734  ebd.
340  Konsistorialdekret  vom  29.Juli  1734  wegen  des  zu  liefernden  Brennholzes  an  die  Geistlichen:  StadtA
SB  Gemeins.  Stadtger.  141,  unpag.;  vgl.  auch  die  diesbezügliche  Verordnung  vom  2.November  1731,
auf  die  sich  das  Konsistorium  bezieht:  ebd.
341  Vgl.  die  Petition  der  beiden  Saarstädte  an  die  Saarbrücker  Regierung  wegen  zu  hoher  Kriegslasten,
Saarbrücken  11.Oktober  1734:  StadtA  SB  Gemeins.  Stadtger.  22,  unpag.;  hier  Auflistungen  der
Kriegslasten,  die  ergeben,  daß  die  Städte  etwa  ein  Drittel  mehr  tragen  müssen  als  die  Landgemeinden;
die  Obrigkeit  schließt  sich  diesem  Urteil  an,  vgl.  z.B.  das  Saarbrücker  Regierungsprotokoll  vom
8.Februar  1736:  LA  SB  22/2866,  fol.85.

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