Full text : Obrigkeit und Untertanen

Kategorien  sind  vornehmlich  an  der  Untertanenperspektive  orientiert  und  werden
nicht  im  Wechselspiel  mit  der  Herrschaft,  die  diese  Wert-  und  Normvorstellungen
mitbeeinflußte,  ja  z.T.  sogar  erst  kreierte,  analysiert8.  Auf  diese  Weise  war  zwar  eine
systematische  Analyse  städtischer  und  ländlicher  Proteste  in  der  Frühen  Neuzeit
möglich,  eine  kontextbezogene  Interpretation  von  Unruhen  in  ihrer  jeweiligen  Zeit
mit  ihren  spezifischen  Besonderheiten,  die  aufgrund  der  'kulturellen  Hegemonie'  von
Herrschaft  in  erster  Linie  durch  deren  Machtpolitik  geprägt  sind9,  konnte  allerdings
nicht  bzw.  nur  unzureichend  geleistet  werden.  Zugleich  war  es  aber  ein,  wenn  nicht
gar  das  Hauptanliegen  der  frühneuzeithchen  Protestforschung,  "einen  Beitrag  zur
umfassenden  Modemisierungsforschung  (zu)  leisten"10.  Eine  derart  allgemeingeschichtliche
  Perspektive  wie  die  Frage  nach  der  Modernisierung  von  Staat  und  Gesellschaft,
  die  bekanntlich  die  Interdependenz  mehrerer  Handlungsebenen  umschließt,11
läßt  sich  jedoch  nicht  erreichen,  solange  Unruhen  und  Proteste  weiterhin  als  isolierte
Untertanenphänomene  behandelt  und  nicht  in  Bezug  zur  Herrschaft  und  ihrer  Politik
gesetzt  werden.  Volker  Press  und  Georg  Schmidt  haben  schon  recht  früh  auf  diesen
Umstand  aufmerksam  gemacht  und  dem  von  Peter  Blickle  entwickelten,  im  Wortsinne
  einseitigen  'Kommunalismus'-Modell,  das  von  einer  relativ  autonomen
Entwicklung  der  'Gemeinde'  bis  hin  zur  'Republik'  ausgeht,  den  Begriff  des  "Territorialismus"
  gegenübergestellt  und  in  beidem  keine  alternativen  Verfassungsmodelle,
sondern  "die  beiden  Seiten  der  gleichen  Medaille"  gesehen12.  Press  warnt  ausdrücklich
  vor  "einem  sektoralen  Längsschnitt,  der  die  gemeindlichen  Bewegungen  isoliert
betrachtet,  womöglich  unter  anachronistischen  Vorstellungen  einer  'demokratischen

*  Vgl.  am  Bspl.  des  'gemeinen  Nutzens',  Press,  Kommunalismus,  S.  111.
9  Vgl.  zur  kulturellen  Hegemonie  von  Herrschaft:  Habermas,  Strukturwandel;  Muchembled,  Culture;
Camporesi,  Bauern.
10  Hausen,  Schwierigkeiten,  S.258  in  Wiedergabe  der  Absicht  der  Tillys;  diese  Absicht  ist  bis  heute
maßgebend:  vgl.  Blickle,  Unruhen,  S.  107ff.;  Würgler,  Modemisierungspotential.
11  Die  Modemisierungsdebatte  ist  in  der  Bundesrepublik  Deutschland  Ende  der  1970er  Jahre  bezeichnenderweise
  von  den  'Systemtheorien'  angeregt  worden,  sie  umschließt  folglich  immer  auch  eine
Analyse  des  politischen  Systems,  die  wiederum  nur  zu  leisten  ist  über  die  Untersuchung  von  Herrschaft,
  ihrer  Strukturen  und  ihrer  Politik,  allgem.  dazu  Wehler,  Modemisierungstheorie.
'•  Vgl.  Press,  Kommunalismus,  S.  109-135  (zit.S.126)  u.  Schmidt,  Territorialisierung,  S.39-56  (bes.
S.39f.  u.56);  vgl.  auch  Schmidt,  Agrarkonflikte  im  Gebiet  des  Wetterauer  Grafenvereins,  S.79-112,
bes.  S.l  11  f.,  wo  es  heißt,  daß  "die  in  der  neueren  Forschung  zu  beobachtende  Tendenz,  den  Bauern
oder  den  'Gemeinen  Mann'  nun  zusehr  in  den  Mittelpunkt  der  Forschung  zu  rücken  und  ihm  eine
'selbständige'  Rolle  innerhalb  der  verschiedenen  Herrschaftsgefüge  zuzuweisen,  (...)  problematisch
(erscheint)";  denn:  "Die  Bauern  agierten  (...)  nicht  selbständig  im  Verfassungsgefüge  des  Alten
Reiches,  sie  reagierten  auf  konkrete  Anlässe.  Ihr  Verhalten  blieb  bezogen  auf  die  Herrschaft".  Schmidt
hat  bereits  in  seiner  Staatsexamensarbeit  1976/77  auf  diesen  Aspekt  aufmerksam  gemacht,  wenn  er
schrieb:  "Der  bäuerliche  Widerstand  bleibt  eingebunden  in  das  Verfassungsgefüge  des  Alten  Reiches,
er  ist  bezogen  auf  Herrschaft,  so  daß  nur  die  Einbeziehung  der  Herrschaft  übenden  Gruppen  in  das
Erklärungsschema  eine  weiterfuhrende  Interpretation  zu  erlauben  scheint"  (Schmidt,  Agrarkonflikte
im  Riedeselischen,  S.218).  Die  Protestforschung  hat  bislang  noch  nicht  darauf  reagiert,  vgl.  etwa  den
jüngsten  Beitrag  v.  Blickle  zum  Kommunalismus,  wo  er  nur  lapidar  feststellt,  daß  sein  Konzept
Begriffe  wie  "Territorialismus”  begünstigte  (Kommunalismus,  S.6).

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