'Dauerbrennern' der ständischen Gesellschaft festgehalten, daß sie sich "zwischen
mittelalterlichem Nutzungsdenken und moderner Eigentumsauffassung" bewegten;
denn: "Der Wald teilt die Geschicke einer Entwicklung, die mit der Abbreviatur
>von der Nutzungsgesellschaft zur Eigentumsgesellschaft< skizziert werden
kann"1'57. In Nass au-Saarbrücken ging der gesamte ländliche Forstkonflikt aus¬
schließlich um die Nutzung am Wald - gleichwie, ob es sich um waldbesitzende oder
mcht-waldbesitzende Gemeinden handelte. Ja selbst in der zweiten Konfliktphase, als
nur noch einige waldbesitzende Gemeinden des Köllertals alleine weiterprotestierten,
war die Nutzung und nicht das Eigentum am Wald der Dreh- und Angelpunkt der
Auseinandersetzungen. Damit war der ländliche Forstkonflikt unter nassau-usingi-
scher Vormundschaft ein getreuer Widerspiegel der ländlichen Wirtschaftsweise
jener Zeit, die hauptsächlich an der Subsistenz und Notdurft, d.h. an der praktischen
Nutzung der vorhandenen Ressourcen orientiert war. Die Usinger Herrschaft war
allerdings schon einen großen Schritt weiter, indem sie auf gemeindeigenen Wald
Übergriff und damit indirekt die modemstaatliche Eigentumsfrage aufwarf. Während
die neue Herrschaft sich auf dem Weg in die ’Moderne’ befand, blieben die Land¬
untertanen noch in ihrer ’alten Welt’ gefangen. Wie stand es nun mit den Bürgern der
beiden Saarstädte Saarbrücken und St.Johann? Gemeinhin gelten die Städte als
Vorreiter der gesellschaftlichen Entwicklung, und die beiden Saarstädte gehörten zu
denjenigen Kommunen, die eigenen Wald besaßen. Mußten nicht wenigstens sie um
ihre Eigentumsrechte am Wald kämpfen?
197 Blickte, Wald, S.47.
137