Full text: Obrigkeit und Untertanen

Oberschultheiß teilnahm158. Da man aber ihm als einem herrschaftlichen Diener nicht 
getrauet, hatte man nach seinem Abtritt von der Gerichtsstube dieses (Protestschrei¬ 
ben, K R.) unter sich concertirt und verabredet, daß es unter ihnen verschwiegen 
bleiben sollel59 160. Vor allem die Gerichtsmänner waren auf Geheimhaltung bedacht, 
weil sie als die städtischen Repräsentanten und Fürsprecher der Bürgerschaften als 
erste in der Schußlinie standen, falls irgendetwas herauskam. 
Am darauffolgenden Mittwoch, dem 20. August - jenem Tag, an dem eigentlich ein 
Forstfreveltag zur endgültigen Publikation der Forstordnung hätte stattfinden 
sollen100 - gingen der Notar, die beiden Stadtvorsteher des Vorjahres und zwei 
Zeugen aus dem von-der-leyenschen Ort St.Ingbert zur Saarbrücker Regierungs¬ 
kanzlei und überreichten das Protestschreiben sowie das Requisitionsschreiben der 
Bürgerschaft. Der Saarbrücker Regierungsrat Stutz trat heraus, las beides und sprach 
die unmißverständliche Warnung an den Notar aus, sich künftig in derartigen die 
landesherrlichen Jura betreffenden Angelegenheiten cirum spectra zu halten und 
sich jetzt schleunigst von Saarbrücken zu entfernen, was dieser auch tat161. Die 
anwesenden Zeugen wurden befragt, wer sie geschickt habe, worauf sie sagten, daß 
sie von den beiden diesjährigen Stadtvorstehem ins St.Johanner Wirtshaus 'Zum 
Lamm' gerufen worden seien und den Auftrag erhalten hätten, mit dem Notar zur 
Regierung zu gehen162. Auf diese Weise erfuhr die Regierung einige Drahtzieher der 
konspirativen Aktion, die sogleich vorgeladen und verhört wurden163. Der St.Johan¬ 
ner Lammwirt Philipp Schmidtbom sagte freimütig aus, wer sich sonst noch alles in 
seinem Gasthaus getroffen habe: sämtliche Gerichtsleute, der Stadtschreiber Georg 
Benz und der St.Johanner Bürger Thomas Meyer; außerdem erklärte er sich offen 
solidarisch mit der Protestaktion164. Sofort wurden alle Mann vorgeladen und ver¬ 
158 Zur Einberufung der Genchtsversammlung um sechs Uhr abends, an der auch vier Bürger teilnahmen, 
vgl. die Zeugenaussage des StJohanner Bürgers Meyer vor der Saarbrücker Regierung am 20.August 
1732: LA SB 22/2865, fol.219 {hier die Namen der teilnehmenden Bürger). 
159 Vgl. den Auszug aus dem Saarbrücker Regierungsprotokoll: LA SB 22/2865, fol,193r., hier die 
Aussage des Stadtschreibers Benz. 
160 Dies wurde bei der ersten Befragung der Gerichtsmitglieder über die herrschaftlichen Dekrete am 
1 1.8.1732 von der Regierung festgelegt, vgl. das Saarbrücker Regierungprotokoll von diesem Tag: 
LA SB 22/2865, fol.l82f. 
161 Vgl. die Saarbrücker Regierungsakte v. 20.August 1732, geschrieben von Regierungsrat Stutz: LA SB 
22/2865, fol.212r.-214v., zit.213r.; sowie die Anzeige des kaiserlichen Notars J.Schyier, Merzig 
23.August 1732: StadtA SB Gemeins. Stadtger. 153, unpag., hier ein sehr detaillierter Rückblick auf 
die Vorgänge bei der Saarbrücker Regierung am 20.August 1732, allerdings mit falscher Datums¬ 
angabe. 
163 Vgl. die Saarbrücker Regierungsakte v. 20.August 1732, geschrieben von Regierungsrat Stutz: LA SB 
22/2865, fol.212r.-214v. (zit.214r.). 
163 Vgl. die Zeugenverhöre der beiden Stadtvorsteher und des Lammwirts bei der Saarbrücker Regierung 
v. 20.8.1732: LA SB 22/2865, fol.214-217. 
164 Vgl. die Zeugenaussage des Lammwirts Schmidtbom vor der Saarbrücker Regierung am 20.August 
1732: LA SB 22/2865, fol.214v.-215v. 
170
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.