Full text : Obrigkeit und Untertanen

Oberschultheiß  teilnahm158.  Da  man  aber  ihm  als  einem  herrschaftlichen  Diener  nicht
getrauet,  hatte  man  nach  seinem  Abtritt  von  der  Gerichtsstube  dieses  (Protestschreiben,
  K  R.)  unter  sich  concertirt  und  verabredet,  daß  es  unter  ihnen  verschwiegen
bleiben  sollel59 160.  Vor  allem  die  Gerichtsmänner  waren  auf  Geheimhaltung  bedacht,
weil  sie  als  die  städtischen  Repräsentanten  und  Fürsprecher  der  Bürgerschaften  als
erste  in  der  Schußlinie  standen,  falls  irgendetwas  herauskam.
Am  darauffolgenden  Mittwoch,  dem  20.  August  -  jenem  Tag,  an  dem  eigentlich  ein
Forstfreveltag  zur  endgültigen  Publikation  der  Forstordnung  hätte  stattfinden
sollen100  -  gingen  der  Notar,  die  beiden  Stadtvorsteher  des  Vorjahres  und  zwei
Zeugen  aus  dem  von-der-leyenschen  Ort  St.Ingbert  zur  Saarbrücker  Regierungskanzlei
  und  überreichten  das  Protestschreiben  sowie  das  Requisitionsschreiben  der
Bürgerschaft.  Der  Saarbrücker  Regierungsrat  Stutz  trat  heraus,  las  beides  und  sprach
die  unmißverständliche  Warnung  an  den  Notar  aus,  sich  künftig  in  derartigen  die
landesherrlichen  Jura  betreffenden  Angelegenheiten  cirum  spectra  zu  halten  und
sich  jetzt  schleunigst  von  Saarbrücken  zu  entfernen,  was  dieser  auch  tat161.  Die
anwesenden  Zeugen  wurden  befragt,  wer  sie  geschickt  habe,  worauf  sie  sagten,  daß
sie  von  den  beiden  diesjährigen  Stadtvorstehem  ins  St.Johanner  Wirtshaus  'Zum
Lamm'  gerufen  worden  seien  und  den  Auftrag  erhalten  hätten,  mit  dem  Notar  zur
Regierung  zu  gehen162.  Auf  diese  Weise  erfuhr  die  Regierung  einige  Drahtzieher  der
konspirativen  Aktion,  die  sogleich  vorgeladen  und  verhört  wurden163.  Der  St.Johanner
  Lammwirt  Philipp  Schmidtbom  sagte  freimütig  aus,  wer  sich  sonst  noch  alles  in
seinem  Gasthaus  getroffen  habe:  sämtliche  Gerichtsleute,  der  Stadtschreiber  Georg
Benz  und  der  St.Johanner  Bürger  Thomas  Meyer;  außerdem  erklärte  er  sich  offen
solidarisch  mit  der  Protestaktion164.  Sofort  wurden  alle  Mann  vorgeladen  und  ver¬158

  Zur  Einberufung  der  Genchtsversammlung  um  sechs  Uhr  abends,  an  der  auch  vier  Bürger  teilnahmen,
vgl.  die  Zeugenaussage  des  StJohanner  Bürgers  Meyer  vor  der  Saarbrücker  Regierung  am  20.August
1732:  LA  SB  22/2865,  fol.219  {hier  die  Namen  der  teilnehmenden  Bürger).
159  Vgl.  den  Auszug  aus  dem  Saarbrücker  Regierungsprotokoll:  LA  SB  22/2865,  fol,193r.,  hier  die
Aussage  des  Stadtschreibers  Benz.
160  Dies  wurde  bei  der  ersten  Befragung  der  Gerichtsmitglieder  über  die  herrschaftlichen  Dekrete  am
1  1.8.1732  von  der  Regierung  festgelegt,  vgl.  das  Saarbrücker  Regierungprotokoll  von  diesem  Tag:
LA  SB  22/2865,  fol.l82f.
161  Vgl.  die  Saarbrücker  Regierungsakte  v.  20.August  1732,  geschrieben  von  Regierungsrat  Stutz:  LA  SB
22/2865,  fol.212r.-214v.,  zit.213r.;  sowie  die  Anzeige  des  kaiserlichen  Notars  J.Schyier,  Merzig
23.August  1732:  StadtA  SB  Gemeins.  Stadtger.  153,  unpag.,  hier  ein  sehr  detaillierter  Rückblick  auf
die  Vorgänge  bei  der  Saarbrücker  Regierung  am  20.August  1732,  allerdings  mit  falscher  Datumsangabe.

163 Vgl.  die  Saarbrücker  Regierungsakte  v.  20.August  1732,  geschrieben  von  Regierungsrat  Stutz:  LA  SB
22/2865,  fol.212r.-214v.  (zit.214r.).
163  Vgl.  die  Zeugenverhöre  der  beiden  Stadtvorsteher  und  des  Lammwirts  bei  der  Saarbrücker  Regierung
v.  20.8.1732:  LA  SB  22/2865,  fol.214-217.
164  Vgl.  die  Zeugenaussage  des  Lammwirts  Schmidtbom  vor  der  Saarbrücker  Regierung  am  20.August
1732:  LA  SB  22/2865,  fol.214v.-215v.
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