jedesmal gewissenhafte Anzeige zu tun, worauf ein gewisser Bernhard Sehmer
meinte, daß diese Pflichten heuth zu Tage pflegten schlecht mehr gehalten zu werden,
mutmaßlich darauf anspielend, daß das herrschaftliche Huldigungsversprechen
auch nicht regadirt würdem. Hier zeigt sich ganz unmittelbar, wie stark das Mutualitätsdenken
bei den Bürgern noch verhaftet war: Das Herrschaftsverhältnis war für sie
nach wie vor ein Spiel von Geben und Nehmen. Als die herrschaftlichen Abgeordneten
zur Holzanweisung auffiefen, antworteten die Gerichtsleute, daß jetzt niemand
Holz verlange und wenn jemand welches wolle, sie ihm schon weiterhelfen würden.
Daraufhin erinnerte man sie an ihre Schuldigkeit und versuchte ihnen begreiflich zu
machen, daß die neue Ordnung nur zu ihrer Unterthanen Besten abzielte[n] und daß
die Herrschaft nicht die Absicht habe, denen Bürgern ihren Wald zu nehmen, wie
doch einige Mißtrauische dem Vernehmen nach spargiren wollten; die Herrschaft
übe lediglich die Ober-Aufsicht über die städtischen Waldungen aus, was nichts
Neues, sondern eine Depententz von der Landesherrlichen Hoheit seyel&b. Die Bürger
und Gerichtsleute entgegneten jedoch, daß sie aus ihren Stadtprotokollen von vor
mehr als 100 Jahren nachweisen könnten, daß ihre Wälder faktisch nie unter dem
herrschaftlichen Forstamt gestanden hätten. Dem konnten die Deputierten der Herrschaft
verständlicherweise nichts entgegensetzen. Sie schlossen vielmehr daraus, daß
wenn nur nicht das Forstamt, sondern alleine die Regierung auf die Einhaltung der
Forstordnung achten würde, die Städte sich dieser auch unterwerfen würden. Daraufhin
entgegneten jedoch die Bürger und Schöffen einmütig, daß ihnen auch diese
Art nicht recht sei. Damit war der Konflikt auf seinem Höhepunkt angekommen: Die
Städte akzeptierten keinerlei herrschaftliche Aufsicht mehr über ihre Waldungen
(weder die forst- noch die regierungsamtliche) und wollten ihre Forstangelegenheiten
völlig selbstbestimmt regeln. Überhaupt war den herrschaftlichen Deputierten
aufgefallen, daß die Mitglieder des Stadtgerichts sich nicht gemeinsam mit ihnen an
den stadtgerichtlichen Audienztisch niedergesetzt hatten, wie dies bei solchen Anlässen
üblich war, sondern daß sie hinter dem Tisch stehen geblieben waren und daß
hinter ihnen wiederum der Stadtschreiber sich hingestellt hatte185 187. Mit diesem symbolischen
Akt hatten die Städte einmal mehr und dieses Mal in aller Öffentlichkeit ihre
Einigkeit demonstriert und zugleich die Hierarchie der Konfliktpartei offen zur
Schau getragen: Zuerst kamen die Männer vom Gericht, sodann der Stadtschreiber
und zuletzt die Bürgerschaften, die bislang mit allen Schritten ihrer Repräsentanten
einverstanden waren.
Da die Bürger und ihre Vertreter großes Mißtrauen in alle Fürstlich Nassauischen
Diener ohne Unterschied setzten, kündigten sie gegenüber der Regierung an, ihre
185 Ebd., fol.274f.
186 Ebd., fol.276.
187 Vgl. die Schlußpassage der beiden etwa gleichlautenden Protokolle zum städtischen Forstfreveltag v.
6.10.1732 vom städtischen Oberschultheißen Zeisig (LA SB 22/4371, unpag.) und vom Regierungssekretärs
Hoffherbert (LA SB 22/2865, fol.276f.).
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