Full text : Obrigkeit und Untertanen

versammeln,  was  ihnen  unter  der  Bedingung  gewährt  wurde,  keine  tumultuose
Zusammenkunft  derer  Bürgerschaften  zu  veranstalten.  Nach  einer  Weile  erschienen
die  Vorsteher  mit  einigen  Bürgern  erneut  bei  der  Regierung  und  gaben  bekannt,  daß
sie  hey  ihren  alten  und  vielhundertjährigen  Freyheiten  gehandhabt  zu  werden
verlangten'39.  Wieder  wandte  die  Regierung  ihr  Disziplinierungsmittel  des  Rein-  und
Raustretens  an  mit  dem  Erfolg,  daß  bey  der  dritten  Vortrettung  sich  kein  Gerichtsmann
  befunden  hat;  außerdem  zeigten  einige  Bürger  an,  daß  ihnen  der  Stadtschreiber
in  dieser  Sache  nicht  mehr  schreiben  wolle,  so  daß  sie  sich  einen  'kostbaren'  Schreiber
  nehmen  müßten.  Überhaupt  konstatierte  die  Regierung,  daß  bei  den  Bürgerschaften
  vielmehr  eine  terreur  panique  und  Mißtrauen  auf  künftige  Zeiten  als  eine
eigentliche  Widersetzlichkeit  gegen  das  publicirte  Dekret  seye'40.  Das
Verantwortungsbewußtsein  vor  der  Nachwelt,  wenn  man  so  will  der  "Traum  von
Freiheit"  als  ein  "langfristiges,  erst  von  künftigen  Generationen  erreichbares  Ziel"
spielte  bei  den  Bürgern  offenbar  eine  wichtige  Rolle* 141.  Als  die  Fürstin  die  ersten
Spuren  einer  innerstädtischen  Polarisierung  vernahm,  schlug  sie  in  diese  Kerbe
hinein  und  gab  sogleich  den  Befehl  an  die  Saarbrücker  Regierung  und  Landkammer
aus,  eine  Desunion  unter  den  Querulanten  zu  erregen  und  die  Bürger  anzuhalten,
ihre  Namen  unter  die  Klagen  zu  setzen,  damit  man  wisse,  wer  gegen  und  wer  für  die
herrschaftliche  Verordnung  sei142.  Diese  divide-et-impera  Taktik  der  Fürstin  sollte
sich  jedoch  als  eine  Fehlkalkulation  erweisen143.
Als  die  Regierung  gemäß  des  herrschaftlichen  Dekrets  vom  21.Juni  die  Forstordnung
zusammen  mit  den  Stadtgerichtsleuten  durchging  und  beschloß,  das  wegzulassen,
was  die  Städte  nicht  betraf,  meinten  die  Gerichtsmänner,  daß  sie  gegen  eine  solche
Verordnung  nichts  mehr  einzuwenden  hätten,  weil  daraus  nichts  anders  als  bey  der
Stätte  eigenthumblicher  Nutzen  erhelle;  allerdings  wollten  sie  vor  der  Publikation
noch  die  Bürgerschaften  instruieren144.  Drei  Tage  später,  am  14.August  1732,  versammelten
  sich  10  Bürger  aus  Saarbrücken  und  20  Bürger  aus  St.Johann  im

179  Vgl.  das  Protokoll  der  Saarbrücker  Regierung  v.  8.Juli  1732:  LA  SB  22/2865,  fol.l76f.  (zit,176v.
u.l77r.).
140  Schreiben  der  Saarbrücker  Regierung  an  die  Usinger  Fürstin,  Saarbrücken  14.Juli  1732:  LA  SB
22/2865,  fol.178  (zit.  178v.);  zur  Anzeige  der  Bürger,  daß  sich  auch  der  Stadtschreiber  zu  weigern
beginne,  vgl.  auch  das  Saarbrücker  Regierungsprotokoll  vorn  8.Juli  1732:  ebd.,  fol.l76f.
Ul  Vgl.  allgem.  dazu  Schulze,  Herrschaft,  hier  zit.  nach  Gabel,  Gesellschaft,  S.257/Anm.68,  der  die
Verantwortung  gegenüber  der  Nachwelt  zum  ersten  Mal  etwas  eingehender  diskutiert.
I4:  Rescriptder  Usinger  Fürstin  v.23.Juli  1732:LA  SB  22/2865,  fol.180.
147 Diegleiche  Taktik  der  Herrschaft  konnte  Fehrenbach  auch  bei  den  Unruhen  in  Nassau-Saarbrücken
zur  Zeit  der  frühen  Französischen  Revolution  ausmachen,  vgl.  Fehrenbach,  Unruhen,  S.28-44,  hier
S.43.
144 Vgl.  das  Saarbrücker  Rathausprotokoll  vom  11.August  1732  über  den  gehaltenen  Forsttag:  LA  SB
22/2865,  fo).182f.  und  StadtA  SB  Gemeins.  Stadtger.  153,  unpag.;  s.dazu  auch  Jung,  Ackerbau,
S.133f.

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