Full text : Obrigkeit und Untertanen

Tradition'"13.  Nicht  "Dualismus"  -  so  Press  -  als  das  relativ  modern  anmutende
gleichrangige  Gegenüber  von  Fürst  und  Ständen,  sondern  "Interaktion",  d.h.  die
Tatsache,  "daß  immer  alle  beteiligten  sozialen  bzw.  ständischen  Gruppen  wechselseitig
  aufeinander  einwirken",  sei  der  angemessene  Begriff,  der  die  politisch-gesellschaftlichen
  Vorgänge  auch  unter  den  Bedingungen  der  Ständegesellschaft  des  Alten
Reiches  in  korrekter  Weise  erfaßt14.  Nichts  anderes  meint  das  'Theater  und  Gegentheater'-Modell
  des  englischen  Sozialhistorikers  E.P.Thompson,  der  die  ">strukturelle<
  Reziprozität"  bzw.  den  "strukturelle(n)  Kontext  der  Reziprozität  in  den  Beziehungen
  zwischen  Herrschern  und  Beherrschten"  zum  erkenntnisleitenden  Interesse
erhob15.  Nach  nunmehr  zwanzig  Jahren  frühneuzeitlicher  Protestforschung  scheint  es
an  der  Zeit,  die  ideologischen  Einseitigkeiten  aufzugeben  und  die  alte  Macht-  und
Politikgeschichte  wieder  in  ihr  Recht  zu  setzen,  d.h.  Untertanenproteste  und
herrschaftliche  Politik  in  Bezug  zueinander  zu  setzten  und  so  den  historisch-politischen
  Kontext  herzustellen,  innerhalb  dessen  die  Unruhen  angemessen  beurteilt
werden  können.  Vorliegende  Studie  versucht  dies  nun  zum  ersten  Mal  am  Beispiel
eines  Duodezflirstentums,  das  aufgrund  seiner  territorialen  und  verfassungsgeschichtlichen
  Struktur  ideale  Voraussetzungen  besitzt,  die  'strukturelle  Reziprozität'  bzw.
den  'Interaktionsprozeß'  zwischen  Obrigkeit  und  Untertanen  zu  untersuchen.
Die  Grafschaft  bzw.  das  spätere  Fürstentum  Nassau-Saarbrücken  war  reichsunmittelbares
  Territorium  und  lag  im  Südwesten  des  Reiches,  an  der  Grenze  zum  Herzogtum
Lothringen  bzw.  zum  Königreich  Frankreich16.  Im  Jahre  1381  kam  durch  Heirat  die
rechtsrheinische  Dynastie  Nassau  an  die  Macht,  die  sich  -  aufgespalten  in  verschiedene
  Linien  -  über  400  Jahre  bis  zum  Untergang  des  Ancien  Régime  infolge  der  Auswirkungen
  der  Französischen  Revolution  hielt17.  Da  im  nassauischen  Gesamthaus  bis

13  Press,  Stadt-  und  Dorfgemeinden,  S.454.
14  Vgl.  hierzu  die  intensive  Auseinandersetzung  von  Press  mit  der  Habilitationsschrift  von  Blickle  über
die  'Landschaften  im  Alten  Reich':  Press,  Herrschaft,  S.  170-214  (zit.  S.  180).
15  Vgl.Thompson,  Patrizische  Gesellschaft,  S.169-202  (zit.S.198),  hier  die  entscheidende  Passage:  "In
gewissem  Sinn  brauchten  die  Herrschenden  und  die  Menge  einander,  beobachteten  sich,  spielten
voreinander  Theater  und  Gegentheater,  mäßigten  ihr  jeweiliges  politisches  Verhalten.  Dies  ist  eine
aktivere  und  stärker  auf  Gegenseitigkeit  gründende  Beziehung  als  die,  an  die  die  Formel  'Paternalismus
  und  Ehrerbietung1  normalerweise  denken  läßt"  (S.188).
16  Es  gibt  keine  Monographie  über  die  Grafschaft  bzw.  das  spätere  Fürstentum  Nassau-Saarbrücken,  wir
verfügen  nur  über  die  'Grafengeschichte'  von  Friedrich  Köllner  (Land),  die  von  Albert  Ruppersberg
(Grafschaft  II)  neubearbeitet  und  erweitert  wurde;  daneben  ist  auf  die  zusammenfassende  Beschreibung
  von  Kurt  Hoppstädter  (Grafschaft,  S.279-322)  zu  verweisen,  die  primär  nach  dynastischgenealogischen
  Gesichtspunkten  vorgeht;  schließlich  sei  noch  die  Skizze  von  Georg  Wilhelm  Sante
erwähnt,  in:  Herrmann/Sante,  Saarland,  S.12-20;  für  das  Gesamthaus  Nassau  vgl.  Schliephake/  Menzel,
  Nassau.
17  Vgl.  zum  nassauischen  Erbfall  v.  1381  Herrmann,  Beziehungen  (S.23f.),  der  ihn  im  Zusammenhang
mit  der  Grenzsicherungspolitik  Kaiser  Karls  IV.  sieht  und  es  als  "durchaus  möglich"  ansieht,  daß
entscheidende  Anregungen  zur  Eheschließung  zwischen  Johanna  von  Nassau-Commercy  und  Johann
von  Nassau-Weilburg  "vom  Kaiser  selbst  oder  seinem  engsten  Umfeld"  gegeben  wurden.

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